2012-03-02 Geplantes Hamburger Spielhallengesetz |
gmg
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2012-03-02 Geplantes Hamburger Spielhallengesetz |
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Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 1. März hat der Hamburger Automaten Verband ein Bündel Maßnahmen gegen das drohende Hamburger Spielhallengesetz beschlossen.
Der restriktive Gesetzentwurf sieht unter anderem vor:
Reduzierung der Geräte von zwölf auf acht.
Keine Doppel- und Mehrfachkonzessionen.
Sperrzeit von 5 bis 12 Uhr.
Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielstätten.
Keine Geldausgabeautomaten.
Keine Werbung.
Nur noch die Bezeichnung „Spielhalle“ ist zulässig.
Einblicke in das Innere einer Spielstätte sind untersagt.
Die hanseatischen Unternehmer wollen sich in ihrem Widerstand und Protest vor allem gegen den Rückbau von zwölf auf acht Geräte, gegen die Erweiterung der Sperrzeiten auf sieben Stunden und gegen das Verbot von Doppel- beziehungsweise Mehrfachkonzessionen wehren. So das Ergebnis der lebhaften Diskussion.
Gleichzeitig soll Geld für den Abwehrkampf gesammelt werden: 500 Euro je Konzession, mindestens 1 000 Euro je Automatenunternehmer.
Dazu die HAV-Vorsitzende Sabine Glawe:
„Wir sind die Guten! Das müssen wir immer wieder deutlich machen, wenn wir persönlich vorsprechen. Wir bezahlen Steuern und bieten klare Regeln im gewerblichen Spiel. Ohne uns würde das illegale Spiel in Hinterzimmern und im Internet aufblühen.“
Vollständige Meldung
Grüße
__________________ gmg
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02.03.2012 14:30 |
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Solon
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Guenter
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RE: 2012-03-02 Geplantes Hamburger Spielhallengesetz |
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Nur mal meine persönlich Meinung:
Sperrzeiten halte ich für sinnvoll, wobei sie sich mehr an den Bedürfnissen (Unterscheidung vor normalen Werktagen, vor Wochenende/Feiertagen) orientieren sollten, weniger an den Sperrzeiten der lokalen Spielcasinos.
Ob es Sinn macht, Mehrfachkonzessionen zu zerschlagen, jegliche Werbung bis auf die Kennzeichnung als Spielhalle zu untersagen, kann ich nicht beurteilen. Während sich Spielhallen in den vergangenen Jahren vermehrt als "Entertainmentcenter" darstellen wollten, wird dies dazu führen, dass sie weniger selbstverständich wahrgenommen werden. Das kann ein Schritt in die richtige Richtung sein. Spielen ist einfach keine Freizeitbeschäftigung wie jede andere. Spielhallen sind keine "Entertainmentcenter", es sind "kleine" Spielcasinos.
Dass je Konzession - und damit je Spielhalle - nur noch 8 statt 12 Geräte erlaubt werden, halt ich für falsch. Wenn man Spielhallen überhaupt zuläßt, sollten sie auch mit Gewinn betrieben werden können.
Günter
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Guenter: 02.03.2012 23:41.
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2
02.03.2012 23:39 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
wie schon mehrfach geschrieben, bin ich gar kein "Freund" von Spielhallengesetzen, aber hier möchte ich zwei Punkte anmerken
1.Einblicke in das Innere einer Spielstätte sind untersagt
Das finde ich wirklich gefährlich!
Je besser einsehbar, je heller und "freundlicher" desto weniger Sorge muss man haben, dass die Spielhallen von bestimmten Personen als Treffpunkt genutzt werden, noch dass es zu Straftaten, wie Raubüberfällen kommt.
Das muss doch jedem klar sein oder nicht?
Anstatt so einen Mist zu fordern, sollte man die BGV C 3 aufgreifen und noch verfeinern / modifizieren, denn die 100 LUX für den Eingangsbereich sind nicht das Gelbe vom Ei und für den Innenraum gibt es gar keine Festlegung.
Und jeder, der sich schon einmal mit Casinoarchitektur auseinander gesetzt hatte, weiß, dass es auch zu 100% Suchtprävention darstellt, wenn der Blick nach draußen möglich ist, damit der Spieler keinen Zeit-Raum-Verlust erleidet.
2. Keine Geldausgabeautomaten
Was in einem Bundesgesetz, dem ZAG steht, sollte doch nun in einem Landesgesetz nicht "modifiziert" werden.
Liebe Leute das ist eine Straftat,
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Urteilsfindung, heißt es immer so schön.
Da kann man aus einer Straftat doch nicht eine Owi machen!
VG
Meike
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3
03.03.2012 07:28 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
2. Keine Geldausgabeautomaten
Was in einem Bundesgesetz, dem ZAG steht, sollte doch nun in einem Landesgesetz nicht "modifiziert" werden.
Liebe Leute das ist eine Straftat,
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Urteilsfindung, heißt es immer so schön.
Da kann man aus einer Straftat doch nicht eine Owi machen!
VG
Meike |
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Mit dieser geplanten "OWiG" - jedoch tatsächlichen Straftat - haben beide Landesgesetze ein Problem.
Man wird die Kollegen informieren müssen.
Grüße
__________________ gmg
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4
03.03.2012 10:45 |
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gmg
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Das durch die SPD geplante Landesspielhallengesetz Hamburg geht ja in "die nächste Runde".
Die Drs. 20/3228 habe ich beigefügt.
Unter dem 19. 04. 2012 hat der HAV ausführlich zu diesem Entwurf des Hamburgischen Spielhallengesetzes Stellung bezogen:
Stellungnahme des HAV
Die Hamburger SPD-Fraktion beabsichtigt, mit dem Entwurf eines Hamburger Spielhallengesetzes (Drs.20/3228) die Spielsucht in Hamburg einzudämmen. Pathologisches Spielerverhalten entwickelt sich häufig durch persönliche Probleme oder die Bewältigung von Lebenskrisen und kann sich – auch in Hamburg – an allen Arten von Glücksspiel zeigen. Dennoch soll dieses Gesetz ausschließlich die genehmigten und legal arbeitenden Spielhallen der Stadt treffen. Die Zahl der Spielhallenstandorte in Hamburg ist in den letzten zehn Jahren um knapp 15 % auf 280 Standorte zurückgegangen. Eine scharfe Vergnügungsteuergesetzgebung verschafft der Hansestadt einen Anteil am gewerblichen Automatenspiel in Höhe von zuletzt 33 Mio. Euro in 2011.
Als Hintergrund dieses Gesetzes gilt die Rettung des staatlichen Glücksspielmonopols, das mit der Wahrung des Spielerschutzes begründet wird. Im Glücksspielstaatsvertrag der Länder wird staatlichen Angeboten (Spielbank, Lotto, Toto usw.) eine Ausweitung der Angebotsstruktur ermöglicht, während das gewerbliche Spiel als einzige Spielform eingedämmt werden soll.
Sämtliche illegalen Spielangebote der Stadt bleiben in diesem Gesetzentwurf darüber hinaus unangetastet.
Den im Gesetzentwurf der SPD vorgesehenen Präventionsmaßnahmen, wie Sozialkonzept, den Personalschulungen, dem Sachkundenachweis für die Betreiber und den Alterskontrollen stimmen wir als geeignete Maßnahmen, den Spielerschutz zu verstärken, vorbehaltlos zu. Die Hamburger Spielhallen sind sämtlich personen-, bau- und gewerberechtlich genehmigte Betriebe, die legal und gut kontrolliert arbeiten und mehr als 2000 Arbeitsplätze anbieten. Der Schutz des Spielgastes vor übermäßigem Spiel wird bereits durch weitgehende Regulierungen innerhalb der Spielgeräte und innerhalb der Spielhalle an sich gewährleistet.
Die Mitarbeiter vor Ort werden in ganztätigen Seminaren im Umgang mit dem gefährdeten Spielgast geschult.
Wenn das Hamburger Spielhallengesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird, trifft es vor allem die Hamburger Familienbetriebe.
Die Verkürzung der Öffnungszeiten um 6 Stunden, das Verbot von Mehrfachkonzessionen, Abstandsregelungen von 500 m zwischen zwei Spielhallen, die Reduzierung von 12 auf 8 Geldspielgeräte, das Verbot von bargeldlosen Zahlungsmitteln und weitere wirtschaftliche Belastungen, wie der Umbau der Spielstätten, die das Spielhallengesetz vorschreibt, führen zu hohen Kosten bei gleichzeitiger drastischer Einnahmeverringerung. Keine Studie der Bundesrepublik weist zuverlässig nach, dass auch nur eine dieser Maßnahmen der Entstehung der Spielsucht entgegen wirkt. Das geplante Gesetz ist ein Experiment auf dem Rücken der Gewerbebetriebe. Die geplante Reduzierung der Spielgeräte in der Spielhalle von 12 auf 8 nach 24 Monaten sowie die Totschlagsregelung über die Abstände nach 5 Jahren kommt einem Berufs-Verbot gleich und bedeutet den Verlust der Arbeitsplätze von 2.000 Mitarbeitern und Auszubildenden der Automatenwirtschaft in Hamburg.
Der Gesetzentwurf bereitet den Weg dafür, dass das Spiel der Hamburger in ungelenkte Bahnen abgleitet, in Hinterzimmer und nicht konzessionierte gastronomische Betriebe, in Wettbüros oder die illegalen Spielangebote im Internet mit völlig unkontrollierten Einsätzen, nicht vorhandenem Spielerschutz und null Steuereinnahmen. Erste Studien belegen, dass insbesondere das unkontrollierbare Internet-Spiel bereits heute Zuwachsraten von bis zu 800 Prozent zu verzeichnen hat.
Die Polizeigewerkschaft (DPolG) beobachtet in Berlin, wo ein ähnlich restriktives Spielhallengesetz seit dem Sommer 2011 in Kraft ist, das Abwandern in illegale Strukturen, sog. Pseudo-Gaststätten und in Hinterzimmer. (siehe Anlage)
In einer Informationsveranstaltung stellt der Hamburger Automaten Verband e.V. interessierten Journalisten und mit der Sache befassten Politikern anschaulich dar, warum der Gesetzentwurf nicht bewirkt, dem Ziel der Spielsuchtbekämpfung gerecht zu werden, sondern Arbeitsplätze vernichtet und illegale Spielangebote in Hinterzimmern, Teestuben und im Internet in den Vordergrund rückt.
Eine sinnvolle Regulierung des Marktes in Hamburg unter Beachtung des Spieler-schutzes und der Prävention beinhaltet neben den erwähnten Maßnahmen, denen wir zustimmen können, die folgenden Forderungen des Hamburger Automaten Verband e.V.
- eine maximale Sperrzeit von 3 Stunden, wie im Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgegeben
- Kein Abbau von zwölf auf acht Spielgeräte nach zwei Jahren, das regelt die Spielverordnung
- Abstandsregelungen ergeben nur einen Sinn, wenn sie sich auf Neuansiedlungsbegehren von Spielhallen beziehen.
- Bestandsschutz für bestehende Betriebe
Mit diesen Maßnahmen wird sich der Spielhallenmarkt in Hamburg von allein reduzieren, es bliebe aber die Möglichkeit, gefährdete Spielgäste in Zusammenarbeit mit dem Suchthilfesystem anzusprechen und zu begleiten.
Fundstelle der Stellungnahme des HAV
Grüße
Dateianhang: |
20_3228.pdf (77,17 KB, 189 mal heruntergeladen)
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__________________ gmg
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5
20.04.2012 08:26 |
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gmg
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Nun steht das Protokoll der Anhörung des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien vom 27. 04. 2012 zur Verfügung.
Wer nachlesen möchte...
Grüße
__________________ gmg
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6
11.05.2012 11:10 |
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gmg
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Im Vorfeld dieser Ausschuss-Sitzung wurde von der Verwaltung auf Anfrage des Abgeordneten Haufler (CDU) auch eine Auflistung der Spielhallenstandorte in Hamburg erstellt.
1) Was für eine Arbeit....
2) Beeindruckend, diese Wucht der Einzelauflistung jedes Spielhallenstandortes in Hamburg (vgl. Anlage).
Was mir persönlich jedoch noch wesentlich besser gefallen hätte, wäre eine Auflistung gewesen für jeden Automatenaufstellstandort - egal ob in Spielhalle oder in der Sekundäraufstellung belegen - in Hamburg.
Diese Aufstellung wäre sicherlich noch informativer gewesen.
Weil:
Das Spielhallengesetz reguliert ausschließlich die "Verhältnisse" in den Spielhallen.
Und was ist mit der Sekundäraufstellung ? Wo bleiben da die Regeln ??
Die Spielhallen werden "zu Tode" reguliert und mit der Sekundäraufstellung passiert gar nix ? Ich verweise nur mal auf die chaotischen Verhältnisse in Berlin.
Das kann doch wohl nicht... ???
Vorschlag:
1) Alle PTB geprüften Geldspielgeräte dürfen nur noch funktionieren, wenn sie auf eine Fiscalvenetzung (vgl. z. B. Österreich) aufgeschaltet worden sind.
oder
2) Die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Sekundäraufstellung ist ab einen bestimmten Zeitpunkt zu untersagen.
Grüße
__________________ gmg
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7
11.05.2012 11:28 |
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gmg
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Spielhallen im Umkreis von Schulen |
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Und dann gibt es noch ein sehr umfangreiches Dokument:
Die Drs. 20/3800 zu dem Thema:
Spielhallen im Umkreis von Schulen
Weitere 111 Seiten Fakten...
Grüße
__________________ gmg
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8
11.05.2012 11:40 |
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Meike
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Hallo gmg,
wirklich ein interessantes Protokoll, dass Du eingestellt hast.
Ich greife hier mal Seite 87 heraus, die Zahlen des "abgedrängten" Marktes ins Internet von Frau Glawe für den HAV.
Was Frau Glawe offenbar nicht wusste, ist, dass das online-Glücksspiel in Österreich liberalisiert wurde - zwar als Monopol, aber liberal-
und daher sollte man ihre Schlußfolgerung außen vor lassen, aber die von ihr präsentierten Zahlen sind doch sehr aufschlußreich,
denn in Österreich sei die Zahl der Internetglücksspiel-Spieler von 4-5 % in kürzester Zeit auf 39% gestiegen.
Da kann man doch mal schön sehen, was Liberalisierung so bringt.
VG
Meike
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9
13.05.2012 05:29 |
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