"Schau rein Tag" |
C.Stapler
Doppel-As
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Hallo in die Runde,
ich habe eine Kundin, die ein kleines Hotel neu eröffnet hat. Sie möchte jetzt an einem Sonntag einen "Schau rein Tag" veranstalten, wo sie ihr Hotel und das Konzept vorstellt. Grundsätzlich ja kein Problem.
Sie möchte aber noch 4 bis 5 Anbieter aus der Region einladen, die an diesem Tag in Hotelzimmern oder dem Garten Produkte und Waren präsentieren bzw. verkaufen könnten (Fotoarbeiten, Bastelarbeiten, Dekoprodukte).
Mein Ergebnis:
- Festsetzungsfähig nach § 69 GewO ist die Veranstaltung nicht.
- Tag der offenen Tür und die Anbieter stellen ihre Produkte dort nur aus, die Bestellung der Waren erfolgt dann an einem Werktag.
Sehe ich das Richtig ?
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1
10.08.2016 10:06 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Ohne Festsetzung wäre es wohl Reisegewerbe und das ist am Sonntag auch unzulässig.
Schausonntage sind eigentlich auch nur zulässig, wenn kein Verkaufspersonal anwesend ist und auch keine Beratung stattfindet.
Schwierig das Ganze.
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2
10.08.2016 10:40 |
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Solon
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Yvo
Grünschnabel
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Hallo,
wir empfehlen den Veranstaltern bei solchen Anfragen auf einen Samstag auszuweichen, da Sonntags ohne Marktfestsetzung kein Verkauf stattfinden darf.
Ein schönes Wochenende Euch allen,
Yvo
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3
12.08.2016 12:19 |
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sme40
Haudegen
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Moin in den Nachbarkreis,
ich weiß ja nicht, wo die das alles her haben, dass am Sonntag ein großes Event doch wesentlich besser wäre, als an den übrigen Tagen.
Auch wir haben immer mal wieder solche Anfragen. In längeren geduldigen Telefonaten schaffen wir es dann, den Menschen den langen Freitagnachmittag oder aber einen langen Samstag schmackhaft zu machen.
Die besonders Hartnäckigen müssen halt mit den Gegebenheiten leben und am Sonntag Schmalhans fahren!
Gruß
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4
15.08.2016 08:56 |
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