unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Tätigkeit Maschinenbautechniker anzeigepflichtig ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Tätigkeit Maschinenbautechniker anzeigepflichtig ?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
stillingb   Zeige stillingb auf Karte stillingb ist weiblich
Eroberer


images/avatars/avatar-212.gif

Dabei seit: 01.09.2006
Beiträge: 73
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 470.808
Nächster Level: 555.345

84.537 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Tätigkeit Maschinenbautechniker anzeigepflichtig ?

Ein Maschinenbautechniker übt nach seinen Angaben planerische Tätigkeiten aus (insbesondere Planung für Bühnen für Kernkarftwerke). Unter Bühnen versteht man die Gehwege für das Personal innerhalb des Kernkraftwerkes. Vom Finanzamt wurde er als freiberuflich eingestuft. Nach Rd-Nr. 26 zu § 14 GewO, Landmann-Rohmer, ist unter höherer Bildung grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium zu verstehen. Kann mir jemand sagen, ob die planerische Tätigkeit des Maschinenbautechnikers ein stehendes Gewerbe nach § 14 GewO darstellt.

__________________
Viele Grüße aus Niederbayern



Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
1 23.07.2007 10:57 stillingb ist offline E-Mail an stillingb senden Beiträge von stillingb suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
Routinier


Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 455
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.801.069
Nächster Level: 3.025.107

224.038 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Sofern der gute Mann keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss nachweisen kann, ist, wie Sie selbst schon richtig sagen, die Tätigkeit nach § 14 Abs. 1 GewO als stehendes Gewerbe anzeigepflichtig.


Viele Grüße
J. Neu
2 23.07.2007 11:41 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.252.903
Nächster Level: 7.172.237

919.334 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Jau, das sehe ich auch so, denn grundsätzlich ist Maschinenbautechniker erstmal ein ganz normaler Ausbildungsberuf.

Viele Grüße
A. Thien
3 23.07.2007 12:20 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
stillingb   Zeige stillingb auf Karte stillingb ist weiblich
Eroberer


images/avatars/avatar-212.gif

Dabei seit: 01.09.2006
Beiträge: 73
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 470.808
Nächster Level: 555.345

84.537 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von stillingb


www.Fiat-126-Forum.de








Danke für die Antwort, der Maschinenbautechniker vertritt jedoch die Meinung, dass er in seinem Zuständigkeitsbereich die selben Tätigkeiten ausübt als ein Dipl Ing. Von unserem Bauamt im Hause wurde dies auch so bestätigt. Ich werde aber trotzdem voraussichtlich an einer Gewerbeanzeige festhalten.Danke

__________________
Viele Grüße aus Niederbayern



Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
4 23.07.2007 15:53 stillingb ist offline E-Mail an stillingb senden Beiträge von stillingb suchen
Petra Mohnes   Zeige Petra Mohnes auf Karte
Tripel-As


Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248

Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.698.351
Nächster Level: 1.757.916

59.565 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wie mal wieder zu sehen: Gewerbe- und Steuerrecht sind nicht identisch.

Die steuerliche Zuordnung wird durch § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz bestimmt (frei Berufe, Katalogberufe und ähnlichen Berufen).

In der Aufzählung selbständig ausgeübter ähnlicher Berufe ist u a. auch der Maschinenbautechniker aufgeführt - wie viele andere auch - als Nicht-Akademiker.

Demnach zählt der Maschinenbautechniker aus Sicht des Finanzamtes zu den Freiberuflern und unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
5 23.07.2007 17:34 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
Petra Mohnes   Zeige Petra Mohnes auf Karte
Tripel-As


Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248

Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.698.351
Nächster Level: 1.757.916

59.565 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Möglicherweise hat sich der Maschinenbautechniker Kenntnisse angeeignet, die in Breite und Tiefe denen eines FH-Absolventen und damit eines Ingenieurs gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG entsprechen.

Nach dem BFH-Urteil vom 04.05.2004, Az. XI R 9/03, erfolgte eine Anerkennung als Freiberufler auch als Nicht-Akademiker.

Wenn dem so ist, unterliegt er weder der Gewerbesteuer noch der Gewerbeordnung.
6 24.07.2007 09:55 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
4X4   Zeige 4X4 auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 817.454
Nächster Level: 824.290

6.836 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:

Nach dem BFH-Urteil vom ...


Eben!

BFH;
und die erkennen auch Autodidakten als Freiberufler an, wenn deren Kennntnisstand gleichwertig ist.

Entscheidungsgrundlage ist aber die GewO und BFH Urteile somit nicht bindend. Die Kommentierungen zur Gewo verlangen ausdrücklich eine akademische Ausbildung.

Trotzdem schwierige Entscheidung Kopfkratz
7 24.07.2007 10:30 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Tätigkeit Maschinenbautechniker anzeigepflichtig ?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
unwertige Tätigkeiten Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.04.2024 11:45 von Katja Wagener     18.04.2024 15:50 von Katja Wagener   Views: 236
Antworten: 3
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     04.04.2024 15:48 von Civil Servant   Views: 6.024
Antworten: 18
Gewerbeanmeldung-Tätigkeiten Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.05.2023 09:02 von Julia     15.05.2023 10:42 von Thomas Mischner   Views: 199.744
Antworten: 1
GmbH andere Tätigkeit Makler, Bauträger, Baubetreuer   18.04.2013 15:06 von MarcioGR     01.03.2023 15:54 von Roesje   Views: 344.762
Antworten: 11
Autorentätigkeit Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.07.2014 14:57 von Schriftstellerin2     15.07.2022 11:47 von BE-DE   Views: 297.574
Antworten: 20

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 303.348 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.694.961


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 125 | Gesamt: 0.165s | PHP: 99.39% | SQL: 0.61%