Erlaubnisanspruch für Internet-Sportwettvermittlung an Buchmacher mit EU-Lizenz
Das Verwaltungsgericht Gera hat mit Urteil vom 16.6.2011 (5 K 1718/10) in einem seit nunmehr zwölf Jahren betreuten Rechtsstreit das Thüringer Landesverwaltungsamt verpflichtet, einem deutschen Buchmacherunternehmen, das nicht über eine Erlaubnis aus DDR-Zeiten verfügt, eine Erlaubnis für den Betrieb eines Büros in Jena zur Annahme und Vermittlung von Sportwetten (keine Pferdewetten) mit fester Gewinnquote an ein innerhalb der Europäischen Union staatlich konzessioniertes Buchmacherunternehmen unter den Genehmigungsvoraussetzungen des GlüStV zu gestatten.
Bislang hatte das Verwaltungsgericht Gera die beiden erstgenannten Rechte lediglich der Sportwetten GmbH Gera zugebilligt und damit deren bereits aus der Erlaubnis des Magistrats der Stadt Gera vom 14.9.1990 folgenden Rechte bestätigt (um derentwillen der BGH eine Entscheidung über die Wettbewerbswidrigkeit des Internetwettangebotes der Sportwetten GmbH Gera zurückgestellt hat). Das VG Gera hat nunmehr entschieden, dass auch neue Erlaubnisse zur Internetvermittlung an Buchmacher mit EU-Lizenz erteilt werden müssen.
das urteil anbei.
unten stehend ein link zu einem artikel zum thema von rechtsanwalt thomas bartholmes:
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