GbR Austritt und Eintritt von Gesellschaftern |
OASiegburg
Grünschnabel
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GbR Austritt und Eintritt von Gesellschaftern |
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Die IHK ist an uns mit einem Problem zu Gewerbemeldungen von GbR´s getreten:
Eine GbR besteht aus A und B. B tritt aus der GbR aus und verzieht in einen anderen Meldebezirk. A bleibt weiterhin gewerblich tätig und bildet eine GbR mit C.
Hier erfolgten bislang folgende Meldungen: B (Verlegung in anderen Meldebezirk) wird abgemeldet, C angemeldet, bei A wird der Firmenname/GbR-Name (nicht meldepflichtig) geändert. Das wars.
Die IHK würde sich bei gleichem Sachverhalt folgendes wünschen: B wird abgemeldet (Gesellschafteraustritt), A wird umgemeldet mit Gesellschaftereintritt und C angemeldet.
Meiner Meinung nach liegt die IHK falsch. Wie macht ihr das?
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1
15.10.2008 12:14 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: GbR Austritt und Eintritt von Gesellschaftern |
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Herr Kollege,
wir sehen das hier genauso wie Sie. Die IHK geht halt von der GbR als Quasifirma aus. Gewerberechtler sehen dies eben anders. Da eine Ummeldung wiederum unnötig Kosten verursacht, muss die IHK auf die bessere Verabeitbarkeit verzichten.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
15.10.2008 15:07 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Kollege Schwarzer hat absolut Recht.
Vielleicht sollte man die Kammer darauf hinweisen, dass die Tatbestände, die die Pflicht zu einer Ummeldung auslösen, in § 14 GewO abschließend geregelt sind. Da steht nix von der Ummeldungspflicht wenn ein anderer Gesellschafter die GbR verlässt und an seiner Statt ein anderer eintritt.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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3
16.10.2008 11:55 |
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