Café in Bäckerei |
C. Schröder
König
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Wir haben hier Filialen einer Bäckereikette, welche als Gewerbe "Verkauf von Backwaren" angemeldet haben. Dort wird auch eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betrieben. Wohl schon seit "immer".
Verlangt ihr eine Konkretisierung des Gewerbegegenstand, also mit Café oder ist es für euch bei Bäckerein auch eine Selbstverständlichkeit, dass man dort auch (im Sitzen) essen und trinken kann und ist damit in der Gewerbeanzeige "Verkauf" enthalten?
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1
25.01.2010 13:59 |
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Solon
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Delius
Haudegen
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Hallo aus Helmstedt,
wir handhaben dass so, dass wir sowohl den Verkauf von Backwaren als auch eine erlaubnisfreie Schank- und Speisewirtschaft (da ja ohne Alkohol) als Tätigkeiten dem Betrieb zuordnen. Der reine Backwarenverkauf ist ja auch etwas anderes als ein Verzehr an Ort und Stelle.
Mit Grüßen aus dem kalten Helmstedt.
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2
25.01.2010 14:26 |
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