Assistenz nach persönlichem Budget gem. § 17 SGB IX |
hayabusa63
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Assistenz nach persönlichem Budget gem. § 17 SGB IX |
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Hallo Gemeinde!
Für meinen geplagten Kollegen Hartmut Fries (den ich nur noch laut fluchen höre am letzten Tag vor seinem Urlaub) möchte ich nachfragen, ob jemand aus der geneigten Leserschaft schon mal eine Gerwerbeanmeldung einer Person als "Assistenz nach persönlichem Budget nach § 17 SGB IX" vorgenommen hat und ob es dabei Besonderheiten zu beachten gibt.
Kann das Gewerbe von jeder Person ohne Auflagen ausgeführt werden oder gibt es dafür Genehmigungen, Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, etc.? Google hilft uns hier in Herzogenrath im Moment aus nicht weiter.
Ich danke für Antworten, wenn sie ganz kurzfristig kommen auch noch im Namen meines Kollegen!
Jürgen Weinberg
__________________ Wer bei mir Rechtschreibfehler findet... darf sie behalten
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1
14.08.2008 14:43 |
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Solon
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Schwarzer
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RE: Assistenz nach persönlichem Budget gem. § 17 SGB IX |
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genaues kann ich dazu nicht sagen. Meines Wissens geht es bei der Assistenz darum, dass eine schwerbehinderte Person nunmehr im Rahmen eines ihm zugestandenen Budgets nunmehr selber die für ihn nötige Hilfe "einkaufen" kann. Konkret: Eine schwerstbehinderte Person engagiert mit dem Geld einen Assistenten, welcher der Person bei Einkäufen, Arztbesuchen etc. begleitet bzw. behilflich ist. Aus gewerberechtlicher Sicht sehe ich aus dem Stehgreif keine Ecken und Kanten, sofern sich die Tätigkeit nicht auf pflegerische oder medizinische Handreichungen erstreckt.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
14.08.2008 15:06 |
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