Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
K.Eckhof
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Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Einen verschneiten Guten Morgen,
ich wurde vor folgende Frage gestellt:
Handelt es sich um ein Gewebe, wenn sich jemand auf sein Dach eine Photovoltaikanlage bauen lässt und einen Teil des erzeugten Stromes an einen Stromanbieter verkauft? Der Bürger sagte, er würde im Jahr zwischen 4000 und 5000 Euro bekommen, womit er in den nächsten 15 Jahren die Anlage finanziert.
Ich würde gern mal die allgemeine Meinung dazu erfahren.
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1
10.03.2006 08:06 |
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Solon
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nette.tante
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Soweit ich weiß sind die solange nicht anzumelden, bis die Gewinn erwirtschaften. In den ersten Jahren werden ja meistens nur die Anschaffungskosten gedeckt.
__________________ Gruß
nette.tante
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2
10.03.2006 08:32 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Moin,
das Thema hatten wir schon 'mal: stehendes Gewerbe, S. 4, Betreiben einer Photovoltaikanlage.
Schöne Grüße
A. Thien
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3
10.03.2006 08:37 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Hallo aus Raisdorf,
wenn die Anlage in Abhängigkeit von der Größe Gewinn erzielt, kann eine gewerbliche Anmeldung erfolgen.
Die Rechtsauffassungen im Hinblick auf die Anmeldepflicht von solchen Anlagen haben
wir hier erörtert und geben sicherlich eine gute Hilfestellung
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4
10.03.2006 08:41 |
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K.Eckhof
Routinier
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Themenstarter
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Vielen Dank, für die schnellen Antworten, ich werde mich belesen.
Ein fröhliches Schneeschippen am Wochenende
aus Ahrensfelde.
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5
10.03.2006 09:08 |
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Felix Krämer
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Hallo aus Alzenau,
Zitat: |
Original von nette.tante
Soweit ich weiß sind die solange nicht anzumelden, bis die Gewinn erwirtschaften. In den ersten Jahren werden ja meistens nur die Anschaffungskosten gedeckt. |
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Ich kenne diese Argumentation, kann sie aber nicht nachvollziehen. Für fast jedes Unternehmen muss ich ersteinmal investieren und einen Haufen Schulden machen, damit der Laden überhaupt losgehen kann. Bei manchen Firmen bewegen wir uns in den Millionen. Dass diese Unternehmen Jahre brauchen, um irgendwann einmal "Gewinn zu machen" ist von denen sogar gewollt. Bis die Schulden abgetragen sind haben die dreimal Reorganisiert, Umstrukturiert und Investiert und noch mehr Schulden. Hier bezweifelt niemand, dass die wegen Gewinnerzielungsabsicht gewerberechtlich tätig werden.
Wenn ich mir eine Solaranlage aufs Dach montieren lasse, dann natürlich auch, um Gewinn zu machen. Ich glaube, nur sehr wenige machen das rein wegen Umweltschutz.
Gruß
Felix Krämer
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6
10.03.2006 09:37 |
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BE-DE
Kaiser
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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von der Delme,
stimmen hier Herrn Krämer zu
, sehen das genauso. Meist melden die freiwillig an, weil sie dann Steuervorteile haben und Gewinne machen sie, auch wenn es dauert die Investition herauszubekommen.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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7
10.03.2006 10:16 |
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nette.tante
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Zitat: |
Original von Behrens-Delmenhorst
von der Delme,
stimmen hier Herrn Krämer zu
, sehen das genauso. Meist melden die freiwillig an, weil sie dann Steuervorteile haben und Gewinne machen sie, auch wenn es dauert die Investition herauszubekommen. |
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Bei uns melden das auch die meisten an. Und das dürfen sie ja
__________________ Gruß
nette.tante
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8
10.03.2006 11:10 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
von zu Hause!
Wie der Kollege Mildbrodt schon so schön ausgeführt hat, haben wir das Thema Photovoltaik schon einmal erörtert und auch der Punkt, dass diese früher zurückzuweisen waren, jetzt aber durchaus anmeldefähig und damit als Gewerbe einzustufen sind.
Trotzdem meine ich, dass man vor allem die Betreiber kleiner Anlagen (auf dem eigenen Wohnhaus mit ein paar qm, hauptsächlich für den Eigengebrauch) darauf hinweisen sollte, was für ein "Rattenschwanz" von Behördenanfragen etc. auf sie zukommt, wenn sie glauben, jetzt plötzlich Gewerebetreibende zu sein.
In den meisten Fällen ist m. W. die Argumentation des Anlagenverkäufers: melden sie mal Gewerbe an, dann können sie Einikommensteuer sparen und die MWSt. gibts außerdem zurück, eines der Hauptargumente, weshalb sich jeder, der sich so´n Ding aufs Dach setzt, berufen fühlt, einen "Energiekonzern" anzumelden.
Wie ich bereits an anderer Stelle zu dem Punkt ausgeführt habe, sind bei großen Anlagen durchaus relativ schnell die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterhalt usw. wieder drin. Nur bei den kleinen Anlage habe ich da immer noch meine Zweifel. Aus dem Grunde fordern wir auch niemanden auf, nehmen aber nach der entsprechenden "Belehrung" die Gewerbeanmeldung entgegen, wenn man uns versichert, dass die Anlage in absehbarer Zeit Gewinne fährt. Dieses teilen wir dann selbstverständlich auch dem FA mit.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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9
13.03.2006 18:22 |
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K.Eckhof
Routinier
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Themenstarter
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Photovoltaikanlagen - Solaranlagen |
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Habe mir heute morgen das Gewerbearchiv 3/2007 zu Gemüte geführt und dort einen Artikel zum Problem Photovoltaikanlagen gefunden.
Der Bund Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat auf seiner Herbstsitzung 2006 dieses Thema besprochen und kam zu folgendem Ergebnis:
"Gewerbeanmeldung von Solaranlagen
Bereits in der Vergangenheit hatte sich der Ausschuss mit der Frage zu befassen, ob die Einspeisung von Strom aus Solar- und ähnlichen Anlagen, die aufgrund des Energieeinspeisegesetzes subventioniert wird, eine gewerberechtlich relevante Tätigkeit darstellt. Diese Frage stellt sich konkret bei kleineren Photovoltaikanlagen (unter 3 KW-Leistung), bei denen trotz der Förderung durch das Energieeinspeisegesetz und anderer Subventionen ein wirtschaftlicher Betrieb und dem folgend eine Gewinnerzielungsabsicht fraglich sind. Einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums war zu entnehmen, dass diese kleineren Photovoltaikanlagen derzeit keine Renditemöglichkeiten offerieren. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Ausschuss dafür, kleinere Photovoltaikanlagen (bis 3 KW- oder 5 KW-Leistung) aus dem Gewerberecht auszuklammern und dem Bereich der bloßen „Verwaltung eigenen Vermögens“ einzuordnen."
Vielleicht hilfts ja dem einen oder anderen weiter, bei mir ist die Nachfrage zu Gewerbeanmeldungen nach wie vor rege aber nun kann man doch gut argumentieren.
Schöne Grüße aus Ahrensfelde
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10
20.03.2007 09:16 |
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loeba01
Eroberer
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Hallo,
ich hatte kürzlich eine Rücksprache mit einer Sachbearbeiterin vom Finanzamt.
Diese teilte mir mit, dass keine Gewerbeanmeldung erforderlich sei und die Umsatzsteuer (Vorsteuer) trotzdem dem jeweiligen Betreiber zurückerstattet werden würde.
Gruß aus Lu.
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20.03.2007 09:47 |
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Civil Servant
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RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen |
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Zitat: |
Original von loeba01
Hallo,
ich hatte kürzlich eine Rücksprache mit einer Sachbearbeiterin vom Finanzamt.
Diese teilte mir mit, dass keine Gewerbeanmeldung erforderlich sei und die Umsatzsteuer (Vorsteuer) trotzdem dem jeweiligen Betreiber zurückerstattet werden würde.
Gruß aus Lu. |
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Kann ich nur bestätigen: Die Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz muss keineswegs immer identisch sein mit dem Gewerbebegriff der GewO. Hat uns unser FA auch so mehrfach bestätigt.
Dem Bund-Länder-Ausschus ist entgegenzuhalten,
dass lt. Finanz-Test (Juli-Ausgabe 2006) bei den meisten neuen Anlagen, auf 20 Jahre gerechnet, ein Überschuss über die Ausgaben zu erwarten ist, weshalb die Betreiber dann sogar verpflichtet sind, die Anlage in ihrer Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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20.03.2007 11:01 |
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