GSG Umsätze Deutschland vs. Japan 1/60 |
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.079.762
Nächster Level: 1.209.937
|
|
GSG Umsätze Deutschland vs. Japan 1/60 |
|
Wärend sich hierzulande die selbsternannten Spielerschützer sich über eine lächerliche Summe von 4 Mrd verzockten € an ca 300000 Geräten aufregen sollte man mal einen Blick nach Japan werfen :
Wiki sagt:
Da in Japan keine Spielkasinos erlaubt sind und Wetten ausschließlich bei Pferde-, Rad- und Bootsrennen gestattet sind, erfreut sich das legale Pachinko-Spiel großer Beliebtheit. 16 Mio. Japaner suchen die Pachinko-Hallen regelmäßig auf[1]. Sie geben jährlich ca. 250 Milliarden Euro für das Pachinko-Spiel aus. In Japan gibt es etwa 16.000 Pachinko-Hallen und schätzungsweise 34.000 Berufsspieler, von denen manche pro Monat bis zu 6000 Euro gewinnen sollen[1], andere geben vor, über 100.000 Euro verdient zu haben[2][3]. Mit Pachinko TV gibt es auch einen eigenen Fernsehsender, der täglich Sendungen mit Informationen und Berichten rund um Pachinko ausstrahlt[1].
250 Mrd € - in 16000 Hallen - das deutsche Spiel scheint ausbaufähig
|
|
1
11.01.2013 18:08 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.626.550
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo zusammen,
für alle die Pachinko nicht kennen
http://www.planet-wissen.de/laender_leut...ge_pachinko.jsp
Ein Pachinko-Spieler kauft zunächst eine bestimmte Menge der kleinen Metallkugeln und wirft sie dann oben in den Automaten. Durch einen Hebel kann er die Geschwindigkeit, in der die Kugeln jetzt durch ein Nagellabyrinth fallen, bestimmen. Fallen sie in das richtige Loch, gewinnt der Spieler neue Kugeln. Diese kann er dann an der Kasse eintauschen - allerdings nur gegen Sachpreise wie Zigaretten, Parfüm oder auch Elektrogeräte.
|
|
2
12.01.2013 06:39 |
|
|
Solon
|
|
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.339.130
Nächster Level: 8.476.240
|
|
hallo meike ,
ist eben ein geschicklichkeitsspiel
und kein spiel , wo ein computer dem spieler seine gewinne vorgibt
da möchte ich mal die deutschen betreiber sehen , wenn einer kommt und sehr geschickt ist
pg.
|
|
3
12.01.2013 08:43 |
|
|
Stresstest
Routinier
Dabei seit: 05.02.2012
Beiträge: 256
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.146.120
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
für alle die Pachinko nicht kennen
http://www.planet-wissen.de/laender_leut...ge_pachinko.jsp
Ein Pachinko-Spieler kauft zunächst eine bestimmte Menge der kleinen Metallkugeln und wirft sie dann oben in den Automaten. Durch einen Hebel kann er die Geschwindigkeit, in der die Kugeln jetzt durch ein Nagellabyrinth fallen, bestimmen. Fallen sie in das richtige Loch, gewinnt der Spieler neue Kugeln. Diese kann er dann an der Kasse eintauschen - allerdings nur gegen Sachpreise wie Zigaretten, Parfüm oder auch Elektrogeräte. |
|
... oder Gold-Stäbchen, Meike!
Übrigens: 250 Mrd. € : 16 Mio. = 15.625 € / Jahr = 1.302 € / Monat, im Schnitt!
Frohes Neues an Alle im Forum!
Stresstest - "Großraum Krefeld"
__________________ "Eine nicht manipulierte Lotterie ist in deinem Land leider nicht verfügbar!"
|
|
4
13.01.2013 00:06 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.626.550
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo pg,
es gab schon immer in Deutschland "Warenspielgeräte", deren Bauart als Schiebespielgerät zugelassen war.
Nachdem es dann den Betrieb der erlaubnisfreien "Jahrmarktspielgeräte" gab, mussten einige dieser Automaten lediglich umgerüstet werden.
Also nichts ungewöhnliches.
VG
Meike
|
|
5
13.01.2013 08:08 |
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.079.762
Nächster Level: 1.209.937
Themenstarter
|
|
Von Tuten und Blasen keine Ahnung aber immer seinen Senf dazugeben - Warenspielgeräte - Schiebegeräte
geh mal nach Tokio und schau
|
|
6
14.01.2013 17:12 |
|
|
lodermulch
Haudegen
Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.756.727
Nächster Level: 3.025.107
|
|
ihr habt die dinger nie gesehen, ja?
hier wird ein hokuto no ken ("fist of the northstar") vorgestellt, der ist sowas wie die entsprechung von "book of ra", baujahr ca. 2005 oder so...
und ja: es gibt eine fernsehsendung (ich glaube sogasr einen ganzen sender), in denen nur geräte und "strategien" vorgestellt werden
https://www.youtube.com/watch?v=o_Qsul60sgc
ab ca. 1:55 im video geht'S los - der "pachinko ripota" hat auf die entsprechung von autostart gedrückt, um die kugeln auf die reise zu schicken.
ab ca. 4:10 hat sie dann eine feature lane getroffen und bekommt bis zum videoende so etwas wie, naja, "freispiele".
meine meinung: das wird es hier nie geben, egal, ob pachislo oder pachinko -
das ist eine kulturelle sache. bei der ersten gewinnanimation über 2 minuten
mit trörööööh! in voller lautstärke,
womöglich noch an 5 geräten nebeneinander mit verschiedenen
programmen, würde jeder spieler und vor allem jeder angestellte amok laufen.
so sieht eine mittelgroße halle aus:
https://www.youtube.com/watch?v=P-J8TMrX6js
.....
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von lodermulch: 14.01.2013 18:59.
|
|
7
14.01.2013 18:52 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.626.550
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo John,
dann erkläre doch einfach mal in ganzen Sätzen Deine Rechtsauffassung, um meine dann zu widerlegen.
Im §33 c GewO steht:
"Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. "
Es geht also um Glücksspiel, egal ob es Waren- oder Geldgewinne sind!
Im §14 SpielV steht
"(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Warenspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1.
Die Bauart muss den in § 13 Abs. 1 Nr. 3, 6, 7, 8 und 9 bezeichneten Anforderungen entsprechen, wobei sich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 die Summe der Verluste allein aus der Summe der Einsätze ergibt und nach § 13 Abs. 1 Nr. 8 nur sämtliche Einsätze zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar zu erfassen sind.
2.
In den Fällen des § 2 Nr. 1 bis 3 gilt § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 entsprechend.
3.
Die Entscheidung über Gewinn oder Verlust darf nicht von der Teilnahme an weiteren Spielen abhängig sein.
(2) § 12 Abs. 2 Buchstabe b gilt entsprechend.
(3) Zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung kann die Physikalisch-Technische Bundesanstalt technische Richtlinien zum Vollzug der in Absatz 1 genannten Kriterien herausgeben und anwenden."
Und dann gibt es heutzutage die begünstigten Jahrmarktspielegeräte und dort findet man immer noch viele Schiebespielgeräte.
Also überhaupt nichts ungewöhnliches.
Wenn Du eine Bauartzulassung für Pachinko in Deutschland beantragen möchtest, wende Dich an die PTB.
VG
Meike
|
|
8
15.01.2013 05:28 |
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.079.762
Nächster Level: 1.209.937
Themenstarter
|
|
Jaja genau ! Finger in Po -Mexiko
|
|
9
17.01.2013 17:37 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 12.978 | Views gestern: 377.353 | Views gesamt: 895.978.893
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|