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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Was taugt das "Präventionskonzept Spielsüchtige" der Schmidt-Gruppe?? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Was taugt das "Präventionskonzept Spielsüchtige" der Schmidt-Gruppe?? 4 Bewertungen - Durchschnitt: 3,254 Bewertungen - Durchschnitt: 3,254 Bewertungen - Durchschnitt: 3,25
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Was taugt das "Präventionskonzept Spielsüchtige" der Schmidt-Gruppe?? gmg 13.10.2011 13:13
 RE: Was taugt das "Präventionskonzept Spielsüchtige" der Schmidt-Gruppe?? Willy 13.10.2011 21:41
 RE: Was taugt das "Präventionskonzept Spielsüchtige" der Schmidt-Gruppe?? LKKS 14.10.2011 06:58
 RE: Was taugt das "Präventionskonzept Spielsüchtige" der Schmidt-Gruppe?? Meike 14.10.2011 08:27
 RE: Was taugt das "Präventionskonzept Spielsüchtige" der Schmidt-Gruppe?? eszet 22.11.2011 09:39

Autor
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Was taugt das "Präventionskonzept Spielsüchtige" der Schmidt-Gruppe??

Wie man dem Artikel in der FAZ vom 10. 10. 2011 entnehmen kann, hat vor 4 Jahren die Schmidt-Gruppe ein Präventionskonzept süchtige Spieler für ihre Spielhallen eingeführt.
Die Servicemitarbeiter wurden besonders geschult, um Spieler mit Suchtproblemen zu erkennen.

Wie Ulrich Schmidt berichtet, habe es in diesem Jahr schon bereits hundert Vermittlungsgespräche zwischen den Spielgästen und den Präventionsmitarbeitern der Schmidt-Gruppe gegeben.
Die Hälfte der angesprochenen Spieler habe sich zu einer Therapie bereiterklärt.

100 angesprochene Spieler in 170 Spielhallen in diesem Jahr ( = 3/4 Jahr).
50 davon gingen in die Therapie.
Wieviel Spielgäste mögen die Spielhallen der Schmidt-Gruppe im angesprochenen Zeitraum besucht haben??

Ist das jetzt viel?
Ist das jetzt wenig ??

Hier geht es zum Artikel in der FAZ.

Grüße

__________________
gmg
1 13.10.2011 13:13 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Ja dann mal danke anbeten anbeten anbeten anbeten

Wer sich mal die Mühe macht die Hallen mit dem suchtgeschulten Personal zu besuchen wird sicherlich feststellen das die Mitarbeiter eigentlich eher am Gegenteil intressiert sind.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Willy: 13.10.2011 21:55.

1 13.10.2011 21:41 Willy ist offline E-Mail an Willy senden Beiträge von Willy suchen
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Die Schmidt - Gruppe schafft es noch nicht einmal, die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz flächendeckend einzuhalten, wie Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen.
Wie glaubhaft sind dann Verlautbarungen zu dem eher weichen (bezogen auf die gesetzlich geregelten Verbote) Thema Spielsuchtprävention?
1 14.10.2011 06:58 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Hallo gmg,

ich hatte doch die nette Geschichte, die uns am Rande der Fachtagung in der 10-er-Konzession der Schmidt Gruppe passiert war, geschildert.

Nur spielende Gäste sind willkommen!!

War das nun eins der zitierten

"hundert Vermittlungsgespräche zwischen den Spielgästen und den Präventionsmitarbeitern der Schmidt-Gruppe"

die man mit uns geführt hatte?


VG
Meike
1 14.10.2011 08:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Stellungnahme zum Spielerschutzkonzept der Schmidtgruppe
1. Vorbemerkungen

Die Geldspielautomaten in Spielotheken und der Gastronomie (Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit) sind nicht durch den Glücksspielstaatsvertrag reguliert, wie die sehr ähnlichen Geldspielautomaten in den Spielbanken. Sie fallen unter das Gewerberecht und unterliegen insbesondere der Spielverordnung. Offiziell bieten sie also kein Glücksspiel an, sondern lediglich Unterhaltung. Die Vorschriften der Spielverordnung wurden elegant interpretiert, wodurch meines Erachtens ein sehr gefährliches Spielangebot entstanden ist. Der Umsatz dieser Industrie ist mittlerweile der größte unter den deutschen Glücksspielanbieter (Geldspielautomaten 32,6 %, Spielbanken 32,3 %, Lotto 27,3 %) und das Angebot wird derzeit massiv ausgebaut: die Anzahl Automaten in Gaststätten und Spielhallen ist innerhalb eines Jahres um 7 % gestiegen.

Die Erfahrungen der Glücksspielsuchtfachleute in Forschung, Beratung, Therapie und Prävention machen deutlich:

1. Das Automatenspiel, auch außerhalb der Spielbanken, ist Glücksspiel, durch das beträchtliche Vermögenswerte verloren werden können.
2. Die Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit haben die höchste Verfügbarkeit (teilweise ein „rund um die Uhr“-Angebot, die größte Anzahl Standorte, im Vergleich zum staatlichen Angebot.)
3. Der weit überwiegende Teil der Glücksspielsüchtigen in Beratung und Therapie nennt die Automaten als das bevorzugte Glücksspiel.
4. In den Spielhallen und gastronomischen Betrieben mit Spielautomaten bestehen bisher nicht die notwendigen Strukturen (Sperrmöglichkeit, Früherkennungssystem, Personal), um einen wirkungsvollen Spielerschutz zu gewährleisten.
Ich halte daher das Automatenspiel für das gefährlichste Glücksspielangebot in Deutschland.

2. Darstellung des Geschehens

Einer der größten Spielautomatenaufsteller in der BRD, die Schmidtgruppe (SFW GmbH), ist indirekt auf den Landeskoordinator für Glücksspielsuchtberatung und Prävention für Schleswig – Holstein zugekommen. Die Schmidtgruppe engagierte die Hazelnut Consulting GmbH, um ein Spielerschutzkonzept erstellen zu lassen und das Personal entsprechend zu schulen. Diese Beraterfirma kontaktierte den Landeskoordinator, um das entwickelte Konzept vorzustellen. Da der Koordinator bereits darin eine Art von Kooperation sah, die keine definierten Grundlagen hat, weil das Automatenspiel gesetzlich nicht als Glücksspiel geregelt wird, kontaktierte er den Inhaber der Schmidtgruppe mit der Bitte, folgender Aussage zuzustimmen: „Ich richte meinen Spielerschutz so aus, dass ich keinen Gast gefährde, problematischer oder pathologischer Spieler zu werden.“ Herr Ulrich Schmidt antwortete per Telefax und unterschrieb eine umformulierte Aussage: „Ich richte meinen Spielerschutz so aus, dass ich gefährdeten Spielern, alle mir zur Verfügung stehenden Informationen und Hilfen zukommen lasse.“

Diese Einlassung genügte zunächst, um den ersten Schritt einer Kooperation nicht zu verweigern.
Am 19.05.2010 hat uns die Hazelnut Consulting GmbH das Spielerschutzsystem der Schmidtgruppe in der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig - Holstein e. V. präsentiert.




Das Spielerschutzsystem der Schmidtgruppe läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass Spieler, die nach Hilfe fragen, an das bestehende Suchtberatungs- und Hilfesystem in Schleswig – Holstein weitergeleitet werden. Alle Servicekräfte und weite Teile des mittleren und oberen Managements sind dementsprechend geschult, bzw. sollen geschult werden. Zu den Suchtberatungsstellen, die sich in der Nähe der Schmidtspielstätten befinden, wird Kontakt aufgenommen, um Informationsmaterial zu erhalten, das man den Hilfesuchenden gibt, damit sie den Weg in das Hilfesystem finden.





In den Spielstätten gibt es weitere Hinweise dazu. „Harte“ Maßnahmen wie z. B. ein „Aufschließen“ des Automaten durch ein elektronisches Identifikationssystem wurden von uns vorgeschlagen und von der Schmidtgruppe angeblich bereits angedacht. Die Möglichkeit einer Spielersperre gibt es noch nicht.

3. Fazit

Das Spielerschutzsystem der Schmidtgruppe benutzt die sekundäre Verhaltensprävention, um das „Problem“ dem Hilfesystem zu übertragen; d. h. hilfesuchende Spieler sollen in die bestehenden Hilfestrukturen vermittelt werden. Herr Ulrich Schmidt schrieb dazu in dem bereits erwähnten Fax:

„Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass ein nachhaltiger Schutz dieser Personen durch eine therapeutische Maßnahme zustande kommt. Dies ist nach unserem Konzept zum Spielerschutz am ehesten durch eine Vermittlung in entsprechende Einrichtungen zu erreichen.“

Grundsätzlich ist dies begrüßenswert. Leider beteiligt sich diese Industrie nicht an den dadurch entstehenden Kosten. Im Gegensatz zu den staatlich konzessionierten Glücksspielanbietern haben die Automatenaufsteller keine Zweckabgaben an das Land abzuführen, um die Suchtarbeit zu finanzieren.

Eine primäre und tertiäre Prävention gibt es nicht, d. h. die Möglichkeiten der Verhaltensprävention werden nur partiell genutzt. Die Möglichkeiten der Verhältnisprävention werden nur unzureichend umgesetzt: Eine Sperrmöglichkeit, wie sie im Glücksspielstaatsvertrag vorgeschrieben ist, ist nicht existent. Auch die elektronischen Maßnahmen der Zugangskontrolle, wie sie inzwischen bei Zigarettenautomaten bestehen, werden nicht angewandt. Derartige harte Maßnahmen werden von der Bundesregierung als wirksam erachtet : „Als gezielte Maßnahme zur Reduzierung der individuellen Verfügbarkeit von Glücksspielen für Problemspieler eignen sich Maßnahmen wie Spielersperren, Zugangskontrollen oder verpflichtende Systeme zur Festlegung von Einsatz- und Verlustbegrenzung, einschließlich der Festlegung von Höchstgewinnen und Höchstverlusten. Diese Systeme bieten außerdem einen zusätzlichen Schutz Minderjähriger vor Glücksspiel. Die jeweiligen Maßnahmen sind an den spezifischen Gegebenheiten der unterschiedlichen Spielangebote auszurichten.“

Es fehlen also sowohl strukturelle Maßnahmen als auch wichtige Verhaltenspräventionsansätze, um einen wirksamen Spielerschutz zu realisieren. Dennoch ist zu honorieren, dass die Schmidtgruppe einen ersten Schritt Richtung Spielerschutz gemacht hat und damit, im Vergleich zu den anderen großen Automatenaufstellern, eine Richtungsänderung begonnen hat.


Vom Landeskoordinator für Glücksspielsuchtberatung und Prävention für Schleswig – Holstein
Dipl. – Psych. Patrick Sperber, Kiel den 08.06.2010

LINK


VERSTEHE ICH DAS RICHTIG?

Personal wird geschult um problematische Spieler zu erkennen.
Sie dürfen aber nicht aktiv werden bis der Kunde sich ruiniert hat und aus Verzweifelung selber nach Hilfe fragt.
1 22.11.2011 09:39 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
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