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Zum Ende der Seite springen Vergnügungssteuersatzung - Hinweise des STGB NRW
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Meike
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Vergnügungssteuersatzung - Hinweise des STGB NRW

Guten Morgen zusammen,

eventuell müssen sich aktuell noch andere mit neuen Entwürfen zur Vergnügungssteuersatzung beschäftigen.

Es soll "seltsame", d.h. für mich nicht nachvollziehbare, Empfehlungen des STGB NRW geben auf deren Grundlage nun viele Stadtsteuerämter mit den Entwurfsvorlagen begonnen haben.

Aktuell soll in vielen Städten die Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz,
als Gesamtbetrag der eingesetzten Spielbeträge neu festgelegt werden und dies mit ganz sonderbaren Begründungen u.a.
" um Manipulationsversuche mit der Aussicht auf niedrigere Steuerfestsetzung
weitestgehend auszuschalten..."


Hat jmd. diese komische Empfehlung des STGB NRW und kann sie einstellen, damit wir das öffentlich diskutieren können?


Spätestens seit dem mehr als fragwürdigen "Sachvortrag" des Vertreters des STGB NRW im Landtag NRW zum AG GlüStV NRW wissen wir doch, dass da einige Dinge nicht so richtig verstanden wurden, oder?



VG
Meike
1 06.12.2014 04:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Meike
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Hallo zusammen,

anbei ein öffentlich zugänglicher Schnellbrief des STGB NRW in dieser Sache

http://www.gamesundbusiness.de/fileadmin...ielgeraeten.pdf

..... Der DAV hat in einem Gespräch mit der Geschäftsstelle darauf hingewiesen.....bei einer durchschnittlichen Auszahlungsquote von 80 Prozent......



VG
Meike
2 13.12.2014 05:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?...58180&start=157

Diese ganzen Spielchen werden eine Ende finden!!!!
3 13.12.2014 06:38 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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