pyrotechnische Gegenstände |
loeba01
Eroberer
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pyrotechnische Gegenstände |
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Hallo,
ein Gewerbetreibender hat folgende Betriebsart als Gewerbegegenstand angemeldet:
"Einzelhandelsbetrieb zum Verkauf von Waren aller Art (Schwerpunkt Lebensmittel)"
Ich habe aufgrund seiner Meldung, dass er pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkauft, die Gewerbemeldung um diesen Bereich erweitert.
Er ist jedoch der Meinung, dass Waren aller Art auch pyrotechnische Gegenstände beinhaltet.
Wie sehen Sie das ???
Würden Sie auch eine Gewerberweiterung vornehmen?
Schließlich geht es ja auch darum, dass das Gewerbe von der SGD Süd ordnungsgemäß überwacht werden kann.
Gruß
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21.03.2007 16:29 |
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Solon
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