Gewerbeanmeldung GmbH |
F. Benzheim
Grünschnabel
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Gewerbeanmeldung GmbH |
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Hallo! Ist die Verwaltung des e i g e n e n Geschäftsvermögens einer GmbH gewerblich anzuzuzeigen?!? Danke für eine schnelle Antwort ! F. B.
__________________ Bz
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1
21.02.2014 08:05 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Gewerbeanmeldung GmbH |
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aus Rheinhessen,
sofern sich die Gesellschaft tatsächlich nur auf die Verwaltung, Vermehrung und Verwendung des eigenen Vermögens beschränkt liegt in m. E. kein anzeigepflichtiges Gewerbe vor.
Bei einer natürlichen Person handhaben wir es auch nicht anders.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
21.02.2014 09:14 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,
grundsätzlich ist die Verwaltung eigenen Vermögens kein Gewerbe.
Was verbirgt sich denn in diesem Fall dahinter? Ist die GmbH Eigentümerin von einem oder mehreren Wohnungen, die sie vermietet?
Oder ist sie eine Komplementär GmbH z.B. einer GmbH & Co. KG? dann würde es sich möglicherweise gar nicht um das eigene Vermögen handeln.
Regina Runge
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3
21.02.2014 09:17 |
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F. Benzheim
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Themenstarter
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RE: Gewerbeanmeldung GmbH |
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Das hat mir schon weitergeholfen! Viele Grüße aus dem Bergischen Land und schönes WE
__________________ Bz
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21.02.2014 13:50 |
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