Glücksspielmonopol beschäftigt EuGH |
march
Doppel-As
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Glücksspielmonopol beschäftigt EuGH |
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Hallo,
hier ein Bericht aus dem Standard zum Glücksspielmonopol vor dem EuGH:
Nachdem ein Deutscher wegen unerlaubten Glücksspiels verurteilt wurde, muss Vereinbarkeit von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit geklärt werden.
Das in Österreich geltende Glücksspielmonopol beschäftigt den Europäischen Gerichtshof. Vor dem EuGH fanden am Donnerstag Verhandlungen über eine Berufung eines deutschen Staatsbürgers statt, der vom Bezirksgericht Linz wegen unerlaubten Glücksspiels zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Die EU-Richter sollen nach Bedenken des Landesgerichts klären, ob das Glücksspielmonopol und die damit zusammenhängenden Strafvorschriften mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Der in erster Instanz Verurteilte argumentiert etwa, dass vor Erlass der entsprechenden Vorschriften in Österreich keine Untersuchung über die Gefahren der Spielsucht und die Möglichkeiten der Prävention vorausgegangen seien.
Außerdem fehle es in Österreich an einer kohärenten und systematischen Begrenzungspolitik. Verwiesen wird etwa darauf, dass das Fußballwettspiel TOTO und der Lotto-Jackpot öffentlich beworben werden.
Außerdem sieht der in Österreich Verurteilte keine sachliche Rechtfertigung dafür, warum nur eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland eine Konzession erhalten könne. Auch für die überlange Dauer der Konzessionen gebe es demnach keine sachliche Rechtfertigung. Nach der durchschnittlichen Verfahrensdauer ist mit einem Urteil in dieser Causa (C-64/08) noch heuer zu rechnen.
http://derstandard.at/1262209521211/Glue...schaeftigt-EuGH
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
march
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1
15.01.2010 09:49 |
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Solon
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foerster
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RE: Glücksspielmonopol beschäftigt EuGH |
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In der Rechtsache C-64/08 fand vor dem europäischen
Gerichtshof in Luxembourg am 14.1.2010 eine Verhandlung statt. Es
handelte sich um ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG,
eingereicht vom Landesgericht Linz. Das LG Linz hatte bereits 2008
begründete Zweifel an der Handhabung des österreichischen
Glücksspielmonopols.
Die Stellungnahme des bevollmächtigten Vertreters der EU
Kommission, Dr. Krämer, bestätigte vollinhaltlich die vom LG Linz
vorgebrachten Zweifel. Speziell bemängelte Dr. Krämer, dass aus den
bisherigen Stellungnahmen zur Rechtfertigung des Monopols gar nicht
erkennbar sei, worauf sich die Republik Österreich bei ihrem
Konzessionssystem eigentlich beruft. Weiters sei auch eine
angemessene "Öffentlichkeit" bei den Konzessionsverlängerungen nicht
vorhanden gewesen. Dies sei gemäß Art. 55 und 51 der EU Verträge
wegen mangelnder Transparenz mit EU Recht unvereinbar.
Die Vertreterin der Republik Österreich, Dr. C. Pesendorfer, fiel
besonders durch folgende Angaben auf: Sie behauptete, dass die
Konzessionsverlängerungen transparent und öffentlich gewesen seien
und ausländische Mitbewerber auch Anträge hätten stellen können.
(Brancheninsider beharren darauf, dass die Vorgänge geheim und unter
Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden). Auch seien die
Steuereinnahmen aus dem Monopolglücksspiel nur eine "nützliche
Nebenfolge"!!! (Dagegen steht jedoch die Forderung nach
Einnahmenmaximierung im gültigen Glücksspielgesetz). Ganz
ausdrücklich betonte sie, dass die gemäß § 25 Abs.3 GspGesetz
(dramatisch) eingeschränkte Schadenersatzpflicht wegen mangelhaften
Spielerschutzes eine europaweit einzigartig vorbildliche Maßnahme zum
Schutz der Spieler sei.
Realität ist, ganz im Gegensatz zu den Ausführungen Pesendorfers,
dass mit Hilfe dieses diskriminierenden Paragraphen und dem dadurch
drastisch reduzierten maximalen Schadenersatz die Spieler
offensichtlich erst recht besonders risikolos und besser
"ausgebeutet" werden können.
Man darf auf den Richterspruch gespannt sein.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...e-ausschreibung
foerster
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2
18.01.2010 11:45 |
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Solon
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Schadulke
Haudegen
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3
24.02.2010 08:00 |
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prochnau
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Die Klagen von Ladbrokes und Sporting Exchange am Europäischen Gerichtshof sind abgewiesen worden. Das heißt, das in vielen EU-Staaten geltende Glücksspielmonopol ist rechtens. Da dürfte die Online-Wettindustrie geschluckt haben. Die höchsten EU-Richter haben entschieden, Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit seien legal, wenn sie dazu dienten, Betrug und Kriminalität zu verhindern und Internetglücksspiele wurden dahingehend als gefährlicher eingeschätzt als andere Glücksspiele.
http://www.stern.de/panorama/urteil-des-...en-1571299.html
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4
03.06.2010 14:56 |
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Schadulke
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Hallo,
in der Sache C-203/08 zur Frage der Ausschreibungspflicht niederländischer Glücksspiellizenzen, hat der Gerichtshof eine niederländische Rechtsnorm mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit für grundsätzlich vereinbar erklärt, nach der die Erteilung und Verlängerung der Zulassung eines einzigen Veranstalters von Glücksspielen vorgesehen ist. Einiges davon ist auch auf Deutschland übertragbar. Zum Beispiel darf die Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen unter folgenden Voraussetzungen ohne transparentes Ausschreibungsverfahren an einen einzigen Veranstalter erteilt werden, wenn es sich entweder um einen staatlichen Veranstalter handelt oder um einen privaten, der hinsichtlich seiner Leitung unmittelbar staatlicher Aufsicht unterliegt. Nach dieser Auffassung wird der Glücksspielstaatsvertrag den Anforderungen nämlich in vollem Umfang gerecht.
http://isa-guide.de/law/articles/29738_a...elmonopole.html
Sonnige Grüße,
Gerd Schadulke
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5
04.06.2010 07:30 |
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prochnau
Routinier
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Der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di freut sich über die Entscheidung des EuGH für ein geltende Glücksspielmonopol in Europa.
"Wir halten am Glücksspielmonopol in Deutschland fest und haben dies auch in unserer Stellungnahme zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages schriftlich begründet", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di. Dem Wunsch einiger Glücksspielanbieter, in Deutschland ab 2012 im Monopol großzügig werben zu dürfen und auch noch mit großer Suchtgefahr behaftete Glücksspiele im Internet anbieten zu dürfen, dürfe durch eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nicht Rechnung getragen werden. Diese Bestrebungen werden vom Bundesarbeitskreis Spielbanken entschieden abgelehnt. Na dann.
http://isa-guide.de/casinos/articles/297...ielmonopol.html
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6
05.06.2010 10:55 |
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Rosewood
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Da einige diesen Vorgang nicht mehr in Erinnerung hatten,
hole ich auch dieses Thema nochmal nach vorne
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7
30.06.2010 19:36 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
danke dafür, aber das hätte sicherlich nicht Not getan. Bei Interesse, Neuerungen oder weiterführenden Informationen hätte das Thema sicherlich auch so seinen Weg nach vorne gefunden.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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8
04.07.2010 10:00 |
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