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Guten Tag,

im Hinblick auf eine Umlage von Werbekosten für Wochenmärkte auf die Standgebühr wäre ich über rechtliche Einschätzungen dankbar.

In einigen Kommunen wird ein gewisses Marketinbudget in die Gebührenkalkulation einbezogen, in anderen nicht (vermutlich aufgrund Bedenken des § 71 GewO).

Wie sehen Sie die Lage?

Freundliche Grüße



Gepostet am 05.04.2018 um 09:35 von:
Benutzer: Tscheinert
Der Original-Beitrag :
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