Gewerebuntersagungsverfahren Limited & Co KG |
Reichl
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Gewerebuntersagungsverfahren Limited & Co KG |
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Ich habe da ein Problem mit einer Limited & Co. KG. Folgender Sachverhalt:
Das Finanzamt hat gegen die X- Ltd & Co KG die Einleitung eines Gewerbeuntersagungs-verfahrens angeregt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter ist die X-Limited, eingetragen in Cardiff. Diese X-Limited ist nicht im deutschen Handelsregister eingetragen. Kommanditisten der X-Ltd. & Co KG sind Frau A. und Herr B. Der persönlich haftende Gesellschafter (X-Limited) hat Einzelvertretungsbefugnis.
Ich habe mir vom Amtsgericht die dortigen Unterlagen zur X-Limited kommen lassen, welche zur Eintragung der X-Limited & Co KG vorgelegen haben. Daraus ist ersichtlich, dass ein Herr C, wohnhaft in Cardiff, der Director ist. Der Herr C. hat wiederum Herrn D eine unbeschränkte und allgemeine Generalvollmacht erteilt. Herr D ist der Ehemann der o.g. Kommandisten, Frau A. Des weiteren haben wir gegen Herrn D. im Jahr 2006 eine vollumfängliche, bestandskräftige Gewerbeuntersagung erlassen.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, gegen wen kann ich das Gewerbeuntersagungsverfahren führen? Gewerberechtlich ist die Limited & Co KG ja kein Gewerbetreibender, sondern nur die Limited (analog der GmbH & Co KG). Oder liege ich da falsch? Kann ich aber gegen die Limited ein Gewerbeuntersagungsverfahren führen, da diese hier nicht im Handelsregister eingetragen ist und auch keinen Betriebssitz hat? Falls ja, wer ist dann mein Adressat ?
Kann man die beiden Kommanditisten der Limited & Co KG auch irgendwie packen? Sie haben laut Handelsregisterauszug keine Geschäftsführungsbefugnis.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
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22.01.2008 12:39 |
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Solon
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