Kobe88
Doppel-As
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rn
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Hallo kurz vor Feierabend
Firma x will eine UG & Co. KG anmelden. Wie schaut die Gewerbeanmeldung aus? 1 Anmeldung insgesamt, 1 Gebühr somit?!
Angegeben wurde auf der Anzeige das 3 Gesellschafter vorhanden sind.
Bitte um Rat
MFG
Kobe88
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1
29.07.2011 11:09 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
die UG & Co. KG als Rechtsform ist genau so zu behandeln wie eine GmbH & Co. KG. Es müsste also mindestens eine "Verwaltungs UG" geben, die als Komplementär tätig wird und deren Geschäftsführer dann die notwendigen Anzeigen zu erstatten hat.
Es wären also Nachweise über die HR-Eintragungen vorzulegen, mindestens aber Abschriften v. Notarverträgen und des Antrags an das AG auf Eintragung der Firmen in das Handelsregister.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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16
29.07.2011 11:20 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Für den Fall, dass Kollege @Kobe88 nach dem Statement des Kollegen @Rheinhesse immer noch unsicher sein sollte: Ich teile seine Einlassung voll und ganz!
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1
29.07.2011 14:49 |
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J. Simon
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1
01.08.2011 08:41 |
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Kobe88
Doppel-As
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Themenstarter
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Vielen Dank!!!
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16
02.08.2011 07:26 |
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Jan_Ordnungsamt
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bin grad auf den Thread gestoßen ..... gegen wem müsste dann eine GU ausgesprochen werden? Gegen den Betriebsinhaber oder gegen die Verwaltung UG, die als Komplementär tätig wird?
LG
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1
08.11.2011 10:50 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
@Jan_Ordnungsamt - hier hilft die Forensuche oder dieser
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
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William Somerset Maugham
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16
08.11.2011 11:05 |
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