Gastwirt alkoholabhängig? |
JuliaG
Eroberer
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Gastwirt alkoholabhängig? |
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zusammen!
Es gibt zwar bereits zwei Threads zu dem Thema, aber leider konnten die mir nicht richtig weiterhelfen. Ich weiß nicht, wie ich mit folgendem Fall umgehen soll:
Gastwirt hat eine Gaststätte im vorläufigen Betrieb übernommen. Während des Betriebes kam es zu einer polizeilichen Anzeige wegen übermäßigen Lärmes. Während der Kontrolle war eine Anhörung nicht möglich, 2,44 Promille. Zur weiteren Beobachtung wurde eine befristete Gaststättenkonzession genehmigt (auf Antrag des Gastwirtes).
Bei einem Termin im Amt starke Schnapsfahne, er zitterte ("immer so aufgeregt, wenn ich bei Ihnen bin"), hatte rote und glasige Augen. Angeblich kümmern sich Freunde um den Papierkram, "damit er keine Fehler macht".
Nach Auskunft unserer Führerscheinstelle stellen 2,44 Promille bereits eine starke Giftfestigkeit dar. Für eine MPU benötigen sie jedoch Vorfälle mit Führerscheinbezug - dies ist bisher noch nicht passiert.
Alkoholmessungen durch die Polizei sind auch nur bei Vorfällen erlaubt.
Gastwirt befand sich eine Woche in stationärer Behandlung, nach eigenen Aussagen auf Entzug.
Bei der nächsten Vorsprache zitterte er wieder und schwitzte stark. Er brachte mir Leberwerte. GGT und GLUK stark erhöht.
Mehrmalige Polizeieinsätze in der Gaststätte wegen Lärm. Gastwirt hat wohl seine Gäste nicht im Griff. Bei einer Ordnungsamtskontrolle mit Sperrzeitverstoß war er erkennbar betrunken und reagierte ungehalten. Er gab an, seine Gäste nicht aus der Gaststätte herauszubekommen.
Erneute Vorsprache im Amt einige Wochen später, erneut starke Schnapsfahne. Angeblich wäre am Vortag ein Fest gewesen und er hätte etwas Prosecco getrunken...
Uns liegt ein Schreiben der Suchtberatung vor, dass der Gastwirt dort für 5 Termine vorstellig war.
Erneute Leberwerte ein halbes Jahr nach den ersten: GGT, GOT und GPT stark erhöht (nach Internetrecherche durchaus aufgrund Alkohol, Leberzirrhose...). Gastwirt behauptet, er habe eine Fettleber.
Meiner Meinung nach genug Anzeichen...
Aber reicht das? Kann ich ein fachärztliches Gutachten fordern (vergleichbar wie im Waffenrecht)?
... irgendwie tut er mir ja auch leid, er scheint kein "böser Bube" zu sein, sondern hat das alles nicht recht im Griff.
Vielleicht gibts ja noch einen Weg, mit Auflagen eine Konzession zu erteilen???
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16.08.2011 15:01 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Gastwirt alkoholabhängig? |
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ins Land
bei der Zuverlässigkeit kommt es nicht darauf an, ob einer ein böser Bube ist, sondern ob er die Gewähr für einen im Wesentlichen störungsfreien Betrieb bieten kann.
Dies scheint auf Grund der gegebenen Vorfälle eben nicht der Fall zu sein. Er ist zudem alkoholkrank. Es stellt sich also die Frage, ob man hier nicht den Bock zum Gärtner macht. Wie soll er eigentlich eine Therapie hinkriegen, wenn er stets in Versuchung geführt wird? Als Gastwirt hat man ja des Öfteren so seine Verpflichtungen als Gastgeber. Die Sache wird also nicht unbedingt besser, wenn man ihn machen läßt.
Es ist eine Frage des Standpunktes: Ist er dem Trunke ergeben (wofür doch einiges spricht), dann ist die Erlaubnis zu versagen.
In einem ähnlichen Fall haben wir abgelehnt.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
16.08.2011 15:26 |
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Solon
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