Ausweispflicht und die Chip-Karte für den Spielgast kommen!!
Neben der Ausweispflicht muss eine personengebundene Chipkarte genutzt werden. Und länger als drei Stunden darf kein Spieler pro Tag am Automaten spielen. Der Chip soll die Spielerdaten zentral erfassen. Diese Regelung soll nicht nur in den Spielhallen, sondern auch für die Geräte in der Gastronomie gelten.
Im Streit um die Spielhalle im Haus des Jugendrechts hat sich die Stadt Köln mit dem Betreiber vor dem Verwaltungsgericht darauf geeinigt, dass Ausweiskontrollen künftig verzichtbar sind, wenn die Kunden offenkundig volljährig sind.
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