Überflüssige Gesetzgebung der Bundesregierung ? |
petergaukler
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Überflüssige Gesetzgebung der Bundesregierung ? |
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Landesweit sollen in Baden-Württemberg zwei Drittel der Betriebe schließen. Laut einem Artikel der Stuttgarter Zeitung wird das Thema Spielhallenschließungen in Stuttgart aber eher mit Bedacht als mit Spannung angegangen. Vor 2021 werde keine Spielhalle geräumt. In Stuttgart findet am 20. März auch die Jahreshauptversammlung des Automaten-Verbands Baden-Württemberg statt.
„Wir ordnen bis zum letztinstanzlichen Urteil keinen Vollzug an“, wird der städtische Jurist Albrecht Stadler von der Stuttgarter Zeitung (StZ) zitiert. Zunächst sollen vereinzelt Schließungen verfügt werden und dann hoffe man, dass sich eine Rechtsprechung herausbildet.
Im Artikel kommen auch Michael Mühleck, Vorsitzender des Automatenverbands BaWü, und Tilman Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Stuttgarter Universität Hohenheim zu Wort. Mühleck zufolge zeige sich der Automatenverband gegenüber der Landesregierung kompromissbereit. Mit entsprechender Vorlaufzeit wären etwa Spielhallenverlegungen in Gewerbegebiete realisierbar.
Der Glücksspielforscher Tilmann Becker betonte im Artikel zum wiederholten Male, dass Abstandsregelungen, wie sie die Landesglücksspielgesetze vorschreiben, nichts brächten in puncto Suchtprävention. Ebenso wirkungslos sieht er dahingehend das Verbot von Mehrfachkonzessionen, wie er auch zuletzt auf dem 2. Deutschen Glücksspielrechtstag und der Landeskonferenz Niedersachsen zum Glücksspielwesen erläuterte. Sperrzeiten und -dateien, Spielerkarten oder Limits sind aus seiner Sicht wirkungsvoller.
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20.01.2017 12:25 |
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