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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ADP SI Nr. 4/2009 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ADP SI Nr. 4/2009 2 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,00
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ADP SI Nr. 4/2009

@ alle

Die Pflicht
Hat schon einmal jemand überprüft, ob diese Auflistung umfassend ist ?






Die Kür
Wie viele unterschiedliche Spiele sind denn jetzt auf welchem Spielepaket insgesamt von der PTB zugelassen worden ? smile

Man könnte ja als Beispiel die BR 2178 ( Ergoline Gehäuse ) nehmen.
- Golden Games
- Magic Liner
- Mega Liner
- Merkur Funnyland
- Merkur Magie


Zur Zeit bekannte Gesamtspielzahl BR 2178 ?

Grüße

__________________
gmg
1 18.03.2009 18:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

warum schaust Du Dir die "Spielepakete" überhaupt noch an?

Der Entwurf zur TR 4.1 ist doch so konzipiert, dass die Geldspielgeräte von niemanden vor Ort
richtig überprüft werden können, bzw. so konzipiert, dass der Sinn einer Überprüfung entfallen soll.

Denn auf S. 15 steht
"Die Spielverordnung verlangt nicht zwangsläufig ein "Spiel" mit definiertem Anfang und Ende,..."

Besonders "interessant" wird es auf S.13 ,
denn dort findet man eine "Gewinnaussicht gemäß Gewinnplan" mit dem "Gegenwert von 1000€"

- also ich persönlich habe noch nie eine Zahl von 1000,-€ in der Spielverordnung gefunden, da steht 500,-€ drin -

Schau Dir "Regel 2" an, die Lizenz zum .....

"Spiel- und Gewinnpläne dürfen im laufenden Spiel verändert werden."

Was damit präjudiziert wurde, müsste jedem klar sein.

Trotz dem Artikel im Spiegel liest man immer noch:

S. 21
"Basierend auf den langjährigen Erfahrungen können die vom Hersteller aus eigenem Interesse vorgesehenen
Sicherungsmaßnahmen für die Spielsteuerung in der Regel als ausreichend angesehen werden."

Und wie geprüft wird, ist schön nachlesbar auf
S.61
"Die Prüfung von Zusatzgeräten und Schnittstellen erfolgt in Umfang und Tiefe
entsprechend der jeweils vorliegenden Besonderheiten."

Leider fehlte hier die Definition für "Besonderheiten".

Gruß
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 20.03.2009 05:22.

2 20.03.2009 05:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Hallo Meike !

Die Anzahl der z. Zt. bekannten Spiele auf dem zugelassenen Geldspielgerät - z. B. für die BR 2178 - zu ermitteln, ist nur die Kür ( also eine Fingerübung ).

Elegant ist diese ADP-Lösung insofern schon, als dadurch für diesen Bereich der Multigambler Prototypen nicht mehr erforderlich sind. Es ist egal, ob 20, 50 oder 100 Spiele installiert sind, es wird für die "normale Aufstellerschaft" nur eine bestimmte Anzahl von Spielen freigeschaltet, und mit den restlichen Spielen kann man - z. B. in den Herstellerhallen - experimentieren, was der "König Kunde" zu diesen Spielen sagt. Eine geniale, PTB zugelassene, Lösung.

Auch bei den Multigamblern der anderen Hersteller könnte man so verfahren.

______________________________________________________

Letztlich hat mich aber diese CC-Geschichte zu der Einsicht gebracht, dass die bisher von mir als problemfrei angesehene Lösung des "Upgratens" eines PTB zugelassenen Geldspielgerätes - egal welches Herstellers - in ein anderes PTB zugelassenes Geldspielgerät - ohne Kontrolle nicht akzeptabel ist. Auch auf die Überprüfung aller zulassungsrelevanten Systemkomponenten des Gerätes nach 2 Jahren durch einen unabhängigen Sachverständigen / eine Stelle, kann man nicht verzichten.

Ich wage auch die Aussage:
Diese Behandlung der Geldspielgeräte ist so vom Verordnungsgeber nicht gewollt worden. Er hat ja extra den § 7 der SpielV geschaffen, damit die Geräte überprüft werden. Und jetzt soll dieser Wille des Verordnungsgebers durch solch einen - Buchhaltertrick - umgangen werden ??

Denkbare Kontrollorgane sind die Sachverständigen / Stellen gemäß § 7 SpielV und in zweiter Linie die zuständigen Organe der Verwaltung.
Die Organe der Verwaltung müssen entsprechend ausgebildet und ausgerüstet werden, um ihre "Kontrollen auf Augenhöhe" leisten zu können.
Nur dann sollte das gewerblichen Glücksspiel in Deutschland eine weitere Chance erhalten.
Nur auf die "langjährigen, erprobten Sicherungsmaßnahmen" der Hersteller zu vertrauen, reicht - wie bewiesen wurde - nicht aus. Da läuft ganz schnell etwas "aus dem Ruder".

Frei nach dem Motto:

"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser".

An diesem Motto wird - auf allen Stufen und bei allen Beteiligten - zu arbeiten sein.

Grüße

__________________
gmg
3 20.03.2009 14:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
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Ganz klar:

Der Wille des Verordnungsgebers wurde von der PTB durch den Willen der Herstelleraufsteller ersetzt. Lobbyismus der Industrie sei Dank!

Wer diesen Braten nicht riecht, der will ihn nicht riechen .....

Die Zweiklassenaufstellerschaft ist offiziell!
- Die Einen dürfen alles und jetzt auch noch mit PTB-Segen
und die Anderen dürfen nur noch hoffen und vertrauen Wand
4 20.03.2009 15:43 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
jasper
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Nach PTB-RL Version 4.1
heißt das Motto:

" Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser!"


Kopfkratz

Was kostet solch ein Vertrauen???
5 20.03.2009 19:49 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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6 21.03.2009 14:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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