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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Der Ausverkauf der Inneren Sicherheit in Schleswig-Holstein?! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Der Ausverkauf der Inneren Sicherheit in Schleswig-Holstein?! 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Der Ausverkauf der Inneren Sicherheit in Schleswig-Holstein?!

Hallo zusammen,

wie ich hörte und lesen konnte, war es ein wortgewaltiger Schlagabtausch, ob der Ausverkauf in Kiel nun zum 01.03.2012 tatsächlich startet:

http://www.ln-online.de/nachrichten/nord...usch-im-landtag

Die Opposition fürchtet deshalb Schadensersatzansprüche, sollte eine neue Regierung das Gesetz nach der Landtagswahl am 6. Mai aufheben. Das hatte die SPD, die im Umfragen derzeit mit der CDU gleich auf liegt, angekündigt.

............. Bei Sportwetten wird die Zahl der Anbieter nicht begrenzt. Erlaubt sind auch Online-Glücksspiele wie Poker. Zudem werden Werbebestimmungen für Glücksspiele gelockert, wovon etwa Sportvereine mit Sponsorverträgen Gebrauch machen. Mit der Vergabe der Lizenzen ab März werden Fakten geschaffen.

Dem Innenministerium liegen derzeit sechs Anträge von Sportwettenanbietern und ein Antrag eines Anbieters von Casino-Spielen im Netz vor, weitere sollen in der kommenden Woche folgen. Es gibt den Angaben zufolge mehr als 80 Interessenbekundungen.

„Die Lizenzen gleichen einer Gelddruckmaschine. Sie sind ein millionenschweres Geschenk für die Glücksspielindustrie, garniert mit einer schwarz-gelben Schleife“, wetterte die Grünen-Finanzexpertin Monika Heinold. Sie warf der Landesregierung miesen politischen Stil vor, weil sie wenige Wochen vor der Wahl Lizenzen vergeben wolle, die über die nächste Legislaturperiode hinaus gültig seien..............
„Unser Gesetz ist die europarechtskonforme Schablone für alle anderen Länder“, hielt Innenminister Klaus Schlie (CDU) dagegen.................



Wenn ich hier mal den letzten Satz von Herrn Innenminister Schlie aufgreifen darf, so irrt er,

denn mir persönlich liegt ein Schreiben der EU Kommission vom 27.01.2012 im Namen von Frau Brumter- Coret vor, in dem steht
Zitat:
"Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens analysiert die Kommission den notifizierten Text darauf hin, ob die geplante Maßnahme Elemente enthält, die den freien Verkehr von Dienstleistungen oder die Niederlassungsfreiheit der Betreiber im Rahmen des Binnenmarktes beeinträchtigen könnten. Eine darüber hinausgehende Bewertung der Gesetzesentwürfe findet nicht statt."


Auf diese Antwort musste ich vier Monate warten!


Weiter heißt es in dieser Antwort:

"Im Rahmen des hier gegenständlichen Notifizierungsverfahrens wird allein geprüft, ob Beschränkungen des Binnenmarktes für Glücksspieldienstleistungen aus Gründen der Kriminalitätsbekämpfung gerechtfertigt sein können. Soweit sich ein Mitgliedstaat auf diesen Rechtfertigungsgrund beruft, hat er grundsätzlich darzulegen, dass die von ihm gewählte Beschränkung, z.B. das Verbot der Veranstaltung bestimmter Glücksspiele, geeignet ist, ein tatsächlich bestehendes Problem zu bekämpfen. Dies ist keine Frage der Einhaltung der Geldwäscherichtlinien."


Wie heißt es so schön
"die FATF is not amused"


Aber das wird nun noch etwas dauern, auf meine Nachfrage werde ich dann vermutlich im Sommer eine Reaktion erhalten. - Die können ja nicht wissen wie hartnäckig ich bin.-



Aber schauen wir uns alleine mal den netten Nebensatz an
".........hat er grundsätzlich darzulegen, dass die von ihm gewählte Beschränkung, ............ ein tatsächlich bestehendes Problem zu bekämpfen."


Was hat Schleswig-Holstein denn tatsächlich dargelegt?


Welche Kontrollbehörden wurden denn nun in Schleswig-Holstein mit welchem Personal geschaffen.

Dass ein Ausverkauf keine Regulierung darstellt, müsste auch dem Mann aus Wacken klar sein, oder?

Wieviel Stellen wurden in welchen Ministerien mehr geschaffen? Welche Aus- und Fortbildung haben diese Personen erhalten, um Regulierungs- und Kontrollbehörde zu sein?


VG
Meike
1 25.02.2012 07:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: Der Ausverkauf der Inneren Sicherheit in Schleswig-Holstein?!

Ich bin mal gespannt, wo er denn - mal unterstellt die Wahl geht verloren - dann landen wird?

Man muß ja wohl auch für die Zeit "danach" vorsorgen.

Interessant auch dieser Ausschnitt aus seinem Lebenslauf:

Zitat on
Nach der schleswig-holsteinischen Landtagswahl im Jahre 2009 wurde Kubicki nicht Mitglied der seitdem CDU-FDP geführten Landesregierung. Zur Begründung trug Kubicki vor, er könne es sich finanziell nicht leisten, Mitglied der Landesregierung zu werden. Diese Aussage ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Mitglieder der Landesregierung neben ihren Dienstbezügen keine anderen weiteren Zuwendungen annehmen dürfen.
Zitat off

Eine klare und deutlich Aussage: >z. B. Ministerbezüge reichen also nicht???

[Mann, was bin ich finanziell für eine kleine Wurst.. geschockt ]

Grüße

__________________
gmg
2 25.02.2012 11:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meike
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Hallo gmg,

und was wirklich interessant ist, dass man erst einmal zahlen muss in Schleswig-Holstein, um sich über die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zu informieren.

Denn auf irgendwelchen offiziellen Seiten des Landtags oder des IM findet man nichts, aber wie man hier lesen konnte, ist man mit 700,-€ dabei.




http://www.infoarchiv-norderstedt.org/ku...r-tribuhne.html
700 Euro Eintritt für Informationen zum schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz
Dubiose Wettanbieter in der TriBühne
Infoarchiv Norderstedt | Zu einem "Online Gaming Forum" wollen sich am Montag rund 150 Angehörige teils dubioser Wettanbieter und "Experten" des deutschen und europäischen Glücksspielrechts in der Norderstedter TriBühne treffen. Hintergrund ist die völlige Liberalisierung des schleswig-holsteinischen Glückspielgesetzes, mit dem die schwarz-gelbe Landesregierung die Steuereinnahmen steigern will - um jeden Preis.




http://www.isa-guide.de/gaming/articles/34788.html

Aktuell arbeiten die Schleswig-Holsteinischen Behörden noch an zwei Rechtsverordnungen, die die allgemeinen Regelungen des Glücksspielgesetzes bezüglich der Zulassung und der Überwachung von Glücksspielanbietern konkretisieren. Umfang und Inhalt dieser Regelwerke werden mit Spannung erwartet. Der Stand dieser Normgebung und bei idealem Zeitverlauf sogar die fertigen Verordnungen selbst werden auf der Konferenz vorgestellt.

Regierungsdirektor Guido Schlütz repräsentiert auf der Veranstaltung die Glücksspielaufsicht des Kieler Innenministeriums.





Und offenbar dachte man sich zudem, dass eine richtige Aufsichtsbehörde nur stört, denn





http://www.cdu.ltsh.de/content/presse/pr...9-06__2431.html



Kalinka: „Zudem ist von Wichtigkeit: Es wird keine Anstalt gegründet, wie ursprünglich im Entwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen, sondern die Landesregierung wird über die Vergabe der Lizenzen entscheiden. Diese werden zeitlich begrenzt. Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.“

.....................


Kubicki: "Die Glücksspielaufsicht wird durch die bewährten Behörden im Innenministerium erfolgen - und das kostendeckend durch die erhobenen Gebühren. Damit können wir auf die ursprünglich geplante neue Aufsichtsbehörde verzichten."




VG
Meike
3 25.02.2012 20:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zentrale Frage nach dem aktuellen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht ist einmal mehr:


Haben die Herren Arp,Kubicki&Co einen bundesweiten rechtsfreien Raum geschaffen?

Kann bundesweit überhaupt noch illegales Glücksspiel verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich verfolgt werden oder hat die verfassungswidrige Ein-Stimmen-Mehrheit von CDU und FDP in Schleswig-Holstein den Illegalen bundesweit zugearbeitet?


Zur Erinnerung:

Art. 103 Abs.2 GG

Nulla poena sine lege certa !

Das Bestimmtheitsgebot verlangt für Straftatbestände, die das Fehlen einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis vorsehen, einen eindeutigen Auslegungsmaßstab in Bezug auf ihre verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
BGH, 2 StR 457/04, Urteil v. 27.04.2005, HRRS 2005 Nr. 459



und nun kommt hinzu

http://www.isa-guide.de/law/articles/35126.html

Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011 (Az. OVG 4 A 17/08) durch Beschluss vom 16.02.2012 statt und lässt die Revision gegen die vorgenannte Entscheidung zu - Az.: BVerwG 8 B 91.11 (8 C 10.12)


In der Begründung des Beschlusses betont das BVerwG, es seien insbesondere folgende Fragen klärungsbedürftig:

"ob die Prüfung der tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols hinsichtlich der Werbung am Maßstab des unionsrechtlichen Kohärenzerfordernisses bundeseinheitlich oder wegen der vom Grundgesetz gewährleisteten Eigenständigkeit der Länder (Art. 20 Abs. 1, Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG) länderspezifisch zu erfolgen hat und"

"ob die Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis von einer Folgenabschätzung im Sinne einer Wanderbewegung hin zu liberaler geregelten anderen Glücksspielbereichen abhängt."
4 26.02.2012 06:58 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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§ 1StGB
"Keine Strafe ohne Gesetz.
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

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5 26.02.2012 08:51 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Hallo zusammen,

Schleswig-Holstein hätte mich persönlich nie so interessiert, wenn es nicht demnächst auch Auswirkungen auf NRW hätte.


Und ab diesem Moment muss man schon mal ganz genau hinschauen und die übliche WARUM - Frage stellen.


Und wenn man dann so im Internet "blättert", fällt einem sofort das "Familienprojekt-Kubicki" ins Auge.






http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Kubicki

Wolfgang Kubicki ist in dritter Ehe mit der Strafrechtlerin Annette Marberth-Kubicki verheiratet



http://www.strafverteidigerin.de/compone...0/view,mmsblog/

14. September 2011
Legales Glücksspiel im Internet
Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki

Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute ein Gesetz zur Neuordnung des Glücksspielwesens verabschiedet. Das Staatsmonopol wurde gekippt und der Glücksspielmarkt auch für private Anbieter geöffnet. Casionospiele und Sportwetten dürfen künftig auch im Internet angeboten werden. Lizenzen können ab 1.3.2012 in Schleswig-Holstein vergeben werden. Wer dann mit dieser behördlichen Erlaubnis im Internet Glücksspiele veranstaltet oder wer an solchen Glücksspielen teilnimmt, macht sich nicht strafbar. Die Neuregelung war notwendig geworden, nach dem 2010 der Europäische Gerichtshof (EuGH) den bestehenden Staatsvertrag der Länder, nach dem Glücksspiele privater Anbieter im Internet bislang verboten waren, in der jetzigen Form für unzulässig erklärt hatte. Mit ähnlichen Bedenken hatte die EU-Kommssion auf die Novellierung der "15-Länder" reagiert, während der Entwurf aus Kiel vorab für europarechtskonform eingestuft wurde.

Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de





Sorry, aber da denkt man, nach den Urlauben, Handys, Krediten usw. (das wurde ja erst durch akribische Pressearbeit bekannt)
des ehemaligen Bundespräsidenten kann einen nichts mehr erstaunen,
aber das hier wird auch noch öffentlich im Norden gelebt.



VG
Meike
6 26.02.2012 11:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

und zum Thema schön passend, ist der Umgang der Landesregierung in SH mit der Polizei und deren personellen Ausstattung


http://www.dpolg-sh.de/

Zum einen gab der CDU- Landtagsabgeordnete und Innenexperte Kalinka in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Polizei seiner Einschätzung nach zwar stark gefordert sei, aber den Herausforderungen gewachsen sei.
...................
Hintergrund ist, dass zusätzliche Personenschützer anlässlich des kommenden Landtagswahlkampfes benötigt werden. Immerhin sollen die Kandidaten um das Amt des künftigen Ministerpräsidenten sicher durch den Wahlkampf mit den Wutbürgern gebracht werden. Diese Maßnahme reißt aber Löcher in den Personalkörper, der ausgeglichen werden musste. Im Rahmen einer Führungsentscheidung hatte der Landespolizeidirektor dann eine Prioritätenentscheidung zu treffen. Die Beamten des VÜD wurden zum Löcher stopfen auserkoren und die Verkehrsüberwachung soll während des Landtagswahlkampfes reduziert werden........
Fazit:
Die Polizei ist personell am Ende. Aber das sollte man am besten nicht so laut sagen, schon gar nicht wenn bald Wahlen anstehen.
Torsten Gronau
7 27.02.2012 05:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

hat eigentlich jemand den Artikel im SPIEGEL Heft 09/2012 (vorige Woche ab S. 26) zu dem "Aussenseiter und Kieler Fraktionschef Wolfgang Kubicki" gelesen?

lt. Inhaltserzeichnis:
KARRIEREN - Der Zaunkönig: Wolfgang Kubicki ist der Freak der FDP. Von Kiel aus frönt der Landesfraktionschef seiner Lust am Tabubruch. Dabei hat er auch Furcht vor den Abgründen der Politik.

Grüße

__________________
gmg
8 03.03.2012 12:34 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

vielleicht hat sich das ab Mai 2012 mit Herrn Kubicki erledigt.

http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtag...ig-holstein.htm

denn im Umfragewert 17.02.2012 lag die FDP SH gerade mal bei 3%, genau so viel wie die LINKE



VG
Meike
9 04.03.2012 07:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Wird Kubicki zum Dauerthema im SPIEGEL ??

Nachdem der SPIEGEL 9/2012 sich ja schon mit dem Kubicki beschäftigt hatte, gibt es im aktuellen SPIEGEL 10/2012 wieder einen Artikel über Kubicki...

Vorabmeldung Der SPIEGEL 10/2012

Zitat on
FDP-Politiker Kubicki und Barschel-Aufklärer Kerssenbrock attackieren einander mit Strafanzeigen
Der Kieler Rechtsanwalt und Notar Trutz Graf von Kerssenbrock und Wolfgang Kubicki, FDP-Spitzenkandidat für die schleswig-holsteinische Landtagswahl im Mai, haben sich gegenseitig mit Strafanzeigen überzogen. Kerssenbrock, der 1987 als CDU-Aufklärer im Barschel-Untersuchungsausschuss bekannt wurde und mit Kubicki von 1995 bis Ende 2009 eine Anwaltssozietät unterhielt, wirft seinem Ex- Partner schweren Betrug und Untreue vor.


Der FDP-Politiker habe gewusst und geduldet, so Kerssenbrock in seiner Strafanzeige, dass der Steuerberater Joachim Stange, der "seit Jahren die Buchhaltung der FDP-Landtagsfraktion" führe und mit Kubicki "auf das Engste befreundet" sei, die Anwaltssozietät um fast 450.000 Euro geprellt habe. Stange, der seit 1995 mit der Kanzlei Kubicki Graf Kerssenbrock eine Bürogemeinschaft bildete, habe in den letzten zehn Jahren der Nutzung "keinerlei Miete bzw. Nutzungsentschädigung" gezahlt - obwohl er mehr als die Hälfte der gemeinsamen Bürofläche genutzt habe.

Kubicki und Stange weisen die Anschuldigungen zurück. Die von Kerssenbrock behauptete Raumaufteilung habe es so nie gegeben. Überdies habe Stange für die Kanzlei alle Abrechnungs- und Steuerangelegenheiten unentgeltlich übernommen.

Ende vergangener Woche stellte Kubicki dann seinerseits Strafanzeige gegen Kerssenbrock - wegen "Verdachts der falschen Verdächtigung sowie der versuchten Erpressung".

In seiner Strafanzeige beschreibt Kubicki die Verhandlungen zur Auflösung der gemeinsamen Sozietät, bei denen Kerssenbrock seine Geldforderung mit einem eindeutigen Hinweis untermauert haben soll. Es könne Kubicki "doch im beginnenden Wahlkampf nicht recht sein, wenn es ein Strafverfahren" gegen Herrn Stange gebe. Schließlich würde niemand glauben, dass Kubicki von den "Machenschaften" seines Freundes nichts gewusst habe. Kerssenbrock bestreitet diese Darstellung.
Zitat off

Fundstelle: Der SPIEGEL 10/2012

Grüße

__________________
gmg
10 07.03.2012 11:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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