Tod des Gewerbetreibenden/Einzelunternehmen-Abme
ldung v.A.w.???
Hallöle!!!
Mache immer mal wieder von Zeit zu Zeit einen Abgleich mit den EMA-Daten und habe heute dabei entdeckt, dass ein Gewerbetreibender verstorben ist.
Für ihn ist noch ein Einzelunternehmen angemeldet.
Den EMA-Daten kann ich entnehmen, dass er ledig war und unter der Anschrift (welche Privat sowie Betriebsanschrift war) niemand sonst gemeldet ist.
Ob sonstige Erben od. ähnliches vorhanden sind...keine Ahnung!
Was meint ihr wie ich vorgehen sollte?
Kann ich v.A.w. abmelden oder sollte ich Nachforschungen betreiben ob es ggf. Erben gibt die evtl. das Gewerbe weiter betreiben?
Bin auf eure Einschätzungen gespannt
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
Gewerbeabmeldungen von Amts wegen sind grundsätzlich immer dann möglich, wenn die Gewerbeaufgabe eindeutig feststeht. Das Ableben des Gewerbetreibenden stellt so ziemlich das Eindeutigste in dieser Hinsicht dar.
Bei einem Einzelunternehmen spielt eine Fortsetzung durch Erben keine Rolle, da diese ihrerseits das Gewerbe auf ihren Namen neu anzumelden hätten.
Die Weiterführung eines Handwerksbetriebes gem. Witwenprivileg fällt unters Handwerksrecht und hat mit der Gewerbemeldung nichts zu tun.
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-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.
In der GewAnzVwV -Musterentwurf- steht unter Ziff. 5.1 "Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest (z.B. wegen Todes des Anzeigepflichtigen, Gewerbeuntersagung oder Widerruf der Erlaubnis) und ist die Abmeldung nicht innrhalb eines angemessenen Zeitraumes erfolgt, hat die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vorzunehmen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 GewO)."
__________________ Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
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