Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.180
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.569.446
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
Hallo zusammen,
auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie BMWI findet man ab sofort den Entwurf des "Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft".
Das Bundeskabinett hat am 24.01.2007 den Entwurf eines II. MEG beschlossen und diesen dem Bundesrat zur Beratung am 09.03.2007 im ersten Durchgang übermittelt.
Gewerberechtlich sind die Artikel 9, 10 und 30 von Interesse.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
1
02.02.2007 13:23 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.180
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.569.446
Nächster Level: 10.000.000
Themenstarter
|
|
Liebe Foren-Mitstreiter,
der Entwurf des II. MEG war zwischenzeitlich am 02. März in erster Lesung im Bundestag als Drucksache Nr. 16/4391.
Ich habe versucht, die sich aus dem Gesetzesentwurf ergebenen Änderungen für die GewO in einer Synopse zusammenzufassen.
Hinweise und Fehlermeldungen sind wie immer willkommen.
Die Änderungen bezüglich des GastG folgen am Mittwoch.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
2
06.03.2007 00:26 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.182
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.476.451
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
aus Thüringen,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 09. März 2007 mit
Drucksache 68/07 per Beschluss zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft Stellung genommen und einige Änderungsvorschläge eingebracht.
U. a. schlägt der Bundesrat folgenden neuen Pargraphen bzw. Absätze in der GewO vor:
Zitat: |
§ 14
3a) Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach § 1 der Handwerksordnung anfängt, hat gleichzeitig mit der Anzeige die über die Eintragung in die Handwerksrolle ausgestellte Handwerkskarte vorzulegen.
§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung auch andere Stellen, insbesondere Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, zu der Entgegennahme der Anzeige nach § 14 Abs. 1 sowie der Bescheinigung der Anzeige nach § 15 Abs. 1 berechtigen; diese Stellen haben zur Wahrnehmung der Zwecke der Gewerbeüberwachung und der Statistik die Daten der Gewerbeanzeige und der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die anderen Stellen unterliegen der Aufsicht der von der Landesregierung bestimmten Behörde. |
|
Bedenken äußert der Bundesrat zur beabsichtigen Änderung des GastG:
Zitat: |
Artikel 10 des Entwurfs sieht die Streichung von § 13 GastG vor. Die Regelung hat zur Folge, dass künftig ein Reisegaststättengewerbe nach § 55 GewO erlaubnispflichtig ist. Es bestehen Zweifel, ob für die Regelung eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers besteht: Nach bisheriger Rechtslage richtete sich die Erlaubnispflicht eines Reisegaststättengewerbes gemäß § 13 GastG abschließend nach dem Gaststättenrecht.
Die Kompetenz für das Gaststättenrecht ist indes nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG auf die Länder übergegangen. Dies bedeutet, dass das GastG nach Artikel 125a Abs. 1 GG zwar fortgilt, aber durch Landesrecht ersetzt werden kann.
Die Länder könnten also die Erlaubnispflicht eines Reisegaststättengewerbes abschaffen. Durch die nun in Artikel 10 vorgesehene Anwendbarkeit der Gewerbeordnung verschließt der Bund ihnen diese Möglichkeit. Eine bislang eindeutig gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht wird damit zu einer Erlaubnispflicht nach allgemeinem Gewerberecht und damit der ausschließlichen Landeskompetenz entzogen. |
|
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
3
16.03.2007 17:08 |
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.180
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.569.446
Nächster Level: 10.000.000
Themenstarter
|
|
Hallo nach Gera,
und zunächst ein herzliches
für die aktuellen Informationen zum Thema. Ich sitze gerade über einer Zusammenfassung der sich aus den bereits bekannten Vorschlägen (Drucksache 16/4391) ergebenen Änderungen.
Ich werde versuchen die neu hinzugekommenen Infos gleich mit zu verarbeiten.
Gruß aus dem Spreewald
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
4
16.03.2007 17:24 |
|
|
Hubert Steinmetz
Routinier
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.005.106
Nächster Level: 2.111.327
|
|
RE: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
Zitat: |
Original von Puz.zle
§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung auch andere Stellen, insbesondere Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, zu der Entgegennahme der Anzeige nach § 14 Abs. 1 sowie der Bescheinigung der Anzeige nach § 15 Abs. 1 berechtigen; diese Stellen haben zur Wahrnehmung der Zwecke der Gewerbeüberwachung und der Statistik die Daten der Gewerbeanzeige und der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die anderen Stellen unterliegen der Aufsicht der von der Landesregierung bestimmten Behörde. |
|
das kann ja lustig werden...
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
|
|
5
19.03.2007 10:11 |
|
|
Bresgen
Haudegen
Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.678.517
Nächster Level: 4.297.834
|
|
RE: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
Ich freu mich auch schon riesig, das wird ja ein schönes Durcheinander bringen.
Und was heißt:
Zitat: |
diese Stellen haben zur Wahrnehmung der Zwecke der Gewerbeüberwachung und der Statistik die Daten der Gewerbeanzeige und der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der zuständigen Behörde zu übermitteln. |
|
Bekommen wir dann nur die Daten und noch nicht einmal die Original-Meldungen ?
Dann muss künftig bei Unklarheiten immer erst einmal nachgeforscht werden, wo derjenige das Gewerbe denn gemeldet hat und die müssen dann in den Originalunterlagen nachsehen, was der denn tatsächlich angekreuzt hat oder welche Unterlagen der denn eingereicht hat oder wie soll das gehen ?
Das ist aber Bürokratieabbau pur !!!
__________________
Et kütt, wie et kütt !
|
|
6
19.03.2007 12:13 |
|
|
OJ Neuss
Haudegen
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.590.216
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
Hallo aus Neuss,
hier wird nur konsequent fortgeführt, was mit den Versicherungsvermittlern begonnen hat. Die IHK bekommt einen weiteren finanziell einträglichen Bereich zugeschustert. Wir behalten mit Sicherheit die Drecksarbeit.
Dass muss man dem Bürger dann erklären, dass hier einen weitere "Behörde" geschaffen wird. Letztendlich soll man doch den gesamten Bereich der Gewerbeordnung den Kammern übertragen. Die sind ja soooooo neutral. Ich kauf mir schon mal für die Beerdigung der grundgesetzlich verankerten Gewaltenteilung einen schwarzen Anzug.
Wenn der Mist so weitergeht, wünscht sich ALDI bald Personalausweise ausstellen zu dürfen, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gibt's bei Tchibo und 34c-Erlaubnisse bei der Allianz.
Ich mach' für heute Feierabend. Vielleicht brauch ich ja Morgen nicht mehr zu kommen?!
In diesem Sinne, tach auch
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
|
|
7
19.03.2007 12:53 |
|
|
Stadt GF
Eroberer
Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 72
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 494.754
Nächster Level: 555.345
|
|
RE: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
Zitat: |
Original von Bresgen
Dann muss künftig bei Unklarheiten immer erst einmal nachgeforscht werden, wo derjenige das Gewerbe denn gemeldet hat und die müssen dann in den Originalunterlagen nachsehen, was der denn tatsächlich angekreuzt hat oder welche Unterlagen der denn eingereicht hat oder wie soll das gehen ?
|
|
...warum einfach wenn es auch kompliziert geht???????
|
|
8
19.03.2007 14:07 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.182
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.476.451
Nächster Level: 8.476.240
|
|
aus Thüringen,
mit Drucksache 16/4764 vom 26.03.2007 hat sich die Bundesregierung u. a. mit der Stellungnahme des Bundesrates zum MEG II auseinandergesetzt.
Zum Vorschlag, dass die Kammern künftig auch Gewerbeanzeigen entgegennehmen und bestätigen sollen, meint sie:
Zitat: |
Der Vorschlag wird abgelehnt.
Die vorgeschlagene Regelung ist entbehrlich, da die Länder bereits nach § 155 Abs. 2 GewO im Rahmen ihrer Organisationshoheit Stellen bestimmen können, die für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige zuständig sein sollen.
Für eine Beauftragung der Handwerkskammern zur Entgegennahme der Gewerbeanzeige müsste in § 91 HwO eine entsprechende Ergänzung des Aufgabenbereiches der Handwerkskammern erfolgen. Den Aufbau derartiger Parallelstrukturen lehnt die Bundesregierung jedoch aus ordnungspolitischen Gründen ab, da sie keine Entlastung mit sich bringen.
Die bisherige Praxis, wonach die Kammern schon heute als zusätzliche Dienstleistung Anzeigeformulare mit Unternehmensgründern ausfüllen und an die Gewerbebehörde weiterleiten, wird von der Bundesregierung als derzeit ausreichend erachtet. |
|
Der Gesetzentwurf + Stellungnahmen etc. war am 29.03.2007 vom Bundestag in div. Ausschüsse verwiesen wurden und steht am 13. Juni 2007 mit der 2. und 3. Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
9
26.05.2007 18:14 |
|
|
Civil Servant
Foren Gott
Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.348
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 21.713.346
Nächster Level: 22.308.442
|
|
Zu den letzten Infos von @puz.zle:
Bemerkung an Rande: Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GastG 2005 war meines Erachtens in sich stimmig bis, ja bis der Bundesrat ihn kleingeraspelt und über Nacht kopfstehend wieder zusammengeleimt hat. Da hatten wir den Salat. Offenbar ist der Bundesrat zumindest aus gewerberechtlicher Sicht zum Anarchistenclub mutiert.
Jetzt das gleiche in Grün.
Hoffen wir mal, dass die Bundesregierung standhaft bleibt.
Vielleicht hat die Länderkammer hier aber auch vor einen ersten Versuchsballon in Sachen "einheitlicher Ansprechpartner" oder auch One-Stop-Shop zu starten.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
|
|
10
29.05.2007 15:25 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.182
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.476.451
Nächster Level: 8.476.240
|
|
aus Thüringen,
'News' aus der Hauptstadt:
Das MEG II wurde am 13. Juni 2007 im Bundestag als Drucksache 16/5522 beschlossen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
11
14.06.2007 13:51 |
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.180
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.569.446
Nächster Level: 10.000.000
Themenstarter
|
|
Das zweite Mittelstandsentlastungsgesetz ist am 06.07.2007 im Bundesrat einstimmig verabschiedet worden.
Nähere Infos später....
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
12
09.07.2007 07:39 |
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.180
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.569.446
Nächster Level: 10.000.000
Themenstarter
|
|
|
13
09.07.2007 10:37 |
|
|
TL
Jungspund
Dabei seit: 26.01.2007
Beiträge: 19
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 124.025
Nächster Level: 125.609
|
|
Veröffentlichung Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
Hallo erstmal,
hat zufällig jemand Informationen, wann das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird?
Habe dazu noch nichts gefunden. Müsste doch eigentlich langsam geschehen, nachdem es den Bundestag und Bundesrat passiert hat
.
Glück Auf aus Chemnitz
__________________ "Gaststätten werden im Freistaat Sachsen nicht staatlich, sondern privatwirtschaftlich betrieben.“
Sven Morlok, FDP
|
|
14
24.07.2007 17:14 |
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.180
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.569.446
Nächster Level: 10.000.000
Themenstarter
|
|
|
16
30.07.2007 12:24 |
|
|
Ralph Rappert
Mitglied
Dabei seit: 15.12.2006
Beiträge: 36
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Ministerium
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 236.500
Nächster Level: 242.754
|
|
Das MEG II ist noch nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden. Durch die Urlaubszeit kann sich dies noch bis Ende August/Anfang September verzögern. Artikel 9 (Änderung GewO) tritt dann aber einen Tag nach Verkündung in Kraft. In der Sache bestehen aber keine Hinderungsgründe, so dass wir von der verabschiedeten Fassung ausgehen können.
Viele Grüße aus Berlin
Ralph Rappert
|
|
17
30.07.2007 13:35 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.182
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.476.451
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Veröffentlichung Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
aus Thüringen,
Kleine Zwischen-Info
Laut heutiger Mitteilung aus dem BMWi fehlt immer noch die besagte Unterschrift zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahren. Ein Termin der Veröffentlichung des MEG II im BGBl. konnte somit immer noch nicht benannt werden. Man rechnet aber in den nächsten Tagen damit.
Nachtäglich noch ein herzliches
im Forum Kollege Rappert und
für die vorangegangene Info!
Es wäre m. E. wünschenswert, wenn auch die Foren-Mitglieder aus Mittelbehörden und Ministerien das Forum mit informativen (Insider-) Beiträgen in diesem Sinne stärker bereichern würden.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
18
07.09.2007 18:58 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.182
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.476.451
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Veröffentlichung Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
aus Thüringen,
Morgen, am 13. September 2007 wird im BGBl. Teil I Nr. 47 (Seite 2245 bis Seite 2268 ) das MEG II veröffentlicht und tritt, zumindest was den gewerberechtlichen Teil betrifft, bereits am 14.09.2007 in Kraft.
Eine "Nur-Lese-Version" gibt's dann hier:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
19
12.09.2007 06:37 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.182
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.476.451
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
|
aus Thüringen,
die mit den Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft am 14. September in Kraft getretenen Änderungen im Gewerberecht sind zwischenzeitlich auch in der Online-Volltext-Ausgabe von BMJ und juris der Gewerbeordnung und des Gaststättengesetzes eingearbeitet.
Insoweit ist der dort (noch) angegebene Hinweis "Änderung durch Art. 9 und 10 G v. 7.9.2007 I 2246 (Nr. 47) noch nicht berücksichtigt" nicht zutreffend.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
20
06.10.2007 10:12 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 447.054 | Views gestern: 445.909 | Views gesamt: 992.300.904
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|