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Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 firma paul gauselmann u. a. schulen ordnungsämter ! petergaukler 06.05.2011 14:01
 RE: firma paul gauselmann u. a. schulen ordnungsämter ! Meike 07.05.2011 06:50

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firma paul gauselmann u. a. schulen ordnungsämter !

damit die auch wissen was zu tun ist ! rülps !


Mehr zu Themen aus Heft 04/2011

Zum Glück gibt's Spiel

05.05.2011 13:52
Thüringen
Schulung der Ordnungsämter

Schulung der Ordnungsämter in Thüringen

Rund 60 Mitarbeiter von Gewerbe- und Ordnungsämtern aus Thüringen wurden am 3. Mai von Branchenvertretern hinsichtlich der Vorschriften der Spielverordnung, deren Umsetzung und Erfahrungen mit Manipulationen geschult. Damit setzte der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland und die AWI in Zusammenarbeit mit der Gauselmann AG, NSM-Löwen Entertainment und Bally Wulff Entertainment die seit einigen Jahren bestehende bundesweite Schulungsreihe fort. Unterstützt wurde die Veranstaltung durch das Wirtschaftsministerium Thüringen und das Thüringer Landesverwaltungsamt. Wörtlich heißt es in einer Presseerklärung der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH:

Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen der Spielverordnung durch den Justiziar des Verbands der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V., Hendrik Meyer, der in seinem Vortrag erläuterte, worauf die Ordnungsämter bei ihren Überprüfungen besonders achten müssten, er zeigte Fallstricke auf und sprach dabei auch kritische Punkte der Verordnung an.

Anschließend kamen die „Praktiker“ der Unterhaltungsautomatenbranche zu Wort, die die Unterscheidungsmerkmale von Unterhaltungsspielgeräten mit und ohne Geld-Gewinn-Möglichkeit sowie Unterhaltungsgeräte nach § 6a SpielV, vorstellten, Manipulationsversuche demonstrierten und über die entsprechende Ahndung von Gesetzesverstößen berichteten.

Dabei wurde auch die Aktion „Roter Brief“ als Mittel der „Selbstregulierung der Branche gegen illegales Spiel und Verstöße“ vorgestellt. Im Anschluss berichtete Frank-Peter Rösner, Sicherheitsbeauftragter des Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA), der die Spielgeräte vor Ort überprüft, von seiner Arbeit gegen „Schwarze Scharfe“ im Umfeld der Unterhaltungsautomatenbranche sowie von den praktischen Ergebnissen der Aktion „Roter Brief“. Alle Vortragenden machten aber auch deutlich, dass es bei den Unternehmen, die in den Verbänden organisiert seien, in der Regel keine Verstöße gäbe. Probleme gäbe es vielmehr in erlaubnisfreien Gaststätten, so genannten Sportsbars und Kulturvereinen.

Nach dem theoretischen Vortragsteil des Seminars, besuchten die Teilnehmer eine gewerbliche Spielstätte in Weimar, um sich die praktische Umsetzung vor Ort anzusehen und das Gehörte in einer Spielstätte auszuprobieren.

Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender des Verbands der Kaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. zeigte sich mit dem Seminar zufrieden: „Eine gelungene Veranstaltung, die ihr Ziel, im Dialog mit den zuständigen Thüringischen Behörden zu sein und an der einen oder anderen Stelle Zusammenarbeit anzubieten, erreicht hat“, so Breitkopf.

Die Automatenwirtschaft führt diese Reihe von Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und Mitarbeiter der Ordnungsämter seit 2007 bundesweit durch.

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
1 06.05.2011 14:01 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Meike
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Hallo pg,

die Qualität dieser Beschulung zeigt sich bereits in der PM

dort steht:

"Anschließend kamen die „Praktiker“ der Unterhaltungsautomatenbranche zu Wort, die die Unterscheidungsmerkmale von Unterhaltungsspielgeräten mit und ohne Geld-Gewinn-Möglichkeit sowie Unterhaltungsgeräte nach § 6a SpielV, vorstellten, Manipulationsversuche demonstrierten und über die entsprechende Ahndung von Gesetzesverstößen berichteten."


Wenn "Praktikern" nicht einmal die einfachsten Grundlagen bekannt sind, d.h.

ES GIBT KEINE UNTERHALTUNGSGERÄTE NACH § 6 a SpielV

dann sind diese für eine Beschulung nicht brauchbar!!!!


Und bei den Unterhaltungsspielgeräten mit Geld-Gewinn-Möglichkeit werden wahrscheinlich sogar noch §33 c GewO "Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit" gemeint gewesen sein.


Derartige Beschulungen sind absolut peinlich, wenn diese durch Dienstaufsichtsbehörden zugelassen werden, da diese nur zur Verwirrung von Mitarbeitern in Verwaltungen führen, da nicht einmal der richtige Terminus Technicus Verwendung findet.


Und was sollen Beschulungen zu "Manipulationen"?

Wurde den OA - Mitarbeitern etwas das Märchen von angeblich verfristeten Softwareständen erzählt und dass sie angeblich gegen "Quotenmanipulationen" vorgehen müssten?


Vielleicht kann mal einer der betroffenen OA-Mitarbeitern sagen, ob denn überhaupt die Grundlagen des §29 GewO und die damit verbundene Kontrolltätigkeit in der Spielhalle erläutert wurde?


Wer von den Beschulungskräften hatte denn Ahnung vom Strafrecht und konnte die "Ahndung von Gesetzesverstössen" bei Manipulationen entsprechend subsumieren?


VG
Meike
1 07.05.2011 06:50 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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