im Hinblick auf eine Umlage von Werbekosten für Wochenmärkte auf die Standgebühr wäre ich über rechtliche Einschätzungen dankbar.
In einigen Kommunen wird ein gewisses Marketinbudget in die Gebührenkalkulation einbezogen, in anderen nicht (vermutlich aufgrund Bedenken des § 71 GewO).
von der D...
bei uns haben sich die Beschicker abgestimmt und ein bestimmter Prozentsatz als "Werbezuschlag" mit in Rechnung gestellt wird. Dieser Betrag wird bei uns auf einem Sonder- Verwahrkonto für die Beschicker verwaltet und diese entscheiden eigenständig, wofür dieser Werbezuschlag verwendet wird. Es ist also das Geld der Beschicker und wird nur von unserer Kommune für sie der Einfachheit halber auf einem Konto gesammelt.
Damit ist der Haushalt nicht berührt wird.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.