unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe und Untersagungsverfahren » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Reisegewerbe und Untersagungsverfahren
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Weeze   Zeige Weeze auf Karte Weeze ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 23.05.2006
Beiträge: 15
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 32.893
Nächster Level: 38.246

5.353 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Reisegewerbe und Untersagungsverfahren

Guten Tag zusammen!

Hier mein erster Beitrag in diesem Forum. Ich habe schon viel gelesen und viel gelernt aber ich bin halt kein alter Hase und habe vieles hier im Ordnungsamt durch "Lerning by doing" gemacht.

Nun habe ich folgenden Fall: Ein Gewerbetreibender hat eine Reisegewerbekarte für die Dauer von einem Jahr ausgestellt bekommen (Ausstellung am 28.07.2006 für ein Jahr) Eine Verlängerung der RWK seitens des Gewerbetreibenden ist nicht erfolgt.
Meine erste Frage ist nun, ob ich das Gewerbe im Register/Migewa (dort haben wir es ja auch eingegeben) abmelden soll von Amts wegen.
Muss ich nun die RWK von dem Gewerbetreibenden einziehen?

Was aber nun noch viel interessanter ist, dass die Aufsichtsbehörde ein Gewerbeuntersagungsverfahren durchführen möchte. Ist das nun überhaupt noch möglich?

Ich hoffe auf eine Antwort.

Da ich auch noch eine andere Frage habe mache ich mal lieber noch einen weiteren Thread auf um nicht gleich von irgendwem einen auf den "Deckel" zu bekommen

Ich Danke schon mal im Voraus!
1 15.11.2007 16:33 Weeze ist offline E-Mail an Weeze senden Homepage von Weeze Beiträge von Weeze suchen
TIGRIS-Werbung
Zum Anfang der Seite springen

Claudia Komnick   Zeige Claudia Komnick auf Karte Claudia Komnick ist weiblich
Haudegen


Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 655
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.659.678
Nächster Level: 1.757.916

98.238 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

steht denn eindeutig fest, dass das Reisegewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Ich würde zunächst mit dem Gewerbetreibenden in Kontakt treten, ob er die Verlängerung nicht ggf. "vergessen" hat. Falls er dann mitteilt
a) mach ich noch: handelt er ordnungswidrig. Wenn er dann schnellstmöglich erscheint, würde ich ggf. auf eine Geldbuße verzichten und verlängern
b) nee eingestellt: Karte zurückverlangen (Urkunde als Nachweis der Rechte, auch wenn verfristet - § 52 VwVfG) und dann Abmeldung auch in Migewa. Schließlich muss das FA doch wissen, dass er nicht mehr tätig ist. Ich lasse die Anzeige auch ganz normal unterschreiben (§ 55 GewO)

GU-Verfahren? Warum? Widerruf (bzw. Ablehnung der Fristverlängerung) der RG-Karte wäre vorrangig, wenn er denn noch tätig wäre. Oder hat er noch ein stehendes Gewerbe gemeldet?
2 15.11.2007 18:18 Claudia Komnick ist offline E-Mail an Claudia Komnick senden Beiträge von Claudia Komnick suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Weeze   Zeige Weeze auf Karte Weeze ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 23.05.2006
Beiträge: 15
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 32.893
Nächster Level: 38.246

5.353 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Weeze


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Frau Komnick!

Die zuständige Behörde für Gewerbeuntersagung ist die Kreisverwaltung. Es ist seitens des Kreis Kleve beabsichtigt, ein Gew.-Untersagungsverfahren nach § 35 GewO durchzuführen. Im Rahmen der Prüfung, ob das Verfahren durchzuführen ist, werden wir als Behörde angeschrieben und es wird ja um Mitteilung gebeten, ob Steuerrückstände bestehen und die Aufsichtsbehörde möchte ja die Gewerbemeldungen haben. Dabei ist mir dann aufgefallen, dass das Reisegewerbe gar nicht verlängert wurde. (Muss ich als Gewerbemeldestelle das eigentlich nachhalten, bzw. den Gewerbetreibenden darauf hinweisen?)
Somit kam mir halt die Frage wie eingangs bereits beschrieben.


(Man lernt immer dazu!)
3 16.11.2007 08:39 Weeze ist offline E-Mail an Weeze senden Homepage von Weeze Beiträge von Weeze suchen
Walli   Zeige Walli auf Karte Walli ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-337.gif

Dabei seit: 04.01.2007
Beiträge: 73
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 143.590
Nächster Level: 157.092

13.502 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin

die Kreisverwaltung ist für die kleinen zugehörigen Gemeinden hinsichtlich der Gewerbeuntersagung zuständig.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben, únd darum handelt es sich doch hier (RSGW-Karte) ist die erteilende Behörde auch für den Widerruf der Erlaubnis zuständig
Als Anspruchsgrundlage für den Widerruf der RSGW-Karte dient § 49 VwVfG und nicht § 35 GewO!!
Die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO durch den Kreis käme nur in Betracht, wenn der Gewerbetreibende zusätzlich- wie auch bereits durch Frau Komnick ausgeführt- ein stehendes Gewerbe betreibt.
Hier wären dann zwei unabhängig voneinander geführte Verfahren, Gewerbeuntersagung und Widerruf, durchzuführen.
Vor dem Widerruf würde ich- wie Frau Komnick auch- prüfen, ob das Reisegewerbe tatsächlich noch ausgeübt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Einleitung eines Verfahrens zum Widerruf nicht mehr möglich. Die Karte würde ich dann aber auf jeden Fall einziehen und einlagern!

Schönes Wochenende

Walli
4 16.11.2007 11:42 Walli ist offline E-Mail an Walli senden Beiträge von Walli suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe und Untersagungsverfahren


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Bundesfinanzhof widerspricht Sachverständigen der PTB Spielrecht   02.04.2012 16:28 von Meike     Heute, 04:57 von Meike   Views: 944
Antworten: 14
Pokertunire in der Gastronomie und Hotellerie Gaststättenrecht   Gestern, 19:31 von Punitor     Gestern, 19:31 von Punitor   Views: 48
Antworten: 0
Droge- und Suchtbericht 2012 Spielrecht   22.05.2012 15:56 von gmg     22.05.2012 15:56 von gmg   Views: 91
Antworten: 0
Gestattung und kostenlose Toiletten?! Gaststättenrecht   18.05.2012 12:08 von RIG     22.05.2012 11:56 von Robert   Views: 183
Antworten: 1
Verdi und die Spielbank Berlin Spielrecht   21.05.2012 08:14 von räubertochter     21.05.2012 08:14 von räubertochter   Views: 53
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 36.556 | Views gestern: 77.217 | Views gesamt: 60.792.708


Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 94 | Gesamt: 0.428s | PHP: 99.77% | SQL: 0.23%