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Zum Ende der Seite springen GbR Austritt und Eintritt von Gesellschaftern
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OASiegburg OASiegburg ist männlich
Grünschnabel


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GbR Austritt und Eintritt von Gesellschaftern

Die IHK ist an uns mit einem Problem zu Gewerbemeldungen von GbR´s getreten:

Eine GbR besteht aus A und B. B tritt aus der GbR aus und verzieht in einen anderen Meldebezirk. A bleibt weiterhin gewerblich tätig und bildet eine GbR mit C.

Hier erfolgten bislang folgende Meldungen: B (Verlegung in anderen Meldebezirk) wird abgemeldet, C angemeldet, bei A wird der Firmenname/GbR-Name (nicht meldepflichtig) geändert. Das wars.

Die IHK würde sich bei gleichem Sachverhalt folgendes wünschen: B wird abgemeldet (Gesellschafteraustritt), A wird umgemeldet mit Gesellschaftereintritt und C angemeldet.

Meiner Meinung nach liegt die IHK falsch. Wie macht ihr das?
1 15.10.2008 12:14 OASiegburg ist offline E-Mail an OASiegburg senden Beiträge von OASiegburg suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: GbR Austritt und Eintritt von Gesellschaftern

Moin Herr Kollege,
wir sehen das hier genauso wie Sie. Die IHK geht halt von der GbR als Quasifirma aus. Gewerberechtler sehen dies eben anders. Da eine Ummeldung wiederum unnötig Kosten verursacht, muss die IHK auf die bessere Verabeitbarkeit verzichten.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 15.10.2008 15:07 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Kollege Schwarzer hat absolut Recht.

Vielleicht sollte man die Kammer darauf hinweisen, dass die Tatbestände, die die Pflicht zu einer Ummeldung auslösen, in § 14 GewO abschließend geregelt sind. Da steht nix von der Ummeldungspflicht wenn ein anderer Gesellschafter die GbR verlässt und an seiner Statt ein anderer eintritt.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster
3 16.10.2008 11:55 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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