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Zum Ende der Seite springen GbR GewA1 bei stillem Gesellschafter
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LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
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GbR GewA1 bei stillem Gesellschafter

Hallo,

ich habe eine Anfrage erhalten: Ein Unternehmer will Gewerbe anmelden als GbR. Dabei ist er selbst und ausschließlich Gewerbetreibender. Der zweite Gesellschafter der GbR ist reiner Geldgeber, also stiller Gesellschafter ohne jegliche gewerbliche Tätigkeit. Müssen hier beide trotzdem Gewerbe anmelden? Dazu im Landmann/Rohmer sinngemäß: Jeder GbR-Gesellschafter MUSS Gewerbe anmelden, mit Verweis auf die/den weiteren Gesellschafter. Zum stillen Beteiligung verhält sich der Kommentar nicht konkret.

Die Fragen: Muss der stille Geldgeber anmelden (keine Gewerbetätigkeit)? Oder kann es dann keine GbR sein (was vielen Internetblogs widerspräche)? Oder reicht es, wenn der gewerbetreibende Inhaber als GbR anmeldet (evtl. mit Verweis auf den stillen Gesellschafter)?

Danke und schönes Wochenende an alle!

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1 06.03.2015 10:55 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

zunächst sollte sich der Gewerbetreibende darüber klar werden, was er will. Eine GbR ist keine stille Gesellschaft. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Innengesellschaft, bei der die Mitgesellschafter nach außen hin nicht am Geschäftsverkehr teilnehmen.
Richtig ist auf alle Fälle, dass ein stiller Gesellschafter nicht Gewerbetreibender ist. Er beteiligt sich lediglich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen (§ 230 HGB).
Auch Gesellschafter einer GbR sind nur Gewerbetreibende, wenn sie nach außen hin am Geschäftsverkehr teilnehmen.
2 06.03.2015 11:13 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
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Vielen Dank schon mal.

Ich werde mal konkreter.

A will Kochschule als Gewerbe in Form einer GbR anmelden. Name soll "Kochschule ... GbR" sein.

Der zweite Gesellschafter will als atypisch stiller Gesellschafter und reiner Geldgeber nicht nach außen in Erscheinung treten.

Wie ist dieses Gewerbe korrekt anzumelden?

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3 06.03.2015 11:22 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Unabhängg von der Frage, ob es sich um eine stille Gesellschaft oder eine GbR handelt, meldet nur der Gesellschafter ein Gewerbe an, der auch nach außen hin in Erscheinung tritt.
Ein "reiner Geldgeber", der keine unternehmerischen Entscheidungen trifft und selbst nicht am Geschäftsverkehr teilnimmt, ist kein Gewerbetreibender.
4 06.03.2015 11:36 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Gut, danke, das deckt sich zumindest mit meiner Vermutung hinsichtlich der Verneinung einer gewerblichen Tätigkeit.

Also meldet nur der Unternehmer als solches ein Gewerbe an.

Kann er das trotzdem als GbR anmelden? Muss dann auf den stillen Gesellschafter hinweisen? Oder zwingend als Einzelunternehmer? Darf der Name in der GewA1 trotzdem "Kochschule ... GbR" heißen?

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKL34cfhi: 06.03.2015 12:09.

5 06.03.2015 12:07 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Eine Anmeldung „als GbR“ gibt es streng genommen nicht. Es meldet jeder (vertretungsbefugte) Gesellschafter „als natürliche Person“ ein Gewerbe an.
Falls die Frage auf den in Ziff. 4.2. VwVGewAnz geforderten Hinweis auf weitere Gesellschafter abzielt: so ein Hinweis hat ja nur Sinn, wenn der andere Gesellschafter auch anzeigepflichtig ist.
Und eine stille Gesellschaft (falls es sich um eine handelt) ist - wie gesagt - sowieso etwas anderes als eine GbR und sollte nicht mit ihr verwechselt werden.
6 06.03.2015 12:22 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Herzlichen Dank! Schönes Wochenende!

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7 06.03.2015 14:09 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
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