Zusatzgeräte Fungames und Gutachten |
Meike
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Zusatzgeräte Fungames und Gutachten |
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Gruß an Alle,
aus aktuellem Anlaß möchte ich Euch vor Zusatzgeräten und Gutachten warnen, welche kostspielig für die Aufsteller und Hallenbetreiber und arbeitsintensiv für die Ordnungsämter und Polizei sind.
Schon öfter habe ich meinen Unmut über Gutachten geäußert, welche den Namen kaum verdienen und keine Rechtssicherheit bieten.
Daher beachtete bitte einige Grundsätze, wenn Euch Gutachten vorgelegt werden, wonach Ihr mittels Einbau eines Zusatzgeräts plötzlich Eure Fungames zu UHGs umrüsten könnt, bzw. wonach Eure Fungames eigentlich §6a SpielV konform seien:
1. Fungames haben keine Bauartzulassung und somit kann jedes anders sein.
2. Diese Zusatzgeräte haben auch keine Bauartzulassung und somit kann jedes anders sein.
3. Auf was bezieht sich das Gutachten? Ist darin die Spezifizierung des begutachteten Geräts vorab vermerkt ? D.h. z.B. Angaben über Seriennummer, spezifisch erkennbare Merkmale, so dass man sagen kann "Jau, das war das Gerät".
Und da keine Bauartzulassung für diese Geräte vorhanden ist, ist das Gutachten natürlich auch nur für das begutachtete Gerät verwendbar.
4. Ist die Aaufgabenstellung / Fragestellung präzise formuliert?
Allgemeinplätze, wie z.B. "Wie kann das alte Gerät nach §6 a SpielV umgerüstet und eingesetzt werden", ist nicht ausreichend.
5. Es gibt keine vereidigten Sachverständigen zur Begutachtung von Unterhaltungsspielgeräten. Welche Qualifizierung hat der Gutachter? Auf welche Rechtskommentare und Gerichtsentscheidungen bezieht sich der Gutachter?
6. Für ein legales Gerät brauche ich kein Gutachten.
7. Wenn Euch ein Zusatzgerät immer noch die Möglichkeit bietet, die alten Spielabläufe aufrecht zu erhalten, dann habt Ihr ein Problem. Auf die kommt es auch an.
8. Wenn Euch ein Zusatzgerät immer noch die Möglichkeit bietet, aufgebuchte Punktestände zu löschen, solltet Ihr spätestens hier das Gutachten wegschmeißen, wenn der Gutachter zum Ergebnis kommt "nicht so schlimm".
Gruß Meike
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25.05.2007 08:52 |
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Solon
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ASS-Automaten
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RE: Zusatzgeräte Fungames und Gutachten |
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Hallo Meike,
aus aktuellem Anlaß möchte ich Euch vor Zusatzgeräten und Gutachten warnen, welche kostspielig für die Aufsteller und Hallenbetreiber und arbeitsintensiv für die Ordnungsämter und Polizei sind.
Welcher akt. Anlaß ?
Schon öfter habe ich meinen Unmut über Gutachten geäußert, welche den Namen kaum verdienen und keine Rechtssicherheit bieten.
Du wolltest ja mal die "besten Zitate" der Gutachten einstellen ?
Aber endlich bringst Du die Sache mal auf den Punkt.
Auch ich habe Gutachten, beschränkte mich aber auf ein Schreiben.
An das Ordnungsamt /
- Betreiber
Betr. Info / Anfrage / Anmeldung für den Betrieb einer Punkte-Spielplatine
Treasure („12-Top-Casino-Spiele“) , das Spiel ist mit einen Logo § 6a in der
Software (Bildschirmanzeige) und einer Info-Taste (Funktionsablauf u. Gesetzt)
nach der Neuen Spielverordnung vom 01-01-2006 versehen.
Die Gesetzte (rechtliches) sowie Spielabläufe (Spiele) und Beschreibungen sind auf der Hompage www.ass-automaten.de nachzulesen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 01-01-2006 ist die Neue Spielverordnung in Kraft getreten
für „Fun Games“ mit Betrieb für Weiterspielmarken gilt der § 6a
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4,5,13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten,
a) wenn diese als Gewinn Berechtigung zum weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder
Chancenerhöhungen anbieten oder
b) wenn auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben ,ausgezahlt ,auf Konten,Geldkarten
oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden
Die Rückgewähr getätigter Einsätze ist unzulässig. Die Gewährung von Freispielen ist nur zulässig, wenn sie ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden und nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können.
Die Fa.ASS-Automaten bietet folgende Punkte-Spielplatine Treasure „12-Top-Casino-Spiele“ für den Automatenaufsteller an:
Die Spielplatine kann in alle Automaten eingebaut werden die einen Monitor haben.
Alle Ansteuerungen für Auszahleinheiten (Token, Weiterspielmarken etc.) sind nicht vorhanden.
Das Gerät / Spiel-Platine hat keinen Auszahltaster oder einen Schlüsselschalter um Punkte zu löschen.
Alle „Gewinnpunkte“ werden nicht zum vorhandenen Punktekonto aufaddiert.
Der Spielablauf und die Funktion ist wie folgt :
Der Funktionsablauf ist wie bei einem Flipper.
Der Spieler wirft Geld ein und bekommt dafür einen Kredit.
Ein Kredit (1€uro) sind z.B 100 Spielpunkte.
Diese Spielpunkte kann er einsetzen, alle Punktegewinne werden jetzt extra in eine High-Score Bank aufaddiert und können nicht mehr eingesetzt werden.
Während des Spielablaufs erhält der Spieler max. 6 Freispiele.
1 Freispiel ist wie bei einem Flipper ein Extra-Kredit und wird nach dem bezahltem Spiel abgespielt.
Während des Spiels kann nachgemünzt werden wie bei einem Flipper auch. Die Kredite werden auf der Kreditanzeige gezeigt.
Am Ende des Spiels wenn keine Kredite und keine Spielpunkte mehr vorhanden sind, kann der Spieler sich mit seinen Initialen in eine High-Score Liste eintragen.
Die 10 höchsten werden angezeigt. Hier kann der Spieler sich jetzt mit anderen messen, wer ist der Beste über einen bestimmten Zeitraum. Trägt der Spieler sich nicht in die High-Score Liste ein werden die High-Score Punkte nach erneutem Münzeinwurf automatisch gelöscht.
Der Betreiber kann die Wertigkeit pro Münzung /Kredit frei gestallten
Die max.6 Freispiele können nach Punktevorgabe eingestellt werden.
Beispiel
1. Freispiel bei 200 HS-Punkte
2. Freispiel bei 400 HS-Punkte
3. Freispiel bei 600 HS-Punkte
4. Freispiel bei 800 HS-Punkte
5. Freispiel bei 1000 HS-Punkte
6. Freispiel bei 1200 HS-Punkte
Zusammenfassend ,der Spieler erhält keine Chancenerhöhungen oder Punkte zum weiterspielen für seinen Spieleinsatz. Es dient dem reinen Spielvergnügen ein übermäßiger Verlust ist ausgeschlossen und finanzielle Anreize werden nicht geboten.
Der umgebaute oder neue Spielautomat erfüllt jetzt die Anforderungen Wort wörtlich nach
§ 6a neue SpielVo sowie der SpielVwVo vom 29-05-2006 und ist zulassungsfrei.
Die PTB würde auch keine Genehmigung dafür erteilen, weil sie damit nicht beauftragt ist,
dies stellte auch das VGH Hessen am 16-01-2007 - 8 TG 1753/06 fest.
Vorhandene Automaten (Fun Games) dürfen umgerüstet werden, wenn Sie den §6a der SpielVO
erfüllen. Beschluss OVG NRW 4B 2757/06 vom 03-04-2007.
Für weitere Fragen steht Ihnen jederzeit die Fa. ASS-Automaten zur Verfügung.
Hochachtungsvoll
Dieses Schreiben sollte eigentlich genügen - oder ?
Schöne Pfingsten
Peter
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2
25.05.2007 14:02 |
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Solon
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Meike
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Hallo Peter,
ich werde natürlich nicht das Werbeschreiben Deiner Firma hier kommentieren, geschweige denn
eine kostenlose Rechtsberatung geben.
Gruß Meike
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25.05.2007 17:42 |
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Der_Rolf
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Du darfst gar keine Rechtsberatung geben. Obwohl du es ab und zu schon versuchst.
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4
05.06.2007 19:36 |
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Meike
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Hallo Rolf,
mach Dir keine Sorge. Ich kommentiere lieber "Rechtsberatungen", bzw. gebe lieber allgemein gültige Anhaltspunkte wie man den Wert einer Rechtsberatung feststellen kann.
Gruß Meike
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5
05.06.2007 19:49 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
ich muss dieses alte Thema noch mal aufgreifen.
Letzte Woche erhielt ich wiedereinmal ein "neues" Gutachten, welches von einem Kammerangehörigen unterschrieben wurde.
Nicht nur, dass ich aufgrund dieses Gutachtens,meine Top Ten der Schlechtesten neu sortieren musste, so frage ich mich, ob man hier nicht mal auf diese Gutachter rechtlich einwirken kann.
Da hier im Forum einige Mitglieder von Kammern und auch einige Rechtsanwälte sind, bitte ich um Hilfestellung.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen Gutachter vorzugehen, die als vereidigter Gutachter, bzw. von Kammer XY bestellter Gutachter ein "Geschreibsel" unterschreiben und abstempeln, welchem es an einer tatsächlichen gutachterlichen Tätigkeit komplett fehlt. Diese "Gutachten" werden anschließend zur "Täuschung im Rechtsverkehr", bei Beschwerden in Owi-Verfahren eingesetzt.
Als Beispiel:
Aufgabenstellung ist eigentlich grundsätzlich:" Prüfung ob Spielgerät §6a SpielV konform ist", aber keins der Gutachten prüft alle Tatbestandsmerkmale des §6a SpielV durch, kommt dann aber zum Fazit, dass es konform sei.
Über Antworten wäre ich echt dankbar, damit man auch da mal an des Pudels Kern kommt.
Gruß Meike
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6
11.08.2007 11:05 |
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ASS-Automaten
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@ Meike
Gruß an Alle,
ich muss dieses alte Thema noch mal aufgreifen.
Letzte Woche erhielt ich wiedereinmal ein "neues" Gutachten, welches von einem Kammerangehörigen unterschrieben wurde.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen Gutachter vorzugehen, die als vereidigter Gutachter, bzw. von Kammer XY bestellter Gutachter ein "Geschreibsel" unterschreiben und abstempeln, welchem es an einer tatsächlichen gutachterlichen Tätigkeit komplett fehlt. Diese "Gutachten" werden anschließend zur "Täuschung im Rechtsverkehr", bei Beschwerden in Owi-Verfahren eingesetzt.
Ist das Deine Antwort – wie kann ich gegen Gutachter vorgehen ?
Hat Dir ein Gutachten mal wieder nicht gefallen, oder entsprach es nicht Deinen frei aufgestellten Eckdaten „ wie behandele ich ein Unterhaltungsgerät nach § 6a „ ?
Dann zitiere doch mal Gutachten die Dir vorliegen ?
„dass ich aufgrund dieses Gutachtens,meine Top Ten der Schlechtesten neu sortieren musste“
dies hilft keinen, wie gestern wurde im Wetterbericht gesagt „ es regnet“ ,es hat dann aber nicht geregnet.
@ Meike
Als Beispiel:
Aufgabenstellung ist eigentlich grundsätzlich:" Prüfung ob Spielgerät §6a SpielV konform ist", aber keins der Gutachten prüft alle Tatbestandsmerkmale des §6a SpielV durch, kommt dann aber zum Fazit, dass es konform sei.
Genau so ist es, §6a der SpielVo ist relevant nicht anderes !
Aber Du könntest ja anhand, meiner Betr. Info / Anfrage / Anmeldung für den Betrieb einer Punkte-Spielplatine „12-Top-Casino-Spiele“mit einen Logo § 6a, ja genau verdeutlichen was an dem Spielsystem falsch ist !
Aber Werbeschreiben beantwortest Du ja nicht.
Oder nimm mein Gutachten für die „Run Time Box“ welches der TÜV-Nord erstellt hat.
Wenn es Dir nicht bekannt sein sollte, kann Du es ja nachlesen http://www.ass-automaten.de/rechtliches.html
An welcher Stelle rangiert dieses Gutachten bei Dir, Top 1 der Schlechtesten ?
@ Meike
Über Antworten wäre ich echt dankbar, damit man auch da mal an des Pudels Kern kommt.
Mal Butter bei die Fische, ich warte auf Antworten bezügl. Betr. Info / Anfrage / Anmeldung,
auch von „gmg“ (Steuerfahnder ? - sollte ich von einem Kollegen fragen) sind willkommen.
Für zulassungsfreie Unterhaltungsgeräte braucht man keine Gutachten !
Richtig
Aber die OA`s wollten immer eins sehen, sogar von der PTB
(aber mittlerweile hat sich ja rumgesprochen „die sind dafür nicht zuständig“)
Darum wurden Gutachten angefertigt.
So ein Gutachten kostet auch unnötigerweise Geld.
Und dann lese ich „wie kann ich gegen Gutachter vorgehen“ ?
Jeder Gutachter, denke ich mal, wird sich nicht die Finger verbrennen wollen, sondern handelt nach den gesetzlichen Vorgaben und nach bestem Wissen und Gewissen !
Gruß
Peter
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7
23.08.2007 19:16 |
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Der_Rolf
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Ups, gegen wen ermittelst du denn? Oder ist das noch geheim?
Wäre ja nett die anderen hier zu warnen. Nicht das du dann auch noch gegen sie ermitteln mußt.
Aber mit so einer allgemeinen Aussage wie: "Ich habe da ein Gutachten gelesen" hilfst du niemanden.
Gruß
Rolf
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9
23.08.2007 20:37 |
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Meike
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Hallo Rolf,
ich "kümmer" mich nun mal ums illegale Glücksspiel.
Und wenn Gewinnauszahlungen an Fungames stattfinden und auf den Bildschirmen, oder wo auch immer nette Hinweise auf §6 a Spielv stehen, dann kommentiere ich auch die entsprechenden Gutachten dazu.
Lasst einfach die Finger von den Fungames und den pseudo-Umrüstsätzen und Ihr seid rechtlich immer auf der richtigen Seite.
Gruß Meike
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10
23.08.2007 20:49 |
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Der_Rolf
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Heißt das du willst nicht sagen gegen wen du ermittelst? Oder ermittelst du vielleicht noch gar nicht und willst erst damit anfangen?
Wenn du aber noch ermittelst, kannst du doch noch gar nicht wissen ob die Geräte 6a konform sind oder nicht!
Naja, ich versteh das alles sicher nicht. Bin ja auch nur ein kleiner Junge.
Aber vielleicht erklärst du das den anderen hier mal.
Gruß
Rolf
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23.08.2007 20:58 |
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Meike
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Hallo Rolf,
da Du kein kleiner Junge bist, weißt Du, dass ich sowas gar nicht in einem Forum schreiben darf.
Also lass doch solche Fragen.
Gruß Meike
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23.08.2007 21:15 |
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Der_Rolf
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Daraus schließe ich also das du noch ermittelst. Dann können wir sicher in Kürze mit einer Verurteilung rechnen. Denn du leistest ja ganze Arbeit.
Vielleicht sollten wir uns dann erst nach dem Richterspruch zu deinen Ermittlungen hier weiter unterhalten, denn ganz sicher sein kannst du ja nicht das du wirklich alles so beurteilst wie du es von dem Richter dann auch erwartest.
Also dann bis in ein paar Wochen.
Schönen Abend noch.
Rolf
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23.08.2007 21:26 |
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Meike
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Hallo Rolf,
was Du woraus schließt, ist mir nicht klar, aber Du als Techniker für die Spielgeräteindustrie könntest doch das Thema mal durch eine technische Analyse bereichern.
Gruß Meike
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23.08.2007 21:30 |
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Der_Rolf
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Hallo Meike!
Warum hast du denn das Wort "Ermittlungsakten" durch "Akten" ersetzt?
Manchmal ärgert es mich das diese Foren die Möglichkeit bieten seine alten Beiträge zu editieren.
Ich glaube du zoffst dich jetzt schon cirka 1 Jahr mit dem guten Peter. Erzählst ihm immer wieder wie "kriminell" seine Platinen doch sind.
Ich war gerade noch mal auf seiner Homepage. Er bietet Sie immer noch an.
Das heißt du schreibst und streitest dich seid einem Jahr und hast nichts erreicht! Gar nichts.
Ich glaube kaum das dir eine technische Analyse meinerseits da viel weiterhelfen wird, oder???
Was soll das ganze Theater hier?
Wenn alles so klar ist, dann verlasse doch diesen öffentlichen Teil des Forums. Du kennst doch inzwischen genug Leute. Opfer deine Zeit doch nicht für Nervensägen wie mich.
Telefonier und maile mit den richtigen Leuten und kümmer dich mal um wichtigere Dinge als die Texte hier. Denn die bringen doch wirklich nichts.
Oder ist das hier so eine Art Hobby von dir?
Wie kann man sich auf so einer Spielwiese wie hier sonst über solche Dinge auslassen??? Das kann nur ein Hobby sein. Du machst dir nur einen Spaß daraus hier zu provozieren, oder?
Gruß
Rolf
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23.08.2007 21:53 |
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Meike
Foren Gott
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Wie sagte Bruce Lee
Wenn Du kritisiert wirst, weißt Du, dass Du auf dem richtigen Weg bist.
Man greift nur den an, der den Ball hat.
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16
23.08.2007 22:02 |
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Der_Rolf
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In diesem Fall läuft aber der, der (Die) den Ball hat, weg. Sie stürmt nicht, sie flieht. Kann natürlich auch eine Taktik sein.
Bruce Lee ist schlau. Da wird sich Peter ja freuen das du ihn kritisierst.
So das wars dann mal für heute, sonst meckert meine Frau mit mir.
Gruß
Rolf
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17
23.08.2007 22:11 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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Hallo gehts noch Leute?
Was soll denn das?
Aber anscheinend ist es doch nun soweit, das man sich bereits im virtuellen Raum zerfleischt und die Köppe einhaut
Ich bin dafür, das täglich um 19:30 im deutschen Fernsehen eine neue Talkshow gesendet wird.
NAME: B l u t r a u s c h
Ích denke, das der Herr deswegen seine Platinen verkaufen kann weiterhin, weil NIEMAND was gegen ihn in der Hand hat!
Und eine Vorverurteilung bzw. die Aufstellung irgendwelcher Mutmaßungen gehören nicht unbedingt hier her!
DEUTSCHES RECHT IST: Solange nicht die SCHULD BEWIESEN IST, ist derjenige, dem was zur Last gelegt wird, UNSCHULDIG!!!
Greetz
Tosh
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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18
23.08.2007 22:27 |
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webmaster
Administrator
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@all
Liebe Foren-Mitstreiter,
wir sind bemüht eine möglichst neutrale Plattform zum Thema Gewerberecht sowohl für Behördenmitarbeiter als auch für Gewerbetreibende und andere interessierte Bürger bereitzustellen.
Dazu bedarf es jedoch auch der Einhaltung einiger Regeln.
Wir bitten hiermit alle Foren-Teilnehmer insbesondere Punkt 2.2 unserer Foren-Regeln zu beachten, wonach ein konkreter Personen/Firmenbezug der geposteten Beiträge zu vermeiden ist.
Wie von ToshBerlin bereits kritisch angemerkt
, sollte auch der Umgangston entsprechend angepasst sein - Beiträge, die andere nur provozieren sollen, bringen keine Diskussion weiter und sind deshalb auf unserer Plattform unerwünscht.
Wir bitten die vorgenannten Hinweise zu beherzigen, da wir ansonsten leider gezwungen sind, dieses Forum restriktiver zu moderieren.
Dies ist - so denken wir - nicht im Interesse der Foren-Mitstreiter.
Im Namen des Teams
webmaster
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19
23.08.2007 22:54 |
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Meike
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Lieber webmaster,
Du hast absolut recht.
Daher möchte ich dieses Thema unter dem Gesichtspunkt, "warum haben wir dieses Forum?", zusammenfassen.
Wir alle, oder zumindest die meisten von uns, wollen Rechtssicherheit, so dass die Arbeit eines Jeden wirtschaftlicher und leichter wird.
Thematiken, die uns alle Probleme/übermäßigen Arbeitsaufwand in der täglichen Arbeit bereiten, sollten ausdiskutiert werden, damit es für alle klarer und einfacher wird.
Dass das Thema umgebaute Fungames und Gutachten ein Thema ist, wissen alle Kollegen von OAs und Polizei.
Es haben sich bereits einige Ministerien und auch der BLA mit dieser Thematik beschäftigt.
Dass dieses Thema, ein Thema ist, wissen auch die Automatenaufsteller und Spielhallenbetreiber. Es gibt einige, die sich auf diese Umrüstsätze mit Gutachten verlassen und dann völlig irritiert sind, weil das Ordnungsamt sagt, ist nicht SpielV-konform.
Dass, wenn man ein solches Thema anspricht und Hinweise für Alle an die Hand gibt, damit sie selbst, den Wert eines Gutachtens sehen können, von Menschen nicht freundlich gesehen wird, die damit Geschäfte machen, ist klar.
Ich werde mich hier aber auch nicht zukünftig dazu animieren lassen, mehr zu schreiben, als ich darf.
Es geht hier nicht darum, dass ich gegen irgend jemanden persönlich Verfahren führen würde, sondern es geht darum, dass ich aufgrund meines dienstlichen Status bestimmte Sachen nicht darf. Dazu gehört u.a., bestimmte Fragen nicht beantworten zu dürfen.
Da ich mich nicht nur mit der SpielV, der GewO und dem StGB ganz gut auskenne, sondern auch mit dem Landesbeamtengesetz, lasse ich mir lieber "Wegrennen" u.a. Kleinigkeiten unterstellen, als zu posten.
Gruß Meike
P.S.: Im übrigen hat es mich noch nie gestört, wenn mich jemand persönlich angreift oder irgendwie tituliert, aber bitte gut begründet, damit wir alle was davon haben.
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20
24.08.2007 06:22 |
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