Forum-Gewerberecht

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Ohne Festsetzung wäre es wohl Reisegewerbe und das ist am Sonntag auch unzulässig.

Schausonntage sind eigentlich auch nur zulässig, wenn kein Verkaufspersonal anwesend ist und auch keine Beratung stattfindet.

Schwierig das Ganze.



Gepostet am 10.08.2016 um 10:40 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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