Bio-Gasanlage - ein Gewerbebetrieb?? |
Kramer-Cloppenburg
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Bio-Gasanlage - ein Gewerbebetrieb?? |
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Moin, Kolleginnen und Kollegen!
Die Frage, ob es sich bei einer Bio-Gasanlage um einen Gewerbebetrieb
handelt, kann kann ganz einfach mit einem klaren "Jein!" beantwortet werden.
Unter Berücksichtigung, dass es sich bei der Urproduktion (hierzu zählt ja die Landwirtschaft entsprechend gängiger Rechtsprechung und der Ausführungen in den Kommentaren) um Tätigkeiten handelt, die nach § 6 GewO nicht der Gewerbeordnung unterfallen, könnte auch der Betrieb einer Bio-Gas-Anlage (und sei sie noch so groß) hier u. U. von der Anwendung der Gewerbeordnung ausgenommen sein.
Dieses ist aber nur dann der Fall, wenn entweder die Bio-Gas-Anlage vom Landwirt allein und nur mit eigenen Produkten gefüttert wird und sowohl steuerlich als auch von der Bausubstanz her etc. mit dem Hof eine eigenständige Einheit bildet. Unter Umständen könnte die Anlage unter Berücksichtigung des Steuerrechts auch als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb einzustufen sein, gleichwohl aber immer noch der Landwirtschaft sowohl nach außen als auch im "innerbetrieblichen Ablauf" so verbunden sein, dass hier nicht von einem eigenständigen Betrieb gesprochen werden kann.
Etwas anderes ist es, wenn die Bio-Gas-Anlage als eigenständiges Unternehmen (z. B. in der Form einer GmbH, einer GbR etc.) geführt wird und sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich (und baulich??) eine eigenständige Einheit bietet.
Einen solchen Fall haben wir hier. Es wurde eine GmbH und eine dazugehörige GmbH & Co. KG gegründet, deren Aufgabe der Betrrieb von Bio-Gas-Anlagen ist. Wiederholte Aufforderungen zur Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO wurden bisher nicht beachtet, so dass hier eine weitergehende Prüfung im Hinblick auf ein künftig durchzuführendes Ordnungswidrigkeitenverfahren / Zwangsgeldverfahren erfolgte.
Im Rahmen dieser Prüfung habe ich folgende Abhandlung im Internet gefunden, die m. E. den Sachverhalt durchaus gut und verständlich erläutert und als Hilfestellung herangezogen werden kann: http://www.landwirtschaftskammer.de/land...#Gewerbebetrieb .
Wenn also, wie in unserem Fall, aus steuerlichen (und wirtschaftlichen) Gründen ein vollkaufmännischer Betrieb zum Betreiben der Bio-Gas-Anlage(n) gegündet wird, handelt es sich um einen eigenständigen Wirtschaftsbetrieb, der aufgrund seiner Tätigkeit, hier "Verwertung von Gülle und andern Produkten zur Umwandlung in Energie" als Energieunternehmen einzustufen ist. Die "Privilegierung" als landwirtschaftliches Unternehmen ist m. E. entfallen.
Sollten Kolleginnen und Kollegen bereits mit dem Thema zu tun gehabt haben, wäre es sicherlich hilfreich, von deren Erfahrungen und Meinungen zu profitieren.
Vom Ausgang meines Verfahrens werde ich zu gegebener Zeit wieder berichten.
Ansonsten, weiterhin viel Spaß bei der Arbeit!!
Kramer, Stadt Cloppenburg
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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1
08.06.2005 15:01 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Bio-Gasanlage - ein Gewerbebetrieb?? |
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Lieber Kollege Kramer,
da ich mich gerade mit der Landwirtschaft beschäftigte, bin ich auf Ihren Fall gestoßen. Wie ist die Sache denn ausgegangen? Könnte doch etwas zur Abgrenzung Landwirtschaft-Gewerbe beitragen.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
07.06.2006 09:27 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Bio-Gasanlage - ein Gewerbebetrieb?? |
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Hallo Herr Kramer,
hat sich schon etwas getan? Wie ist das Verfahren ausgegangen?
Ich habe nämlich heute Morgen in den Veröffentlichungen des AG gelesen, dass sich bei uns eine Gesellschaft (GmbH mit dazugehöriger GmbH & Co.KG) gegründet hat, die eine Biogasanlage betreibt und den Strom verkauft.
Viele Grüße
A. Thien
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3
06.07.2006 09:10 |
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Kramer-Cloppenburg
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Hallo! ......... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Nachdem wir im letzten Jahr die beiden Geschäftsführer der GmbH (Betreiber ist eine GmbH und Co. KG) letztmalig mit einem freundlichen Schreiben "aus meiner Feder" darauf hingewiesen haben, dass ein weiteres Versäumnis der Gewerbeanmeldung mit einem Owi-Verfahren gegen die Geschäftsführer geahndet wird und die gewerberechtlichen Meldepflichten mit einem oder mehrerer hoher Zwangsgelder durchgesetzt werden, war die Anmeldung "lediglich eine Formsache" und wurde umgehend getätigt.
Dieses vielleicht auch deshalb, weil ich die eingangs zitierte Abhandlung zur weiteren Erläuterung mitgeschickt habe.
Über den Steuerberater wurden die entsprechenden Gewerbemeldungen eingereicht und bestätigt.
Und seitdem haben wir einen weiteren Gewerbebetrieb mit dem Gegenstand: "Betrieb von Biogasanlagen und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte."
Wenn man also den Gewerbetreibenden gut zuredet (so 5 bis 7 mal), kommen sie auch den Meldepflichten nach!!
(Sollte jemand mein Schreiben für weitere Maßnahmen als Muster benötigen, stelle ich es gerne im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung!)
(Sorry, dass ich mich nicht eher gemeldet habe, aber der Vorgang war aus den Augen und aus dem Sinn; d. h. die Kolleginnen haben diesen nach Erledigung abgelegt und ich hatte keine weitere WV gemacht!)
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
10.07.2006 12:47 |
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Antonia Thien
König
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Hallo,
ich sage
!
Sollte ich Ihr Schreiben benötigen, komme ich gerne darauf zurück.
Viele Grüße
A. Thien
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5
10.07.2006 13:17 |
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Kramer-Cloppenburg
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LINK-Update:
Hallo! ....... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Ein Kollege teilte mir mit, dass der damalige Link aus dem ersten Post nicht mehr funktionierte. Wurde aktualisiert, hier aber sicherheitshalber nochmal:
http://www.landwirtschaftskammer.de/land...#Gewerbebetrieb
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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6
19.05.2010 09:04 |
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