Fahrschule in Moschee |
Hutzenlaub
Tripel-As
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an alle Gewerberechtler,
bei uns im Landkreis gabs folgende Anfrage:
Ein türkischer Mitbürger möchte in den Räumen seines türkisch islamischen Kulturvereins eine Fahrschule betreiben. Ich nehme stark an, dass dann eine zweifach-Benutzung des einen Raumes vorliegt, da der Kulturverein den Raum ebenfalls noch nutzen möchte.
Hat von euch schon mal jemand Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt?
Über viele Antworten würde ich mich freuen.
Grüße aus dem Unterland
Hutzenlaub
__________________ Grüße aus dem Unterland
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Hutzenlaub
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1
22.07.2009 09:46 |
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Solon
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Sigi2910
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RE: Fahrschule in Moschee |
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Die Fahrschule muss (zu Fahrschul-Zeiten) ordentlich als Fahrschule ausgestattet sein, ansonsten ist eine Doppelnutzung von Raum grundsätzlich möglich. Es muss halt klar geregelt sein, wer wann den Raum wie nutzt. Übrigens ist es auch möglich, dass zwei Fahrschulen sich einen Raum "teilen". Ist aber kein Gewerbe-, sondern Fahrschulrecht.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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2
22.07.2009 10:24 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Fahrschule in Moschee |
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... und nicht vergessen, die Baubehörde zu fragen, ob die Nutzungsänderung überhaupt möglich ist.
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3
22.07.2009 11:37 |
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Sigi2910
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RE: Fahrschule in Moschee |
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Aber vor allem die Verkehrsbehörde. Denn der Betrieb einer Fahrschule ist erlaubnispflichtig nach dem FahrlG und dort an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Persönliche (wie Alter 25 + Zuverlässigkeit + Fahrlehrerschein + Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft) und sachliche (wie jener Unterrichtsraum + Lehrmittel + Lehrfahrzeuge). Und übrigens: Man kann nicht wahllos den Unterrichtsraum gestalten. Er muss schon auch geeignet sein (was überprüft wird).
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
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4
22.07.2009 11:41 |
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