Waren des täglichen Bedarfs auf Wochenmärkten |
SE-Schwarzarbeit
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Waren des täglichen Bedarfs auf Wochenmärkten |
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§ 67 GewO schränkt das regelmäßige Warenangebot auf Wochenmärkten ein, bietet aber im Abs. 2 landesspezifisch regionale Anpassungsmöglichkeiten.
Unsere Satzung läuft dieses Jahr noch aus und wir überlegen, ob eine neue Satzung noch erforderlich und zeitgemäß ist.
Wie ist das bei Euch geregelt, kann mir jemand ggf. eine Mustersatzung schon aus diesem Jahrtausend überlassen?
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
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1
06.06.2007 17:24 |
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Solon
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René Land
Administrator
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2
06.06.2007 20:10 |
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Solon
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SE-Schwarzarbeit
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Themenstarter
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Wenn ich das Echo auf meine Frage richtig deute, dann haben solche Satzungen offenbar viel zu lange Laufzeiten. Sonst müßte man sich wohl öfter mal den Kopf darüber zerbrechen, wie es denn im eigenen lokalen Bereich ist.
Danke für die Aufmerksamkeit !
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
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3
29.06.2007 09:17 |
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Sigi2910
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Tja, das mit den langen Laufzeiten stimmt wohl. Wer will, kann hier mal unsere Satzung aus dem Jahr 1977 anklicken. Funktioniert noch immer, weil wir nach dem alten Beamtengrundsatz arbeiten "Haben wir schon immer so gemacht, haben wir noch nie so gemacht und da könnte ja jeder kommen...."
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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4
03.07.2007 11:22 |
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Kai-Uwe Christiansen
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Gut kommt auch das Argument: "Wo kommen wir denn da hin???"
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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5
03.07.2007 14:59 |
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