konkurrierende Flohmärkte am selben Sonntag |
Alexander1977
Jungspund
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konkurrierende Flohmärkte am selben Sonntag |
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Hallo zusammen,
bei uns wurden für ein und den selben Sonntag zwei Flohmärkte auf unterschiedlichen Flächen innerhalb des Stadtgebietes beantragt.
Kann man aufgrund von konkurrierenden Flohmärkten wenn man dies z. B. mit dem Eingang des Antrags begründet einen davon ablehnen?
Die notwendigen Unterlagen lagen alle vor. Nur hat der eine bereits 2014 und der andere erst vor 10 Tagen seinen Antrag gestellt.
Danke für die Antworten.
__________________ Alex
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1
13.03.2015 10:20 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: konkurrierende Flohmärkte am selben Sonntag |
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bekommen denn bei euch Flohmärkte für sonntags eine FTG-Ausnahme? Bei uns ist das regelmäßig nicht der Fall.
Grüße
SteBa
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2
13.03.2015 10:35 |
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Solon
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Alexander1977
Jungspund
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RE: konkurrierende Flohmärkte am selben Sonntag |
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Findet dann Sonntags bei Euch nie ein Flohmarkt statt?
__________________ Alex
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3
13.03.2015 10:50 |
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: konkurrierende Flohmärkte am selben Sonntag |
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aus Rheinhessen,
vorausgesetzt für beide Märkte liegen die Voraussetzungen für eine Festsetzung vor, würde ich beide auch festsetzen wollen. Wenn die Veranstalter sich gegenseitig Konkurrenz machen wollen - dann bitte.
In Rheinland-Pfalz mit unserem neuen LMAMG ist in den Ausführungsbestimmungen sogar ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass im Rahmen der bei uns bestehenden Marktsonntage die Festsetzung mehrerer Märkte in einer Ortsgemeinde zulässig und gewollt ist.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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4
13.03.2015 12:00 |
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SteBa
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RE: konkurrierende Flohmärkte am selben Sonntag |
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Naja, nach der gängigen Rechtsprechung sind reine Flohmärkte Veranstaltungen mit werktäglichem Charakter und daher im Sinne unseres FTG an Sonn- und Feiertagen verboten.
Ein besonderer Ausnahmefall, der eine Ausnahmegenehmigung rechtfertig, ist normalerweise bei Flohmärkten auch nicht gegeben, da es sich hier um reine Verkaufsveranstaltungen handelt und nicht um privilegierte Veranstaltungen, bei denen der Verkauf in den Hintergrund tritt.
Flohmärkte finden bei uns daher in der Regel samstags statt.
In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es lediglich die Ausnahme, bei der ein Flohmarkt Teil eines größeren Gemeindefestes mit Marktveranstaltung ist und daher als Teil der Marktveranstaltung mit unter die FTG-Ausnahme für die Marktfestsetzung fällt.
Darüber hinaus haben wir einen riesigen Flohmarkt, der 1 x im Jahr stattfindet und der bereits seit 1984 eine Dauerfestsetzung als Spezialmarkt hat. Er hat eine überörtliche Bedeutung da er sehr viele Besucher von außerhalb anzieht. Da auch Drumherum noch etwas Programm stattfindet, ist auch hier die FTG-Ausnahme auch im Zusammenhang mit der Marktfestsetzung irgendwo zu rechtfertigen.
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13.03.2015 12:14 |
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Frostkater
Jungspund
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RE: konkurrierende Flohmärkte am selben Sonntag |
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Beide genehmigen oder beide ablehnen!
Lehnen Sie nur einen der Märkte ab, verschaffen Sie dem anderen einen Vorteil. Gleichbehandlung von beiden Veranstaltern ist hier die einzige Möglichkeit. Und auch bei den Auflagen aufpassen: Hat einer die besseren Bedingungen kann der andere sich auf den "Schlips" getreten fühlen und dagegen klagen...
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6
18.05.2015 17:10 |
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