GbR im Reisegewerbe |
Jessica
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Hallo zusammen,
bei mir wurde ein für unsere Verhältnisse etwas außergewöhnlicher Fall vorgetragen.
Ein Gewerbetreibender aus unserer schönen Stadt, der bereits eine Reisegewerbekarte hat, möchte nun das Reisegewerbe zusammen mit seiner Schwester als GbR führen.
Die Schwester wohnt nicht bei uns, sondern in einer anderen Stadt.
Liege ich richtig, wenn ich sage, dass die Schwester die Reisegewerbekarte bei ihrer Wohnortbehörde beantragen muss und eine Eintragung bei uns als GbR im Reisegewerbe nicht möglich ist?
Ich habe mir mal gedacht, dass die ja vielleicht beim Finanzamt das ganze als GbR laufen lassen können (denn nur darum geht es den beiden ja) und bei mir bleibt alles wie bisher, sprich ich habe nur den bereits bestehenden Gewerbetreibenden als Einzelunternehmer eingetragen und die Schwester interessiert mich nicht.
Oder hat da jemand ne bessere bzw. richtigere Idee?!
Danke schonmal...
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1
02.06.2009 16:15 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Guten Morgen,
diese Problematik hatten wir bereits
und
.
Diese Artikel werden Ihre Ansicht verstärken. Ich bin im übrigen der gleichen Ansicht, dass dies eine finanztechnische Sache ist und dem Gewerberecht fremd.
Mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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2
03.06.2009 07:46 |
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Solon
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Jessica
Mitglied
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Themenstarter
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Ups....
Erst richtig gucken, dann fragen ;-)
Merke ich mir für`s nächste mal...
Trotzdem danke!
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3
03.06.2009 07:57 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Ich wollt noch kurz empfehlen die Problematik mit dem für die Schwester zuständigen Gewerbeamt (falls bekannt) Kontakt aufzunehmen und das kurz besprechen. Nicht das der Sachbearbeiter dann am grübeln ist.
Ach und übrigens, diesen Fehler macht jeder ganz gern. Ganz wichtig ist, aus Felern ler... aus Feler...aus fel..Verdammt!!! :p
Viel Spaß bei der Arbeit, mfg Steffen Balzer
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4
03.06.2009 08:44 |
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