noch etwas anderes. Eine GmbH meldet die unselbständige Zweigstelle eines Handels mit Edelmetallen und verwandten Stoffen an. Muss hier auch (obwohl keine HN) ein FZ und ein Auszug aus dem GRZ beigebracht werden
?
wir lassen uns bei der Anmeldung einer ZN oder uZst immer die Anmeldung der HN zeigen.
Bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe fragt doch erstman bei der für die HN zuständigen Gewerbebehörde nach, ob dort die Zuverlässigkeit überprüft wurde und wann das war.
Eine nochmalige Prüfung kann u.U. sehr interessant sein.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.