Kontraste 24.02.-"Die Parteispenden der Lobbyisten" |
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.549.890
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Walter,
Du hast einen großen Denkfehler, da Du davon ausgehst, dass Dein "Umsatz" bei 12 Automaten im Schnitt 24.000,-€ beträgt.
Die 24.000,-€ sind aber der Saldo 2, die Einnahme.
Dein Umsatz (alle verkauften Leistungen - Spiele-) beträgt im Schnitt ca. 132.000,-€ bei 12 Automaten.
Du hast leider immer noch nicht verstanden, dass die durchschnittliche Stundeneinnahme des Unternehmers nichts, aber auch gar nichts mit der Verlustmöglichkeit pro Stunde zu tun hat. Denn während der Automat, sagen wir mal nach ca. 30 min stehen bleibt, wandert der Spieler einfach zum
nächsten Automaten und spielt weiter. Und dass der Spieler nicht geduldig am Automaten wartet bis das Geld aufgebucht ist, wissen wir doch alle hier,
d.h. auch die Aufbuchzeit nutzt er entsprechend.
Dank der guten Lobbyarbeit- um hier mal wieder zum Thema zu kommen - ist genau dies seit 2007 (seit den ersten Automaten nach neuer SpielV)
problemlos möglich, obwohl
- und das muss man hier noch einmal klar zum Ausdruck bringen, es gibt da keine Grauzone oder Erfindergeschick, wie es manchem Politiker verkauft wird-
obwohl das Bundesverwaltungsgericht bereits am 30.03.2007 klare Definitionen für §33 c Gewo-Spielgeräte, die über Punktspiele laufen gegeben hat.
D.h. bereits zu diesem Zeitpunkt hätte die PtB keine Automaten mit diesen Möglichkeiten mehr zulassen dürfen!
Da muss man sich doch fragen wie gut die "Lobbyarbeit" ist, das sich daran weder die Prüfbehörde noch die Aufsichtsbehörde stört, oder?
Überleg doch mal wieviel Ärger Euch und Steuergelder hätten gespart werden können, wenn bereits ab 04.2007 ( ab klarer Urteilslage des Bundesverwaltungggerichts) nur noch SpielV - konforme Automaten hätten die Industriehallen verlassen dürfen?
Wenn das Kontrollmodul - wie vorgesehen- tatsächlich den Einsatz und Gewinn pro Spielzeit kontrollieren würden, dann hätte der Spieler gar nicht die Möglichkeit an einem Automaten aufzubuchen und am anderen zu spielen.
Für Dich als Aufsteller würde es in der Kasse keinen Unterschied machen, aber die Automaten würden "entschärft" für den Spieler.
Wer hätte also durch eine strikte Einhaltung der Rechtslage einen Verlust gehabt?
Gruß
Meike
P.S.: Und keiner der Verantwortlichen im BMWI, der PtB und in den Wirtschaftsministerien der Länder kann sagen, dass er es nicht gewusst hat.
Viele Mitarbeiter von Ordnungsbehörden und ich auch persönlich schreiben seit Jahren Beschwerden, veröffentlichen dies bei Tagungen, bei Anhörungen in entsprechenden Arbeitskreisen, Ausschußsitzungen etc..
Viele Beschwerden der Ordnungsbehörden erhalten nicht einmal Eingangsbestätigungen, geschweige denn eine Antwort, wie mir am Freitag noch mitgeteilt wurde.
|
|
22
27.02.2011 05:34 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 144.371 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.173.340
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|