In Rheinland Pfalz wendet man seit einiger Zeit neue Merkblätter zum Reisegewerbe an, die vorgeblich vom DIHK/DHKT erstellt wurden.
(Stand Juli 2018)
Auf Nachfrage beim DIHK ist die Neuauflage aber erst für 2020 geplant.
Wer weiß hier bescheid?
Außerdem wurde auf Basis der Merkblätter das Antragsformular für § 55 mit sehr fragwürdigen Fragestellungen erweitert.
Welchen Spielraum bei der Gestaltung des Formularwesens haben den Behörden?
Darf man überhaupt das Formular individuell gestalten ?
Mit Grüßen aus Bremen
Jonas Kuckuk
__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
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