Hundezucht |
Kai-Uwe Christiansen
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe hier folgendes Problem:
Aus meiner Sicht ist die Zucht von Hunden (aber auch Katzen oder sonstige Haustiere) der Urproduktion zuzuordnen und damit kein Gewerbe im Sinne der GewO. Landmann/Rohmer bestätigt dies ebenfalls unter § 6 Rz. 70-73. Das Wirtschaftsministerium ist jedoch der Auffassung, dass lediglich Nutztierzucht der Urproduktion zuzuordnen sei, alles andere sei gewerblich zu melden.
Wie seht ihr das???
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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1
26.01.2006 13:59 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Sagen Sie Ihrem M.W. doch einfach, dass früher die Hunde in den "Butterfässer" gelaufen sind und auch heute noch durchaus als Blindenhunde (wie zutreffend!), Wachhunde (also Nutztierzucht) gezüchtet werden.
Also, jedwede Urproduktion (und auch Hunde-, Katzen- und Vogel, Fisch- und sonstige Zucht) ist ja nunmal aus der Gewerbeordnung herausgenommen.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
26.01.2006 14:19 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Mir kam es auch erst komisch vor, aber ein Blick in den Lieblingskommentar des Kollegen Kramer belehrte auch mich, dass Hundezucht Urproduktion ist und damit kein Gewerbe.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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3
26.01.2006 16:27 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Vor allem dann, wenn man bedenkt, dass die Hunde in der Tat noch (wie schon vor vielen Generationen üblich) selbst produzieren dürfen und nicht den Weg über Besamungsstationen, Brütereien usw. nehmen müssen.
Diese Tierchen haben wenigsten noch Spaß bei der Produktion!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
26.01.2006 16:30 |
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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Themenstarter
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Großes
für die moralische Unterstützung
, mal sehen, ob wir das Ministerium auch zu dieser Erkenntnis bewegen können, der Kollege wollte jedenfalls nochmal nachlesen.
In diesem Sinne, schon mal ein schönes Wochenende!
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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5
27.01.2006 07:59 |
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Boshamer
Haudegen
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So'n ähnliches Thema hatten wir doch vor Weihnachten schonmal mit den Gänsen und den Weihnachtsbäumen, oder?
Schöne Grüße aus dem sibirischen Westfalen
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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6
27.01.2006 08:12 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Auf jeden Fall dem "Gewerbetreibenden" ans Herz legen, sich mit dem Verterinäramt in Verbindung zu setzen. Soweit ich weiß, ist nämlich für eine "gewerbliche" Zucht einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz notwendig (glaube § 11). Zumindest hatten wir sowas mal bei einer Reitschule, wegen den Pferden und sonstiger Tierhaltung.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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7
27.01.2006 08:57 |
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Boshamer
Haudegen
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Stimmt genau. In Brandenburg wird es, wie überall im Lande auch, sicherlich auch Hundegesetzes geben. Ansonsten ist der Hinweis mit dem Veterinäramt immer sinnvoll. Unser Veterinäramt überprüft in regelmäßigen Abständen die Hundezüchter. Und kein einziger hat ein Gewerbe angemeldet.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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27.01.2006 09:00 |
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nette.tante
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Zitat: |
Original von Gewerbeamt Dreieich
Auf jeden Fall dem "Gewerbetreibenden" ans Herz legen, sich mit dem Verterinäramt in Verbindung zu setzen. Soweit ich weiß, ist nämlich für eine "gewerbliche" Zucht einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz notwendig (glaube § 11). Zumindest hatten wir sowas mal bei einer Reitschule, wegen den Pferden und sonstiger Tierhaltung. |
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Genau, hierfür ist eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG erforderlich. Es ist schön wenn man Gewerberecht und Veterinärwesen auf einmal macht...
Andere Frage: Der Handel mit Hunden ist aber schon anzeigepflichtig oder?
__________________ Gruß
nette.tante
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9
27.01.2006 12:49 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
!
Der An- und Verkauf, also der reine Handel mit Tieren ist aus meiner Sicht zweifelsfrei ein Gewerbe, und damit anzeigepflichtig.
Wenn aber der Züchter allein seine selbst gezüchteten Tiere verkauft, ist dieses eine Tätigkeit, die der Zucht noch zuzurechnen ist und keine gewerberechtliche Anzeigepflicht begründet.
Handelt der Züchter dagegen auch noch mit Zubehör, betreibt eine Tierpension oder andere Tätigkeiten, die nicht mehr als Annex zur Tierzucht (in aller Regel 5 - 10 % des Tätigkeitsumfangs und der Erlöse) anzusehen ist, kommt hier wieder die GewO und damit auch die Anmeldepflicht zum Tragen.
Der Hinweis mit dem Veterinäramt ist im übrigen ein Guter und ich würde zudem auch die Kollegen von Amts wegen informieren, damit nicht irgendwann irgendwo irgendwelche kranken oder in der Art geschützten Tierchen auftauchen, was ja in letzter Zeit ab und zu passiert.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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10
28.01.2006 17:12 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Das mit Amts wegen, machen wir immer, schließlich wollen wir ja alle, dass es den Tierchen gut geht und da haben wir schon einiges Erlebt.
Aber hoffen wir das es so bleibt, wie es jetzt ist. Alles im Grünen Bereich *G*
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
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31.01.2006 11:01 |
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C. Schröder
König
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Dieses Thema hat bei uns gerade ganz neue Bedeutung gewonnen. Unser Steueramt hat die Hundesteuersatzung geändert. Statt einer (günstigen) Zwingersteuer ist nunmehr jeder Hund einzeln zu versteuern. Außer: bei gewerblicher Hundezucht.
Die "Zwingersteuerzahler" wurden jetzt vom Steueramt angeschrieben, dass entweder eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG vorzulegen ist oder ein Gewerbeschein für "gewerbliche Hundezucht".
Die ersten Kanditaten habe ich an den Kreis verwiesen, da zwar Hunde gezüchtet und verkauft werden, aber nur die eigenen und nichts darüber hinaus.
Wenn jemand jetzt unbedingt eine Hundezucht anzeigen will, würde ihr diese Meldung bestätigen?
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12
02.11.2006 09:44 |
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Kranenburg
Mitglied
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aus Kranenburg !
Ich würde keine Anzeige entgegennehmen bzw. bescheinigen. Die Gewerbeordnung greift in diesem Falle nicht. Wo nix Gewerbeordnung - da nix Bescheinigung nach § 15 GewO.
Unser Steueramt versucht uns auch immer für ihre Zwecke zu "mißbrauchen" - dies allerdings überwiegend deswegen, weil ich zudem auch Sachbearbeiter fürs Landeshundegesetz bin.
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13
03.11.2006 10:07 |
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C. Schröder
König
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LHundG mache ich auch. Wie ich feststelle kommt diese Kombi häufiger vor.
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14
03.11.2006 10:10 |
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Kranenburg
Mitglied
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Ich kann mich irren, aber ich meine das diese Definition aus dem Tierschutzrecht kommt und es da um die Frage geht, wann eine Hundezucht erlaubnispflichtig (nach dem Tierschutzgesetz) ist und wann nicht. Das dürfte eigentlich nichts mit dem Gewerberecht zu tun haben.
Diese Sachbereichs-Kombi gibts hier in den umliegenden Kommunen häufig. Wir nennen uns einfach "Einzelkämpfer", weil Mädchen-für-alles nicht so toll klingt. Wo wir gerade dabei sind - meine Tätigkeiten umfassen Gewerberecht, Gaststättenrecht, allgemeines Ordnungsrecht, Landeshundegesetz, Einweisung psychisch Kranker, Marktwesen, Kirmes.
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03.11.2006 10:37 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Hallo aus Hückeswagen,
mir ist gerade die Niederschrift der 99. Tagung des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" vom 26./27.04.06 in die Hände gefallen. Unter TOP 10.1 wurde hier die Hunde-und Katzenzucht behandelt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Hunde- und Katzenzucht von § 6 Abs. 1 GewO erfasst werde und damit eine Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO in Bezug auf eine gewerbliche zucht von Hunden und Katzen nicht besteht.
Somit wäre der Bereich ja wirklich nur was für die Veterinär- und Tierschutzbehörden.
Einen schönen Rest der Woche wünscht
Roland Kissau
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19
06.11.2006 15:21 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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Zitat: |
Original von Wittgensteiner
GastG und LHundG scheint wirklich eine beliebte Kombination zu sein,
dabei haben die meisten Gastwirte überhaupt keinen Hund
Gruß aus Wittgenstein |
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"Warum heißt das Gulasch auf der Speisekarte `Türkisches Gulasch`?"
"Der Hund hieß Sultan..."
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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20
16.07.2009 16:47 |
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