Falsche Gewerbeabmeldung/Gewerbeuntersagung Ltd. |
TinoHST
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Falsche Gewerbeabmeldung/Gewerbeuntersagung Ltd. |
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Hallo aus dem sonnigen
Stralsund, das auf Grund eines Staatsbesuches immer mehr zur Festung wird!
Ich bin zwar noch recht neu hier aber trotzdem habe ich da ein kleines Problem und ich brauch eure
. Es geht um die allzeit so beliebte Limited.
Eine hiervon zeigte zum 01.01.2001 den Beginn Ihrer gewerblichen Tätigkeit bei uns an. Mit Datum vom 17.06.2005 stellte das FA Stralsund einen Antrag auf Untersagung gemäß § 35 GewO. Die beteiligte IHK teilte in Ihrer Stellungnahme mit, dass sie sich an das Unternehmen gewandt hat und mit dem "GF" notwendige Schritte eingeleitet hat, z.B. Initiative des Unternehmens gegenüber FA, etc.
Eine weitere Mitteilung des FA ergab, dass die Gesellschaft bereits seit 14.08.2001 aus dem companies house gelöscht worden sein soll, was sich auch bestätigte
. Da die Gesellschaft seit 2001 nicht mehr existierte, wurde der "GF" aufgefordert, dass Gewerbe abzumelden und als Einzelunternehmer wieder anzumelden. Daraufhin zeigte dieser die Aufgabe der Tätigkeit zum 16.05.2006 an. Auf den Hinweis, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn falsche Angaben getätigt werden, reagierte er nicht.
Insoweit ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Kann ich das Gewerbe, auf Grund der Löschung aus dem Register zum 14.08.2001 von Amts wegen abmelden oder muss ich dass vom "GF" angegebene Datum nehmen, obwohl es sich hierbei eindeutig um eine falsche Angabe handelt und entsprechende Behörden falsch benachrichtigt werden?
2. Kann ich die Untersagung gegen den "GF" als Einzelunternehmer einleiten, auch wenn die Schulden über die Jahre im Namen der Ltd. gemacht wurden?
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
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11.07.2006 11:33 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE Falsche Gewerbeabmeldung/Gewerbeuntersagung Ltd. |
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Grüße aus Thüringen nach Stralsund!
ich würde Ihnen folgende Verfahrensweise vorschlagen:
1. den ehem. GF/Direktor der Ltd. nochmals anschreiben und zur wahrheitsgemäßen Korrektur der GewA 3 hinsichtlich des Abmeldedatum auffordern und gleichzeitig unter Fristsetzung bei Nichterfüllung die Abmeldung von Amts wegen (Anhörung nach § 28 VwVfG) unter Verweisung auf § 15 (2) GewO (Ltd. war seit 14.08.01 nicht mehr rechts- und geschäftsfähig) sowie die Einleitung eines OWi-Verfahrens androhen.
2. Da noch nicht erwiesen ist, ob er als Einzelunternehmen "auf seinen Namen" bzw. über die rechtsunfähige Limited als "Strohmann" die Tätigkeit nach Registerlöschung der Ltd. weitergeführt hat oder evtl. eine bislang unbekannte 3. Person in Frage kommt, bedarf es für das weitere Verfahren eines feststellenden Verwaltungsaktes. Dazu Anhörung nach § 28 VwVfG durchführen und ihn damit gleichzeitig zur GewA 1 auffordern. Hierzu evtl. auch andere Behörden (FA, Krankenkassen, BG) befragen, WER ihnen gegenüber in Persona aufgetreten ist.
Die Aufforderung zur GewA 1 dann am Besten gleich mit einer Zwangsgeldandrohung verbinden.
3. Erst wenn geklärt ist, wer nach der Registerlöschung der Ltd. die Geschäftstätigkeit tatsächlich weitergeführt hat, kann gegen diejenige Person (vermutlich der ehem. Direktor der Ltd.) ein 35er Verfahren und ein OWi-Verfahren (wegen ggf. unterlassener, aber zumindest verspäteter GewA 1) eingeleitet werden.
Übrigens lohnt sich im FORUM noch mal über die "Boardsuche" nach bisherigen Threads zum Thema Limited zu gucken, da hier schon interessante und hilfreiche Beiträge gepostet wurden.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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11.07.2006 19:11 |
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