unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Kindertrödelmarkt an einem verkaufsoffenen Sonntag » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Kindertrödelmarkt an einem verkaufsoffenen Sonntag
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Bodenberger Bodenberger ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-578.jpg

Dabei seit: 13.03.2012
Beiträge: 35
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.924
Nächster Level: 157.092

3.168 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






traurig Kindertrödelmarkt an einem verkaufsoffenen Sonntag

Hallo zusammen,

für mich ein Sonderfall:

Am 26.04.2015 hat das schöne Kleve einen festgesetzten verkaufsoffenen Sonntag.
An diesem Tag findet (wie mein Kollege herausfand) ein Kindertrödelmarkt im städtischen Tiergarten statt.

Fakten
-Veranstalter ist der zum Tiergarten gehörige Verein.
-Antrag hierzu=Fehlanzeige.
-Kinder bis 16 Jahren können dort gegen eine Standgebühr von 5,00 € ihre Sachen verkaufen (hier ist also niemand Gewerbetreibender oder im Besitz einer Reisegwerbekarte).

Meine Frage ist, ob ich für eine deartige Veranstaltung überhaupt eine Marktfestsetzung (wahrscheinlich dann noch gebührenpflichtig) machen muss/kann.....

Meiner Meinung nach sind die Umständ,

-dass dies kein gewerblicher Trödelmarkt ist,
-dass ganze an einem VoS stattfindet und
-dass der Verein gemeinnützig ist

alle Faktoren dafür, dass keine (gebührenpflichtige) Marktfestsetzung erforderlich ist.

Natürlich kann ich auch voll daneben liegen großes Grinsen

Aber ich würde wie immer gerne die Meinung der erfahreren Kollegen/innen im Forum hören.

Sich bedankend
T. Bodenberger

__________________
"Wenn der Bürger kein Brot hat, soll er Kuchen essen"
1 20.04.2015 17:37 Bodenberger ist offline E-Mail an Bodenberger senden Beiträge von Bodenberger suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.108.173
Nächster Level: 10.000.000

891.827 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Bad Fallingbostel,

da keine Gewerbetreibenden teilnehmen, unterfällt die Veranstaltung auch nicht der Gewerbeordnung. Da sie aber an einem Sonntag stattfinden soll, wäre noch zu prüfen, ob sie mit Eurem Feiertagsgesetz vereinbar ist.

Regina Runge
2 21.04.2015 07:48 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Bodenberger Bodenberger ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-578.jpg

Dabei seit: 13.03.2012
Beiträge: 35
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.924
Nächster Level: 157.092

3.168 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Bodenberger


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Runge
Hallo aus Bad Fallingbostel,

da keine Gewerbetreibenden teilnehmen, unterfällt die Veranstaltung auch nicht der Gewerbeordnung. Da sie aber an einem Sonntag stattfinden soll, wäre noch zu prüfen, ob sie mit Eurem Feiertagsgesetz vereinbar ist.

Regina Runge


Danke für die Stellungnahme smile
Da es ein verkaufsoffener Sonntag ist und der Tierpark weit weg von der nächsten Kirche liegt, habe ich da wenig Bedenken.

__________________
"Wenn der Bürger kein Brot hat, soll er Kuchen essen"
3 21.04.2015 08:38 Bodenberger ist offline E-Mail an Bodenberger senden Beiträge von Bodenberger suchen
j.bollinger j.bollinger ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 01.11.2012
Beiträge: 38
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 158.273
Nächster Level: 195.661

37.388 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Dass mangels Gewerbe keine Marktfestsetzung in Frage kommt, sehe ich auch so. Etwas kniffliger ist da schon die Frage mit dem Feiertagsschutz.
Wir hatten hier neulich einen unangemeldeten "Kaufhaus-Flohmarkt" am Sonntag. Veranstalter war ein Förderverein einer Grundschule, Veranstaltungsort die Schule. Ich habe dem Verein mitgeteilt, dass solche Veranstaltungen mit dem Feiertagsgesetz kollidieren und künftig samstags stattfinden sollten.
Der Verein möchte nun aber zweimal jährlich solche Veranstaltungen am Sonntag abhalten. Ich denke, an verkaufsoffenen Sonntagen sollte es weniger problematisch sein, weil da der Feiertagsschutz durch die Ladenöffnung ja sowieso schon eingeschränkt ist. Die Termine für die Sonntagsöffnung passen aber dem Verein nicht, der auch meint, im angrenzenden Berlin würden doch auch jeden Sonntag private Trödelmärkte abgehalten werden.
Ob das so ist, kann ich nicht beurteilen. Der Feiertagsschutz bezieht sich jedoch nicht nur auf die Religionsausübung (s. Nähe zur nächsten Kirche) sondern auf die nichtkommerzielle Freizeitgestaltung aller Bürger. Insofern dürfte ein privater Trödelmarkt an einem Sonntag doch immer problematisch sein, oder?
Der Verein erwartet von mir eine Stellungnahme zu den geplanten Sonntagsveranstaltungen und ich neige dazu, sie als unzulässig anzusehen. Sehe ich das richtig? Natürlich will ich der privaten Initiative auch keine unnötigen Steine in den Weg werfen.
Bin dankbar für Eure Meinungen Danke
4 21.04.2015 11:40 j.bollinger ist offline E-Mail an j.bollinger senden Beiträge von j.bollinger suchen
Bodenberger Bodenberger ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-578.jpg

Dabei seit: 13.03.2012
Beiträge: 35
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.924
Nächster Level: 157.092

3.168 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Bodenberger


www.Fiat-126-Forum.de







Ich hoffe ich verstehe den Sachverhalt richtig....

Rein private Trödelmärkte ohne gewerbliche Händler erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Marktfestsetzung nach § 68 und 69 der GewO.

Ein rein privater Trödelmarkt fällt für mich auch nicht unter den §4 des Sonn- und Feiertagsgesetz (Feiertagsgesetz NW).
In meinem Fall rettet den Veranstalter lediglich der festgesetzte verkaufsoffene Sonntag.

@j.bollinger
Also entweder treibt der Veranstalter ein paar gewerbliche Händler auf oder lässt sich (mit viel gutem Willen der Behörde) eine gebührenpflichtige Marktfestsetzung erteilen.
Es steht ihm ja frei eine Gebührenbefreiung zu beantragen Augenzwinkern

Bei kleinen Vereinen die einen Trödelmarkt veranstalten wollen wird hier 1-2 jährlich eine solche Marktfestsetzung erteilt (inwiefern das von uns ehr bürgerfreundlich als gesetzeskonform ist, lass ich mal dahingestellt)

Anträge privater Veranstalter, die einen rein privaten Trödelmarkt an Sonntagen veranstalten wollen werden hier in der Regel abgelehnt.

Es gilt:
Voraussetungen Spezialmarkt nicht erfüllt =keine Marktfestsetzung=kein Spezialmarkt am Sonntag

Im Fall des Fördervereins würde ich wohl dem Verein anbieten eine solche "gnädige" Marktfestzung gegen eine minimale Verwaltungsgebühr zu erteilen.
Der Verein kann hiernach ja einen Antrag auf Gebührenbefreiung stelle.....

Aber ich würde mich auch nicht als Experten in diesem Bereich sehen Kopfkratz

Gruß
T.Bodenberger

__________________
"Wenn der Bürger kein Brot hat, soll er Kuchen essen"
5 21.04.2015 12:23 Bodenberger ist offline E-Mail an Bodenberger senden Beiträge von Bodenberger suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.108.173
Nächster Level: 10.000.000

891.827 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das sehe ich anders. Eine Marktfestsetzung kommt m.E. gar nicht in Betracht. Das Marktrecht ist eine Regelung der Gewerbeordnung und auf nicht gewerbliche Händler nicht anzuwenden. Erst, wenn ein Markt im Sinne der Gewerbeordnung stattfindet, könnte man die Marktfestsetzung prüfen.

Ob der Veranstalter selbst hierbei eine Privatperson oder ein gewerblicher Veranstalter ist, spielt für diese Beurteilung keine Rolle.

Ladenöffnungs- bzw. Ladenschlussgesetze gelten auch nur für Gewerbetreibende und sind für private Verkäufer nicht anzuwenden.

Da es sich bei dem Handel mit Waren aber immer um eine typisch werktägliche Handlung handelt, sind die jeweiligen Feiertagsgesetze auch anzuwenden und für die geschilderte Veranstaltung dürften die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung (zumindest nach dem Niedersächsischen FeiertagsG)wohl erfüllt sein.

Regina Runge
6 21.04.2015 12:51 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.980.735
Nächster Level: 7.172.237

191.502 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!
Vielleicht hilft es ja, die Ausführungen des VG Braunschweig Lesen hierzu zu lesen.
Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Feiertagsschutz durchaus in diversen Klagen der Vergangenheit bestätigt wurde und relativ hohe Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung geknüpft werden (sofern nicht die Besonderheiten für verkaufsoffene Sonntage, bestimmte Regionen oder Kurorte pp. gelten), düfte es schwierig sein, in Niedersachsen einen Trödelmarkt rechtskonform festzusetzen.
Weitere Ausführungen hierzu sind im Kommentar Landmann / Rohmer zu finden.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
7 30.04.2015 14:19 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Kindertrödelmarkt an einem verkaufsoffenen Sonntag


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     Gestern, 15:27 von Puz_zle   Views: 1.325.590
Antworten: 22
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 164
Antworten: 1
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 155.402
Antworten: 33
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.479
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Bewachungsrecht aktuell" am 26.03.2024 (Hybri [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:52 von webmaster     25.02.2024 23:52 von webmaster   Views: 4.700
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 159.230 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.839.221


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 130 | Gesamt: 0.200s | PHP: 99.5% | SQL: 0.5%