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Zum Ende der Seite springen Gewerbemeldungen bei Rechtsformwechsel OHG in GmbH & Co. KG
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Keutzer Keutzer ist männlich
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Gewerbemeldungen bei Rechtsformwechsel OHG in GmbH & Co. KG

Hallo,
ich arbeite in einem Gewerbeamt einer kleinen Kommune und habe ein Problem bei einem Rechtsformwechsel (Steuerberater ist anderer Meinung als ich).

Wollte mal wissen ob Ihr mit mir einer Meinung seit.

Eine OHG wurde im Handelsregister in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Die Handelsregisternummer wurde beibehalten. Die beiden naürlichen Gesellschafter scheiden aus und als neuer persönlich haftender Gesellschafter tritt eine Verwaltungs GmbH hinzu, deren Geschäftsführer einer der beiden natürlichen Gesellschafter aus der OHG war.

Laut meiner Kenntnis würden die Gewerbemeldungen nun wie folgt ablaufen:

Jeder Gesellschafter der OHG nimmt eine Gewerbeabmeldung vor, als Abmeldungsgrund wird "Wechsel der Rechtsform" angegeben. OHG ist jetzt abgemeldet.

Nun meldet der eine der beiden früheren Gesellschafter die Verwaltungs GmbH an.

Die Verwaltungs GmbH (der Geschäftsführer) meldet nun die GmbH & Co. KG an, als Anmeldegrund ist hier nicht "Neuanmeldung" zu wählen, sonder "Wechsel der Rechtsform".

Damit ist die Sache abgeschlossen. Diese Vorgehensweise ist doch richtig, oder?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Keutzer: 15.01.2013 12:44.

1 15.01.2013 12:43 Keutzer ist offline E-Mail an Keutzer senden Beiträge von Keutzer suchen
Solon
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Impreza1982 Impreza1982 ist weiblich
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würde ich genauso handhaben. Eine Ummeldung ist dafür nicht vorgesehen.
2 15.01.2013 13:18 Impreza1982 ist offline E-Mail an Impreza1982 senden Beiträge von Impreza1982 suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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RE: Gewerbemeldungen bei Rechtsformwechsel OHG in GmbH & Co. KG

Hallo,
Zitat:
Original von Keutzer
Die Verwaltungs GmbH (der Geschäftsführer) meldet nun die GmbH & Co. KG an, als Anmeldegrund ist hier nicht "Neuanmeldung" zu wählen, sonder "Wechsel der Rechtsform".

Kleine Korrektur:
Nicht „die OHG“ oder „die KG“ werden an-, ab- oder umgemeldet, sondern immer nur deren vertretungsbefugte (und idR auch persönlich haftende) Gesellschafter.
Eine OHG und eine KG sind Zusammenschlüsse von (natürlichen oder juristischen) Personen und nur diese Personen selbst (und nicht die Personengesellschaft) sind Gewerbetreibende.

Gewerberechtlich geschieht folgendes: Zwei natürliche Personen beenden ihre Gewerbetätigkeit, da sie als persönlich haftende Gesellschafter aus der OHG ausscheiden. Beide erstatten eine Gewerbeabmeldung.
Eine juristische Person beginnt ihre Gewerbetätigkeit, da sie als persönlich haftende Gesellschafterin in die (nunmehr in eine KG umgewandelte) Gesellschaft eintritt. Sie erstattet eine Gewerbeanmeldung.
Mehr nicht.
3 15.01.2013 13:26 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Keutzer Keutzer ist männlich
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RE: Gewerbemeldungen bei Rechtsformwechsel OHG in GmbH & Co. KG

Hatte mit einer Anwältin vom Hessischen Städte- und Gemeindebund und mit den Gewerbeämtern der Städte Oberursel, Bad Homburg v. d. Höhe und Frankfurt am Main gesprochen. Alle waren der Meinung, dass mein oben beschriebenes Vorgehen genau so richtig ist. Der Steuerberater ließ sich auch überzeugen und die Gewerbetreibenenden haben die Meldungen soeben vorgenommen.

Gruß
aus dem Hochtaunuskreis
4 16.01.2013 16:10 Keutzer ist offline E-Mail an Keutzer senden Beiträge von Keutzer suchen
J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
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Hallo,

die gewerberechtlichen Ausführungen von Thomas Mischner sind ebenso richtig wie die praktische Umsetzung von Kreutzer.

Es ist lediglich zu beachten, dass bei der Anmeldung der Komplementär-GmbH (für die KG) keine zwei GewA1 ausgefüllt werden sondern nur eine, in etwa so:

XY Verwaltungs GmbH, HR B 12345
(für XYZ GmbH & Co. KG), HR A 54321

Viele Grüße
J. Neu
5 17.01.2013 10:09 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
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