Muss eine GmbH Gewerberäume haben |
roki
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Muss eine GmbH Gewerberäume haben |
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kurz vor dem Wochenende,
bei mir ist folgender Fall auf dem Schreibtisch:
Eine in Deutschland (Großstadt in NRW) ansässige GmbH, deren Gesellschafterin eine schwedische Firma ist, möchte ihren Betriebssitz in meine Kommune (kleine Gemeinde in NRW) verlegen. So weit auch kein Problem
Jetzt ist es aber so, dass die Firma in Deutschland lediglich von einem Außendienstmitarbeiter vertreten wird, der 90 % seiner Arbeitszeit im Auto und bei den Kunden verbringt. Der Außendienstler wohnt selber in Berlin.
Die gesamte Buchhaltung und der postalische Geschäftsverkehr wird von einer / einem Steuerberater aus meiner Kommune abgewickelt. Die schwedische Firma möchte auch nicht, dass der Außendienstmitarbeiter die gesamte deutsche Firmenpost in die Hände kriegt.
Jetzt ist die Überlegung, dass die deutsche GmbH ihren Betriebssitz in meine Kommune verlegt und am Haus der Steuerberaterin / des Steuerberaters ein Briefkasten angebracht wird, der entsprechend täglich von der Steuerberaterin / dem Steuerberater geleert wird.
Jetzt kommt das Problem: Aus standesrechtlichen Gründen, darf die Steuerberaterin / der Steuerberater keine "Bürogemeinschaft" mit der GmbH eingehen. Sie / Er darf jedoch treuhänderisch die gesamte Geschäftspost verwalten und bearbeiten.
Jetzt kommt endlich die Frage
: Reicht es aus, dass die GmbH als Betriebssitz die Adresse der Steuerberaterin / des Steuerberaters angibt, dort ein Briefkasten angebracht wird und auf dem Klingelschild der Steuerberaterin / des Steuerberaters ein Hinweis angebracht wird, dass bei physischem Kontaktwunsch bei der Steuerberaterin / dem Steuerberater zu klingeln ist.
So, und der Frage verabschiede ich mich ins Wochenende.
Schönes selbiges ins Land
Arne Feldmann
__________________ Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
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29.04.2011 11:51 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
ich möchte auf den Beitrag vom Kollegen Milbrodt verweisen
Hier wird genau Niederlassung definiert und in der Drucksache "BR-DRS 28409.pdf" --> Absatz 3 wird auch geklärt, dass die Niederlassung durch eine andere Person die vom Dienstleistungserbringer ermächtigt ist, ausgeführt werden kann.
Ich denke, dass dies hier der Fall ist und die Anmeldung einer Niederlassung so möglich ist.
Gruß, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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04.05.2011 10:34 |
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