dieses Thema läßt mich einfach nicht los. Habe einen Eintrag im HR über eine Vermögensgesellschaft gefunden, deren Aufgabe das Halten, die Verwaltung, Nutzung u. Verwertung des ihr gehörenden Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit diese nicht der Genehmigung bedürfen und die Übernahme der Geschäftsführung u. die Beteiligung als pers. haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften ist.
Verwaltung eigenen Vermögens ist klar, aber muss die GmbH die anderen Aufgaben gewerblich anmelden? Wenn ich schon Dienstleistungen aller Art lese, das geht doch garnicht. Die KG ist im HR nicht eingetragen.
Im anderen Fall habe ich eine Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG (Eigener Grundbesitz) deren pers. haftender Gesellschafter eine Verwaltungs GmbH ist, welche sich zur Aufgabe die Geschäftsführung u. Übernahme der pers. Haftung in anderen Gesellschaften gemacht hat. Beide Gesellschaften sind im HR eingetragen.
Wer meldet denn nun was an
?
Viele Grüße aus dem nebeligen Meine
__________________ Viele Grüße aus Meine
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tipi1804: 16.11.2011 10:29.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.