GbR GewA1 bei stillem Gesellschafter |
LKL34cfhi
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GbR GewA1 bei stillem Gesellschafter |
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Hallo,
ich habe eine Anfrage erhalten: Ein Unternehmer will Gewerbe anmelden als GbR. Dabei ist er selbst und ausschließlich Gewerbetreibender. Der zweite Gesellschafter der GbR ist reiner Geldgeber, also stiller Gesellschafter ohne jegliche gewerbliche Tätigkeit. Müssen hier beide trotzdem Gewerbe anmelden? Dazu im Landmann/Rohmer sinngemäß: Jeder GbR-Gesellschafter MUSS Gewerbe anmelden, mit Verweis auf die/den weiteren Gesellschafter. Zum stillen Beteiligung verhält sich der Kommentar nicht konkret.
Die Fragen: Muss der stille Geldgeber anmelden (keine Gewerbetätigkeit)? Oder kann es dann keine GbR sein (was vielen Internetblogs widerspräche)? Oder reicht es, wenn der gewerbetreibende Inhaber als GbR anmeldet (evtl. mit Verweis auf den stillen Gesellschafter)?
Danke und schönes Wochenende an alle!
__________________ Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO
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1
06.03.2015 10:55 |
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Solon
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Thomas Mischner
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Hallo,
zunächst sollte sich der Gewerbetreibende darüber klar werden, was er will.
Eine GbR ist keine stille Gesellschaft. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Innengesellschaft, bei der die Mitgesellschafter nach außen hin nicht am Geschäftsverkehr teilnehmen.
Richtig ist auf alle Fälle, dass ein stiller Gesellschafter nicht Gewerbetreibender ist. Er beteiligt sich lediglich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen (§ 230 HGB).
Auch Gesellschafter einer GbR sind nur Gewerbetreibende, wenn sie nach außen hin am Geschäftsverkehr teilnehmen.
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2
06.03.2015 11:13 |
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Solon
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LKL34cfhi
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Vielen Dank schon mal.
Ich werde mal konkreter.
A will Kochschule als Gewerbe in Form einer GbR anmelden. Name soll "Kochschule ... GbR" sein.
Der zweite Gesellschafter will als atypisch stiller Gesellschafter und reiner Geldgeber nicht nach außen in Erscheinung treten.
Wie ist dieses Gewerbe korrekt anzumelden?
__________________ Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO
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3
06.03.2015 11:22 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Unabhängg von der Frage, ob es sich um eine stille Gesellschaft oder eine GbR handelt, meldet nur der Gesellschafter ein Gewerbe an, der auch nach außen hin in Erscheinung tritt.
Ein "reiner Geldgeber", der keine unternehmerischen Entscheidungen trifft und selbst nicht am Geschäftsverkehr teilnimmt, ist kein Gewerbetreibender.
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06.03.2015 11:36 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Eine Anmeldung „als GbR“ gibt es streng genommen nicht. Es meldet jeder (vertretungsbefugte) Gesellschafter „als natürliche Person“ ein Gewerbe an.
Falls die Frage auf den in Ziff. 4.2. VwVGewAnz geforderten Hinweis auf weitere Gesellschafter abzielt: so ein Hinweis hat ja nur Sinn, wenn der andere Gesellschafter auch anzeigepflichtig ist.
Und eine stille Gesellschaft (falls es sich um eine handelt) ist - wie gesagt - sowieso etwas anderes als eine GbR und sollte nicht mit ihr verwechselt werden.
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6
06.03.2015 12:22 |
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LKL34cfhi
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Herzlichen Dank! Schönes Wochenende!
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7
06.03.2015 14:09 |
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