Gewerbeanmeldung von Amts wegen |
Anni
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Gewerbeanmeldung von Amts wegen |
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schon mal jemand etwas mit einer Gewerbeanmeldung von Amts wegen zu tun gehabt?
In der Zeit von 10.01.2009 - 04.02.2009 wurde ein Stahlbaugewerbe ausgeübt. Dieses Gewerbe wurde jedoch nie angemeldet. Auf Nachfragen zeigte sich Herr X immer verständnisvoll und wollte das Gewerbe schon des öffteren an- und abmelden. Auch das Finanzamt ist hinter den Gewerbemeldungen interessiert.
Trotz Bußgeldbescheid wurde das Gewerbe bisher nicht angemeldet.
Besteht überhaupt die Möglichkeit ein Gewerbe von Amts wegen anzumelden? Abmelden von Amts wegen habe ich auch im Kommentar zu § 14 GewO gefunden. Aber über eine Anmeldung von Amts wegen steht da gar nichts.
LG Anni
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1
12.01.2010 09:45 |
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Solon
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Thorsten Bäumer
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Hallo Frau Kollegin,
nein, eine Anmeldung von Amts wegen gibt es nicht. Es gibt nur die Abmeldung von Amts wegen, wenn der Betrieb eindeutig feststeht...
Ich würde weiter Bußgelder verhängen und gleichzeitig mit Ordnungsverfügung und Zwangsgeldandrohung (die bis zur Vornahme der Anmeldung immer wieder wiederholt und das Zwangsgeld erhöht werden kann) die Gewerbe-Anmeldung erzwingen.
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2
12.01.2010 10:03 |
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Solon
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OrDnUnGsAnDy
Haudegen
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aus Thüringen,
wie der Kollege schon sagte, ist eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen nicht möglich.
Zitat: |
Thorsten Bäumer
Ich würde ... mit Ordnungsverfügung und Zwangsgeldandrohung (die bis zur Vornahme der Anmeldung immer wieder wiederholt und das Zwangsgeld erhöht werden kann) die Gewerbe-Anmeldung erzwingen.
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Da das Gewerbe bereits wieder aufgegeben wurde, ist eine Aufforderung zur Anzeige des Betriebsbeginns mittels Verwaltungsakt nicht mehr möglich.
Der Regelungsgehalt des § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO geht nicht dahin, dass auch dann noch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist, wenn die meldepflichtige Tätigkeit aufgegeben wurde.
BVerwG, Urteil vom 26.01.1993, 1 C 25.91, GewArch 1993, S. 196; VG Braunschweig, Urteil vom 21.08.2000, 1 A 61/99, GewArch 2000, S. 485
__________________
für Ihre Aufmerksamkeit
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3
12.01.2010 10:45 |
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Oh, den Teil der Anfrage hatte ich übersehen. Ich dachte der Gewerbebetrieb würde noch laufen.
Da hat der Kollege natürlich recht
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4
12.01.2010 11:41 |
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Anni
Routinier
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Das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter.
Hat nun zufällig noch jemand das Urteil für mich?
Ich kann im Internet leider gar nichts dazu finden.
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5
12.01.2010 13:12 |
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Robert
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Welches Urteil wird benötigt?
Kann es aus dem Gewerbearchiv kopieren und zu faxen. Dann bitte noch Fax-Nr. oder Email (evtl. einscannen)!
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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6
12.01.2010 13:28 |
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Robert
Routinier
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Emails müssten angekommen sein.
Bin mal wieder zu einer der vielen Besprechungen, die anberaumt sind. Warte zum Teil aber auf Ergebnisse.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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8
12.01.2010 14:00 |
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Anni
Routinier
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Ja! Vielen Dank für die Hilfe.
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9
12.01.2010 14:06 |
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