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petergaukler petergaukler ist männlich
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wer kontrolliert die spielhallen ?

ca.25 % der stammspieler in gew. spielhallen sind hartz4 empfänger
sie versp. durchschnittlich pro besuch 80-150 euro
obwohl sie dies gar nich t dürften ?


siehe auch:

Glücksspiel für Arme bleibt eingeschränkt
Mittwoch, 06. Juli 2011, 11:49 Uhr
Wer wenig verdient oder überschuldet ist, darf nur eingeschränkt Lotto spielen.
Foto: dpa

Oldenburg (dpa/lni) - Die Lotto-Gesellschaft Niedersachsen darf Menschen mit geringem Einkommen oder Überschuldung auch künftig nur eingeschränkt bei Glücksspielen mitmachen lassen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH bleibt aufrechterhalten, entschied das Landgericht Oldenburg am Mittwoch nach Angaben eines Sprechers. Grundsätzlich dürfen zwar auch Hartz-IV-Empfänger Lotto spielen oder Sportwetten abschließen. Das Verkaufspersonal müsse aber auf Hinweise auf Überschuldung oder mangelndes Einkommen reagieren, entschied das Gericht. Der private Sportwetten-Anbieter Tipico aus Malta hatte geklagt. Zuvor hatte er Testkäufer in verschiedene Annahmestellen geschickt.
#



http://www.bild.de/regional/hannover/han...13392.bild.html
1 07.07.2011 10:52 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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