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Geschrieben von Sandner am 16.11.2007 um 11:09:
Yoga-Unterricht
Fällt ein Yoga-Lehrer unter freiberufliche Tätigkeit ? Oder muss ein Gewerbe angemeldet werden ?
für eine schnelle Hilfe !
Geschrieben von Corinna Bitzka am 16.11.2007 um 12:38:
RE: Yoga-Unterricht
Hallo!!
Lehrende Tätigkeiten müssen nicht gewerberechtlich angezeigt werden!
Gruß
Corinna
Geschrieben von Puz_zle am 18.11.2007 um 08:58:
RE: Yoga-Unterricht
aus Thüringen,
für unterrichtende / lehrende Tätigkeiten gilt nicht generell die Anwendbarkeit des § 6 GewO und damit ein Ausschluss der Gewerbeanzeigenpflicht.
Es kommt auf den Einzelfall an, was unterrichtet wird und ob hierfür tatsächlich eine höhere Bildung erforderlich ist. Siehe dazu auch beispielsweise im Thread
"Fahrsicherheitstrainer Freiberufler?"
Zum Thema "Yoga-Lehrer" ist m. E. die Gewerbeanmeldepflicht zu bejahen.
Siehe hierzu im Foren-Lexikon unter Yoga-Schule:
Zitat: |
Yoga-Schule Gewerbe, Anzeigepflicht nach § 14, da dafür keine höhere Bildung erforderlich ist.
Quelle: OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.03.2001, Gewerbearchiv 2001/293
OVG Münster, Beschluß vom 29.03.2001, NVwZ-RR 2001/737) |
|
Den entsprechenden Beschluss des OVG NRW gibt's online dort:
Geschrieben von Corinna Bitzka am 19.11.2007 um 07:54:
RE: Yoga-Unterricht
Hallo!
Also wenn ich ehrlich bin hätte ich keine Gewerbeanmeldung für eine Yoga-Schule gefordert.
Danke für den Beitrag, sehr interessant!
Liebe Grüße
Corinna
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