Ich habe ein GU-Verfahren gegen einen Handelsvertreter eingeleitet, da dieser erhebliche Steuerrückstände beim Finanzamt hat.
Nun will ich die Anhörung fertigen. Muss ich da irgendwas Besonderes beachten oder ist der Handelsvertretr wie jeder andere Gewerbetreibende zu betrachten?
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