keine Schadensersatzansprüche- LG Essen vom 14.04.2011 |
Meike
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keine Schadensersatzansprüche- LG Essen vom 14.04.2011 |
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Hallo zusammen,
vielen Kommunen wird oft von illegalen Sportwettbürobetreibern mit dem Wort "Schadensersatzklage" gedroht bei Schließungsverfügung, welches selbst bayerische Großstädte zum vollkommenen Einknicken veranlasst hat.
Das Landgericht Essen hat nun im Urteil vom 14.04.2011, 4 O 429/10 dargelegt,- es klagten ehemalige Sportwettbürobetreiber, die für eine in Malta lizensierte Firma Sportwetten vermittelt hatten und in 2006 wegen mehrerer Untersagungsverfügungen ihre Lokalitäten aufgeben musste- dass "selbst bei Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügungen aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Haftung von Amtsträgern und insbesondere nicht der Beklagten denkbar ist, auch nicht aus einer verschuldenunabhängigen Haftung gem. §39 Abs.1b OBG NRW." - Zitat Ende
Auch wird im Urteil auf die bindende Weisung einer übergeordneten Behörde, hier der BR Düsseldorf eingegangen.- Gerade für Kommunen sehr lesenwert-
Das Urteil habe ich leider noch nicht im Internet abrufbar gefunden.
VG
Meike
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1
12.05.2011 07:55 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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RE: keine Schadensersatzansprüche- LG Essen vom 14.04.2011 |
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ich verstehe nicht, wieso einige kommunen bei schließverfügungen von illegalen sportwettbürobetreibern angst bekommen, wenn das wort "schadensersatzklage" fällt. wenn ein wettbüro offensichtlich illegal tätig ist, hat man als amtsträger doch keinerlei bedenken zu haben. es kann doch nicht sein, das beamte angst haben vor dem durchgreifen und dem sorge tragen vor der umsetzung von gesetzten - wo kommen wir denn da hin?
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2
12.05.2011 08:13 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo bandick,
derartige "Ängste" treiben sonderbare Stilblüten.
So gibt es eine Landeshauptstadt, wie ich hörte, die forderte, dass das gesamte Prozessrisiko vom Land getragen werden müsste
in diesem Bereich, ansonsten würde man nicht mehr tätig werden.
VG
Meike
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3
14.05.2011 07:50 |
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bandick
Kaiser
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was?! der staat fordert, dass er bitteschön das volle risiko selbst tragen soll, bevor er irgendwo eingreift? was macht denn das für einen sinn? das glaube ich nicht. Wo hört man denn sowas?
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4
14.05.2011 08:14 |
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k.osdorf
Tripel-As
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Welche Landeshauptstadt soll das denn sein? Mich würde außerdem ebenfalls die Quelle solcher abstrusen Gerüchte interessieren.
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5
16.05.2011 14:56 |
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play-j
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Das Landgericht Essen hat nun im Urteil vom 14.04.2011, 4 O 429/10 dargelegt,- es klagten ehemalige Sportwettbürobetreiber, die für eine in Malta lizensierte Firma Sportwetten vermittelt hatten und in 2006 wegen mehrerer Untersagungsverfügungen ihre Lokalitäten aufgeben musste- dass "[b]selbst bei Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügungen aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Haftung von Amtsträgern und insbesondere nicht der Beklagten denkbar ist, auch nicht aus einer verschuldenunabhängigen Haftung gem. §39 Abs.1b OBG NRW.[/b]" - Zitat Ende
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Nich das ich dafür bin aber...wo gibt´s den sowas!
Da muß man kein Hellseher sein um den weitern Fortgang des Prozesses sich vorzustellen...und richtig so!
Nach dem Motto; mir ist klar, Recht wurde gebeugt, aber mir kann ja nichts passieren!
Das ist nicht nah an Bananenrepublick...Das ist Bananenrepublik!
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6
16.05.2011 16:15 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo osdorf,
wie kommst Du da drauf, dass das ein "abstruses Gerücht" sei?
Nur weil Du als interessierter Bürger in Hamburg bestimmte Vorgänge nicht kennst?
VG
Meike
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7
17.05.2011 05:58 |
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k.osdorf
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
So gibt es eine Landeshauptstadt, wie ich hörte, die forderte, dass...
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Ein "ich hörte, dass" ist für mich gleichbedeutend mit einem Gerücht. Oder siehst du das anders?
Lässt du uns denn nun noch ein bisschen mehr daran teilhaben? Über welche Landeshauptstadt hörtest du das? Und welches Vögelchen hat dir das geflüstert? Oder hast du etwa geheime Gerüchte-Informanten, deren Identitäten geschützt werden müssen?
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8
17.05.2011 13:00 |
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Eli
Grünschnabel
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RE: keine Schadensersatzansprüche- LG Essen vom 14.04.2011 |
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keine Schadensersatzansprüche- LG Essen vom 14.04.2011
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Hallo Meike,
[Das Landgericht Essen hat nun im Urteil vom 14.04.2011, 4 O 429/10 dargelegt,- .......]
Bitte um Quellenangabe. Mir ist derartiges Urteil nicht bekannt. Woher stammen diese Informationen?
Danke
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9
16.06.2011 23:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Eli,
willkommen im Forum.
Wie bereits geschrieben ist die Quelle: Urteil des Landgericht Essen Aktenzeichen 4 O 429/10, vom 14.04.2011
Meine "Informationen" stammen also aus dem Langtext des Urteils, wie geschrieben.
VG
Meike
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10
17.06.2011 07:02 |
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MEMO
Eroberer
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Beim Besten Willen. Ein derartiges Urteil kann ich nirgendwo finden geschweige denn nachvollziehen. Wie lautet denn die Urteilsbegründung?
Zitat: Das Landgericht Essen hat nun im Urteil vom 14.04.2011, 4 O 429/10 dargelegt,- es klagten ehemalige Sportwettbürobetreiber, die für eine in Malta lizensierte Firma Sportwetten vermittelt hatten und in 2006 wegen mehrerer Untersagungsverfügungen ihre Lokalitäten aufgeben musste- dass "selbst bei Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügungen aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Haftung von Amtsträgern und insbesondere nicht der Beklagten denkbar ist, auch nicht aus einer verschuldenunabhängigen Haftung gem. §39 Abs.1b OBG NRW." - Zitat Ende
Wenn die Untersagungsverfügungen seinerzeit rechtswidrig waren müsste ein Schadensersatzanspruch die folgerichtige Konsequenz sein. Ob es dem einen oder anderen der das Gemeinwohl immer im Auge hat passt oder nicht. Dafür leben wir in einem Rechtstaat !
__________________ Spieler
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11
22.06.2011 03:01 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo MEMO,
Du hattest als Beruf "Spieler" angegeben, so dass es nicht ungewöhnlich ist, dass Du
bestimmte Urteile "nirgendwo findest".
Behördenmitarbeiter und Verbände, Juristen u.a., die über spezielle "Suchmaschinen" verfügen, finden jedoch die Urteile.
Wenn man ein Urteil von Seiten der Urteisbegründung nicht kennt, dann zu schreiben, dass man es nicht nachvollziehen kann, ist unlogisch.
VG
Meike
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12
22.06.2011 07:40 |
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MEMO
Eroberer
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"Wenn man ein Urteil von Seiten der Urteisbegründung nicht kennt, dann zu schreiben, dass man es nicht nachvollziehen kann, ist unlogisch.... "
was ist daran unlogisch wenn ich folgenden Sachverhalt nicht verstehe .......so wie play-i das vorgetragen hat:
Recht wurde gebeugt und es bleibt ohne Folgen.
Da du offensichtlich über derartige Suchmaschinen verfügst, kannst du doch die Urteilsbegründung oder auch direkt den "LAngtext" uns hier mitteilen.
Wieso gibt es nicht einmal eine Pressmitteilung von so einem wichtigen Urteil.
Wäre doch cool für die Gewerbeämter.
Die Behörden würden doch direkt veranlassen den Betrieb aller Wettbüros einzustellen. Was gäb es da noch zu befürchten.
Zurück zur Logik.
Also unlogisch scheint mir in diesem Zusammenhang vieles, auch wennn ich nur Spieler bin.
__________________ Spieler
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22.06.2011 11:27 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo MEMO,
in Deutschland gibt es ein Urheberrechtsgesetz.
Du darfst nicht Urteile aus Juris, beck-online etc., die dort nur gebührenpflichtig einsehbar sind,
irgendwo veröffentlichen.
Wie gesagt, wissen die Gewerbeämter, Verbände, Juristen etc. , wie sie über die Quellenangabe, d.h. Gericht, Az.: Datum der Verkündung an die Langtexte zum Urteil kommen.
Wenn eine Behörde trotzdem ein Problem haben sollte, dies zu finden, dann kann sie mir gerne eine PN mit dienstlicher Erreichbarkeit mitteilen. Da helfe ich gerne weiter.
Warum es zu derartigen Urteilslagen keine PM gibt, kann ich Dir nicht sagen.
Die Berichterstattung der Presse ist oft nicht schlüssig, wie sich auch bis heute immer noch das Gerücht hält, dass angeblich der EUGH den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag "gekippt" hätte.
Eine absolute "Zeitungsente", die aber immer wieder kultiviert wird.
VG
Meike
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22.06.2011 12:20 |
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MEMO
Eroberer
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zur Sache dass der Spuk mit den "Schadensersatzklagen" doch bereits vom Landgericht abgeschmettert worden wäre.....
Die Sache (AZ4 O 429/10) befindet sich in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Hamm. Also etwas voreilig hier von einem Ende des Spuks zu sprechen. Des Weitern wird es mitunter davon abhängen wie die HAuptsacheentscheidungen vor den OVGs und den VGH geurteilt werden.
__________________ Spieler
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16.08.2011 14:28 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo MEMO,
es gibt auch bereits Urteile vom OLG, dass die Schadensersatzansprüche zurück gewiesen wurden,
so Urteile des OLG München 1. Zivilsenat, vom 15.07.2011, 1 U 5279/10
und 1 U 392/11
Langtext ist in Juris nachlesbar.
VG
Meike
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16
16.08.2011 17:44 |
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MEMO
Eroberer
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zum Urteil 1 U 5279/10 vom 15.7.2011
E. Die Revision war nach § 543 Abs.2 Nr.1 BGB zuzulassen, da der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Frage, ob die öffentliche Hand im Zusammenhang mit der Untersagung von Sportwetten den Betreibern schadensersatzpflichtig ist, ist bisher höchstrichterlich noch nicht geklärt. In Anbetracht anhängiger und zu erwartender Klagen erscheint eine höchstrichterliche Entscheidung als geboten.
Ansonsten der gleiche hokuspokus der Zivilgerichtgerichte vergleichbar mit dem mehrjährigem Unsinnigen Urteilsvermögen der Verwaltungsgerichte.
__________________ Spieler
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17.08.2011 03:01 |
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