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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » pyrotechnische Gegenstände » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen pyrotechnische Gegenstände
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loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
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pyrotechnische Gegenstände

Hallo,

ein Gewerbetreibender hat folgende Betriebsart als Gewerbegegenstand angemeldet:

"Einzelhandelsbetrieb zum Verkauf von Waren aller Art (Schwerpunkt Lebensmittel)"

Ich habe aufgrund seiner Meldung, dass er pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkauft, die Gewerbemeldung um diesen Bereich erweitert.

Er ist jedoch der Meinung, dass Waren aller Art auch pyrotechnische Gegenstände beinhaltet.

Wie sehen Sie das ???
Würden Sie auch eine Gewerberweiterung vornehmen?

Schließlich geht es ja auch darum, dass das Gewerbe von der SGD Süd ordnungsgemäß überwacht werden kann.

Gruß
1 21.03.2007 16:29 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Moin
Zitat:
Ich habe aufgrund seiner Meldung, dass er pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkauft, die Gewerbemeldung um diesen Bereich erweitert.

Erweitert? Wenn überhaupt hätte doch eine Aufforderung zur Ummeldung erfolgen müssen.

Zitat:
Würden Sie auch eine Gewerberweiterung vornehmen?

nein - pyrotechnische Gegenstände sind eine Ware und wenn eine Anmeldung für Waren aller Art erfolgt ist (machen wir nicht, ist uns nicht konkret genug), dann beinhaltet das auch die pyrotechnischen Gegenstände.
Damit es hinreichend überwacht werden kann, existiert dann ja gerade die Mitteilungspflicht nach dem Sprengstoffgesetz.

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 22.03.2007 07:54.

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