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 Moin   aus Rheinhessen,
die UG & Co. KG als Rechtsform ist genau so zu behandeln wie eine GmbH & Co. KG. Es müsste also mindestens eine "Verwaltungs UG" geben, die als Komplementär tätig wird und deren Geschäftsführer dann die notwendigen Anzeigen zu erstatten hat.
Es wären also Nachweise über die HR-Eintragungen vorzulegen, mindestens aber Abschriften v. Notarverträgen und des Antrags an das AG auf Eintragung der Firmen in das Handelsregister.



Gepostet am 29.07.2011 um 11:20 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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